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Das Handelsrecht leitet maßgeblich den Vertriebsbereich. Neben den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) spielt auch die Rechtssprechung eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Regeln in diesem Bereich. Als Spezialisten stehen wir mit unserem erfahrenen Anwalt für Handelsrecht Firmen, Handelsvertretern und anderen Vertriebsvermittlern in sämtlichen Belangen des Handelsrechts zur Seite und kümmern uns um eine rechtssichere Ausgestaltung Ihrer Handelsverträge.

Profitieren Sie bei uns von einer maßgeschneiderten Beratung sowie einer proaktiven Strategie, bei der wir rechtliche Probleme verhindern, noch bevor sie entstehen. Denn unsere Experten sehen über die rein juristischen Details hinaus: Wir verstehen, wie wichtig das Handelsrecht für Ihren Unternehmenserfolg ist!

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Was uns einzigartig macht

SKULD - Handelsrecht

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Perfekte Synergie aus Steuern & Recht

Wir haben sowohl einen Fachanwalt für IT-Recht als auch Steuer-Spezialisten mit mehrjähriger Erfahrung im E-Commerce an Board. Mit dieser einzigartigen Kombination sind Sie optimal & umfassend beraten.

Spezialisierte Rechtsberatung für E-Commerce

Unser Fachanwalt für IT-Recht, Tomas Krause, bietet Ihnen eine auf Ihre Situation abgestimmte Rechtsberatung speziell für E-Commerce Unternehmen. Er kennt die diversen Herausforderungen und rechtlichen Stolpersteine im Detail und berät Sie ausführlich.

Externer Datenschutzbeauftragter

Herr Krause ist zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV). So können wir auch den Aspekt des Datenschutzes optimal für Sie abbilden.

Warum ist eine Rechtsberatung im Handelsrecht so wichtig?

Was versteht man unter Handelsrecht?

Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts und bezieht sich auf den Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten. Es regelt u.a. Rechtsbeziehungen von Handelsunternehmen, die Rechtsstellung des Kaufmanns, Handelsgeschäfte, Handelsgesellschaften und das Handelsregister. Das Handelsrecht ist in Deutschland im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und stellt eine Sondermaterie des allgemeinen Zivilrechts dar. Das Handelsgesetzbuch wurde am 10. Mai 1897 erlassen und ist damit älter als das bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Was ist ein Kaufmann?

Grundsätzlich ist ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) eine Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Dabei kann es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handeln. Handelsgewerbe sind alle Gewerbe, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern.

Das HGB unterscheidet unterschiedliche Formen von Kaufleuten, allen voran: Istkaufmann (§ 1 Abs. 1 HGB), Kannkaufmann (§ 2 S. 1 HGB), Kaufmann kraft Eintragung (§ 5 HGB) und Formkaufmann (§ 6 Abs. 1 HGB).

Zusammenhang Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Kaufleuten, während das Gesellschaftsrecht sich mit den juristischen Personen befasst. Wo diese beiden Bereiche aufeinandertreffen, entstehen Schnittpunkte. Oft überlappen sich beide Rechtsbereiche, insbesondere wenn es um Handelsgesellschaften geht, die sowohl kaufmännische als auch gesellschaftsrechtliche Aspekte berühren.

Die Bedeutung dieser Überschneidung zeigt sich auch in der Beratungspraxis, was durch die spezielle Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ unterstrichen wird. In unserem Beraterteam finden auch Sie einen solchen spezialisierten Anwalt für Handelsrecht, der Sie bei der Entwicklung und Erweiterung Ihrer Vertriebsstrukturen professionell berät.

Zusammenhang Handelsrecht & Vertriebsrecht & Arbeitsrecht

Das Handelsrecht, Vertriebsrecht und Arbeitsrecht sind eng miteinander verknüpft, da sie alle Aspekte des Geschäftsbetriebs regeln.

Das Handelsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für den Handel zwischen Kaufleuten und Unternehmen.

Das Vertriebsrecht legt die Regeln für verschiedene Vertriebssysteme und die Beziehungen zwischen Herstellern und Vertriebspartnern fest. Es ist eng mit dem Handelsrecht verknüpft. Neben dem Handelsvertreterrecht enthält das HGB Regeln für eine Vielzahl verschiedener Vertriebssysteme, einschließlich Franchising, Vertragshändler, Kommissions-, Rahmenliefer- und Lohnherstellungsrecht. 

Das Arbeitsrecht kommt ins Spiel, wenn es um die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern geht, die in Handels- und Vertriebsunternehmen tätig sind, etwa bei Fragen des Arbeitsvertrags, der Arbeitszeiten oder des Kündigungsschutzes. Das im HGB festgelegte Recht des Handlungsgehilfen, insbesondere in Bezug auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot und die Karenzentschädigung, hat damit enge Verbindungen zum Arbeitsrecht.

Unser Leistungsspektrum im Handelsrecht

Handelsvertreter-
verträge

Vertragshändler-
verträge

Kommissions-
verträge

Vertriebsverträge

AGBs

Franchiseverträge

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