Ihr Unternehmen in den richtigen Händen - Gesellschaftsrechtlich bestens beraten mit SKULD

In einer sich rasant verändernden Geschäftswelt ist es entscheidend, einen juristischen Partner an Ihrer Seite zu haben, der Ihre Interessen versteht und vertritt. Bei der Kanzlei SKULD sind wir stolz darauf, genau diesen Service anzubieten. Unsere Expertise im Gesellschaftsrecht ermöglicht es uns, Sie durch jede gesellschaftsrechtliche Herausforderung zu navigieren.

Unsere renommierte Kanzlei mit Anwälten für Gesellschaftsrecht deckt alle Bereiche ab, von Unternehmensgründungen über Fusionen und Übernahmen bis hin zu Umstrukturierungen. Mit exzellentem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Unternehmensstrategien rechtlich fundiert sind und Ihre unternehmerischen Ziele erreicht werden.

Mit uns profitieren Sie von einer maßgeschneiderten Beratung sowie einer proaktiven Strategie, die rechtliche Probleme verhindert, bevor sie entstehen. Wir sehen über die rein juristischen Details hinaus und verstehen, wie entscheidend das Gesellschaftsrecht für den Erfolg Ihres Unternehmens ist.

Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Erfahrung von SKULD – für einen sicheren Weg zu Ihrem unternehmerischen Erfolg.

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Was uns einzigartig macht

SKULD - Gesellschaftsrecht

100% digital

Auch im Rechtsbereich arbeiten wir zu 100 % digital. Die außergerichtliche und gerichtliche Kommunikation mit Gegnern, Gerichten und Behörden erfolgt per E-Mail und per beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach). Gerichts- und Beratungstermine können per Videokonferenz durchgeführt werden. Keine Papierakten!

Perfekte Synergie aus Steuern & Recht

Wir haben sowohl einen Fachanwalt für IT-Recht als auch Steuer-Spezialisten mit mehrjähriger Erfahrung im E-Commerce an Board. Mit dieser einzigartigen Kombination sind Sie optimal & umfassend beraten.

Spezialisierte Rechtsberatung für E-Commerce

Unser Fachanwalt für IT-Recht, Tomas Krause, bietet Ihnen eine auf Ihre Situation abgestimmte Rechtsberatung speziell für E-Commerce Unternehmen. Er kennt die diversen Herausforderungen und rechtlichen Stolpersteine im Detail und berät Sie ausführlich.

Externer Datenschutzbeauftragter

Herr Krause ist zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV). So können wir auch den Aspekt des Datenschutzes optimal für Sie abbilden.

Warum ist eine Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht so wichtig?

Was macht ein Anwalt für Gesellschaftsrecht?

Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht berät und vertritt Unternehmen in allen rechtlichen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit. Hierzu zählen Themen wie Gründung, Fusionen und Übernahmen, Unternehmensverkäufe und Umstrukturierungen, Finanzierung, Vertrags-, Genossenschafts- und Aktienrecht, Gesellschafterstreitigkeiten sowie Compliance-Fragen. Sie agieren als strategischer Partner, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Geschäftsziele ihrer Mandanten zu unterstützen.

Was fällt unter das Gesellschaftsrecht?

Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Strukturen von Unternehmen, einschließlich Gründung, Kapitalmaßnahmen, Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Umstrukturierungen. Darüber hinaus befasst es sich mit Fusionen, Übernahmen, Unternehmensnachfolge und der Auflösung von Gesellschaften. Es dient als Leitfaden für die Interaktion zwischen Unternehmen, ihren Eigentümern, Führungskräften und Stakeholdern.

SKULD - Experten für Gesellschaftsrecht

Eine Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht ist entscheidend, um Unternehmen dabei zu unterstützen, rechtliche Risiken zu vermeiden und ihre Geschäftsziele sicher zu erreichen. Sie bietet Orientierung bei der Gründung und Führung eines Unternehmens, bei Umstrukturierungen oder Fusionen und sorgt dafür, dass alle Handlungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen stehen. Dies trägt maßgeblich zur Stabilität und zum Wachstum des Unternehmens bei.

Sie haben Fragen zum Thema Gesellschaftsrecht? Dann sind wir Ihre richtigen Ansprechpartner! Unsere umfangreiche Erfahrung und hervorragende Teamdynamik setzen wir erfolgreich ein, selbst wenn es um besonders komplexe Fälle oder Expertenmeinungen zu speziellen Aspekten des Gesellschaftsrechts geht.

Gründung einer Gesellschaft und Rechtsformwahl

Welche Rechtsform ist für Ihr unternehmerisches Projekt geeignet?

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Unternehmens und kann weitreichende Auswirkungen auf dessen Zukunft haben. Sie beeinflusst sowohl die steuerlichen Verpflichtungen als auch die Haftung der Gesellschafter sowie die Führungsstruktur des Unternehmens. 

Ob Sie eine Einzelunternehmung, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine andere Rechtsform wählen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören z.B. die Art Ihres Geschäfts, die Größe und Struktur Ihres Teams, Ihre finanziellen Möglichkeiten sowie Risiken und Ihre langfristigen Ziele.

Unsere fundierte Rechtsberatung durch einen spezialisierten sowie erfahrenen Anwalt für Gesellschaftsrecht hilft Ihnen dabei, die Vor- und Nachteile jeder Rechtsform abzuwägen und die beste Wahl für Ihr spezielles Unternehmensprojekt zu treffen. Mit der richtigen Rechtsform legen Sie den Grundstein für einen erfolgreichen Start und eine nachhaltige Entwicklung Ihres Unternehmens. Wir stehen Ihnen zur Seite! 

Unterschiede Gründung GmbH und AG

Die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einer AG (Aktiengesellschaft) unterscheiden sich in mehreren Aspekten:

  1. Gründungskapital: Eine GmbH kann mit einem Mindestkapital von 25.000 Euro gegründet werden, während für eine AG ein Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich ist.
  2. Haftung: Bei beiden Gesellschaftsformen ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter der GmbH haften jedoch im Falle einer Unterdeckung persönlich, während Aktionäre einer AG nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.
  3. Führung und Kontrolle: Eine GmbH wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet, die von den Gesellschaftern bestellt werden. Eine AG hingegen wird von einem Vorstand geführt, der vom Aufsichtsrat bestellt wird. Der Aufsichtsrat wird wiederum von den Aktionären gewählt.
  4. Übertragbarkeit von Anteilen: Bei einer GmbH sind die Anteile grundsätzlich frei übertragbar, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine Beschränkung oder gar einen kompletten Ausschluss der freien Übertragbarkeit vor. Die Übertragung erfolgt durch Abtretung und bedarf der notariellen Beurkundung.
  5. Publizität: Eine AG unterliegt strengeren Publizitätspflichten als eine GmbH, einschließlich der Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und zur Durchführung einer jährlichen Hauptversammlung.

Haftung von Geschäftsführern und Vorständen

Die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen ist ein wichtiger Aspekt des Gesellschaftsrechts. Je nach Rechtsform werden hier verschiedene Haftungsformen unterschieden. Angesichts steigenden Ertragsdrucks nehmen Unternehmen vermehrt Risiken in Kauf. Die verantwortlichen Akteure, wie Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsratsmitglieder, sollten sich über folgende Aspekte bewusst sein:

  • Welche persönlichen Haftungsrisiken gibt es?
  • Wie kann man potenzielle Haftungsrisiken minimieren?

Unsere Kanzlei mit spezialisiertem Anwälten im Gesellschaftsrecht berät Sie umfassend in Fragen der Organhaftung und des Compliance-Managements und sorgt dafür, Ihre Haftungsrisiken zu minimieren bzw. von vorneherein kein Risiko einzugehen.

Was ist bei der Umwandlung von einem Einzelunternehmen in eine GmbH zu beachten?

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und juristische Kenntnisse erfordert. Wichtige Aspekte sind die notarielle Beurkundung und Einhaltung bestimmter Mindestkapitalanforderungen (in Deutschland derzeit ein Stammkapital von 25.000 Euro) sowie die Eintragung ins Handelsregister und die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages. Steuerliche Auswirkungen und die Klärung von Haftungsfragen sind ebenfalls wichtige Überlegungen. Es existieren zudem diverse Wege, eine Umwandlung zu realisieren, darunter Ausgliederung oder Einbringung, und es ist essenziell, die Stärken und Schwächen jeder dieser Optionen zu evaluieren.

Daher ist es ratsam, die Umwandlung mit einem erfahrenen Anwalt im Gesellschaftsrecht durchzuführen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Wir von der Kanzlei SKULD stehen Ihnen hierfür professionell und zuverlässig zur Seite!

Holding - eine Definition

Eine Holding ist ein Unternehmen, das Beteiligungen an anderen Unternehmen hält, um diese zu verwalten und zu kontrollieren. Sie beteiligt sich oft mehrheitlich an den Tochtergesellschaften und kann so strategische Entscheidungen beeinflussen. Dabei ist die Holding normalerweise nicht selbst operativ tätig, sondern konzentriert sich auf Management und Koordination ihrer Beteiligungen.

Wie ist eine Holding aufgebaut?

Eine Holdinggesellschaft besteht aus einer übergeordneten Muttergesellschaft und einer oder mehreren Tochtergesellschaften, an denen sie Beteiligungen hält. Die Muttergesellschaft kontrolliert und koordiniert die Aktivitäten der Tochtergesellschaften, die gewöhnlich eigenständige Unternehmen mit eigenen Geschäftstätigkeiten sind. Diese Struktur erlaubt es der Holding, verschiedene Geschäftsbereiche oder Märkte effizient zu verwalten und zu kontrollieren.

Welche verschiedenen Holdingstrukturen gibt es?

Es gibt verschiedene Holdingstrukturen, die sich in erster Linie in der Art der Kontrolle und Verwaltung unterscheiden:

Holding

Operative Holding

Die Holdinggesellschaft ist selbst operativ tätig und steuert die Geschäftstätigkeiten der Tochtergesellschaften direkt (auch als Stammhauskonzern bezeichnet).

Management-Holding

Die Holdinggesellschaft ist nicht operativ tätig, sondern konzentriert sich auf die strategische Führung der Tochtergesellschaften und die Verwaltung des Gruppenvermögens.

Finanzholding

Diese Struktur ist darauf ausgerichtet, Gesellschaftsvermögen zu verwalten, wobei die Holdinggesellschaft selbst nicht operativ tätig ist. Sie wird oft auch Vermögensholding genannt.

Organisationsholding

Die Holding fokussiert sich auf die Organisation der Tochtergesellschaften. Bestimmte Funktionen wie Einkauf, Marketing oder Personalwesen sind auf Holdingebene zentralisiert, um Synergien zu nutzen.

Die Wahl der passenden Holdingstruktur hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Geschäftsstrategie, die Organisationsstruktur und die finanziellen Ziele des Unternehmens. Gerne beraten Sie unsere Fachspezialisten auch zu diesem Thema!

Die Gründung einer Holding - was ist zu beachten?

Die Gründung einer Holdinggesellschaft erfordert eine sorgfältige Planung und juristische Beratung. Zu den wichtigen Punkten zählen die Wahl der passenden Rechtsform (GmbH, UG, AG) und die Strukturierung der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften. Um die Unternehmen zu einer Holdinggesellschaft zu vereinen, ist ein Termin bei einem Notar erforderlich. Außerdem sollten steuerliche Aspekte, wie die Nutzung von Verlustvorträgen oder die Vermeidung der Doppelbesteuerung, berücksichtigt werden. Die korrekte Eintragung im Handelsregister und die Einhaltung aller rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sind ebenfalls entscheidend. Bei internationalen Holdings müssen zudem die Gesetze und Vorschriften in den verschiedenen Ländern berücksichtigt werden.

Da es sich hierbei um einen komplexen, aufwändigen Prozess handelt, stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte für Gesellschaftsrecht gerne beiseite und unterstützt Sie bei der erfolgreichen Gründung!

Exit-Strategie von E-Commerce-Unternehmen

Was bedeutet Exit?

Der Begriff Exit bezeichnet den Verkauf oder die Übertragung von Unternehmensanteilen durch einen Gesellschafter oder Investor. Dies kann durch den Verkauf der Anteile an andere Gesellschafter, an Dritte oder durch einen Börsengang geschehen. Ein Exit stellt gewöhnlich den Abschluss einer Investitionsphase dar und dient dazu, die erzielten Gewinne zu realisieren.

Was ist das Ziel eines Exits von Onlineshop-Betreibern?

E-Commerce Unternehmer verfolgen häufig das Ziel, einen Onlineshop groß zu machen, um ihn dann gewinnbringend zu verkaufen (Exit). Mit dem Verkaufserlös können anschließend wiederum neue Investitionen, z.B. in Aktien oder Immobilien, getätigt werden. Exits sind folglich meistens das Resultat einer erfolgreichen Wachstumsphase, in der der Wert des Unternehmens maximiert wurde.

Suchen Sie noch den perfekten Partner für Ihren Exit im E-Commerce-Bereich?

Dann ist die Kanzlei SKULD die richtige Wahl für Sie! Mit unserer Spezialisierung auf E-Commerce-Unternehmen und erfahrenen Anwälten für Gesellschaftsrecht an Bord navigieren wir Sie sicher und effizient durch den gesamten Exit-Prozess. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihren erfolgreichen Unternehmensverkauf realisieren!

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

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