Urheberrechtsverletzung

Wir befinden uns in einer Epoche, in der Digitalisierung und Vernetzung zwischen den Menschen immer weiter zunimmt. Hierdurch wird das Kopieren, Verbreiten und Abändern von geistigen Werken immer einfacher, allen voran im Internet und in den sozialen Netzwerken. So kommt es, dass das Urheberrecht immer mehr an Relevanz gewinnt. Ob bewusst oder unbewusst: Eine Urheberrechtsverletzung ist schneller geschehen, als man meint! Doch was genau fällt eigentlich alles unter das Urheberrecht? Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor? Wie wird sie bestraft? Ob Sie selbst gegen das Urheberrecht verstoßen und nun Abmahnung erhalten haben oder aber jemand Ihr Urheberrecht verletzt hat: Wir klären, wie Sie sich effektiv wehren können!

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

Definition: Was ist Urheberrecht?

Das Urheberrecht bewahrt die geistigen Eigentumsrechte an kreativen Schöpfungen in Bereichen wie Literatur, Musik, Kunst, Film und Software. Es beinhaltet die alleinige Befugnis des Schöpfers hinsichtlich der Duplikation, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe, Modifikation und Vergütung seiner Werke. Zudem legt es die Rechte und Verpflichtungen der Urheber, Herausgeber, Nutzer und Lizenzinhaber in Bezug auf die geschützten Werke fest.

Was wird durch das Urheberrecht geschützt?

Das Urheberrecht bewahrt eine Vielfalt an Schöpfungen aus diversen Sparten, etwa Wissenschaft, Kunst und Literatur, vor unerlaubter Nutzung. Dabei bezieht es sich nicht nur auf diese Bereiche, sondern auch auf weitere Kategorien wie Computeranwendungen und Apps, Ansprachen, Skizzen oder kartografische Darstellungen. In der Essenz sichert es jegliche Formen des von Menschen erschaffenen geistigen Eigentums.

Beispiele für solche Werke geistiger Schöpfung laut § 2 Abs. 1 UrhG sind:

  • Textliche Erzeugnisse, dazu zählen schriftliche Dokumente, Reden und Software
  • Musikalische Werke
  • Pantomimische Darbietungen, inklusive Tanzkreationen
  • Schöpfungen im Bereich der bildenden Künste, einschließlich Architekturwerke und Werke der angewandten Kunst sowie deren Skizzen
  • Fotografische Kunstwerke
  • Filmwerke
  • Wissenschaftliche oder technische Darstellungen, wie Grafiken, Baupläne, kartographische Darstellungen, Entwürfe, Diagramme und dreidimensionale Modelle

Wann besteht urheberrechtlicher Schutz?

Urheberrechtlicher Schutz tritt in Kraft, sobald ein Werk in einer fassbaren Ausdrucksform existiert, also für die sensorische Wahrnehmung zugänglich ist. Dann wird es als persönliche geistige Schöpfung angesehen. Dies impliziert, dass das Werk konkret niedergeschrieben, illustriert, fotografiert oder auf eine andere kreative Art festgehalten wurde. Eine wesentliche Voraussetzung ist dabei, dass die Kreation von einem Menschen geschaffen wurde.

Übrigens: Es ist nicht notwendig, das Werk zu registrieren oder eintragen zu lassen, da der Schutz automatisch mit der Erschaffung des Werks einsetzt. 

Wie wird Urheberrecht bewiesen?

Eine der stärksten Beweismittel für Urheberrecht ist die Hinterlegung des Werkes oder einer Kopie bei einem Notar oder Rechtsanwalt. Diese Fachleute können den Eingang des Werkes bestätigen und einen vor unerlaubter Nutzung erstellen. Bei einem möglichen Gerichtsverfahren können sie darüber hinaus als Zeugen auftreten. 

Eine weitere Möglichkeit besteht in dem Besitz von Rohdaten, wie unfertige Skizzen, Manuskripten oder unbearbeiteten Fotos, da üblicherweise nur der Urheber Zugang zu diesen Materialien hat. Es ist jedoch zu beachten, dass Metadaten – das sind Daten, die Informationen zu einer Datei enthalten – vor Gericht oft keinen Bestand haben, da sie leicht manipuliert werden können.

Wann ist ein Urheberrecht verletzt? 

Wir wissen nun, was unter Urheberrecht fällt. Nun stellt sich jedoch die Frage: Was stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar?

Definition Urheberrechtsverletzung

Eine Urheberrechtsverletzung bedeutet eine Nichtbeachtung der Nutzungsrechte, die dem Urheber zustehen. Dieser hat als alleinige Instanz das Recht zu bestimmen, wie sein Werk genutzt oder präsentiert wird. Diese Rechte verbleiben beim Urheber bis zu seinem Ableben, woraufhin sie an seine Nachkommen weitergegeben werden. Das Urheberrecht beinhaltet dabei folgende Nutzungsrechte:

Das Urheberrecht beinhaltet einige Nutzungsrechte.

  • Recht zur Reproduktion
  • Recht zur Distribution
  • Ausstellungsprivileg
  • Recht auf Vortrag, Präsentation und Demonstration
  • Recht auf öffentliche Bereitstellung
  • Übertragungsrecht
  • Recht auf Wiedergabe durch visuelle oder auditive Medien
  • Recht auf Wiedergabe und öffentliche Bereitstellung von Rundfunksendungen

Eine Urheberrechtsverletzung besteht demnach, wenn eine dritte Partei unerlaubt diese Nutzungsrechte des geistigen Schöpfers eines Werkes nutzt, z.B. indem ein Werk ohne Genehmigung kopiert, verteilt oder ausgestellt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verstoß aus Nachlässigkeit oder mit Absicht begangen wurde. 

Urheberpersönlichkeitsrecht

Auch das Urheberpersönlichkeitsrecht stellt einen zentralen Aspekt des Urheberrechts dar. Es dient dem Schutz der individuellen Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk, indem es die geistige und persönliche Bindung an seine Schöpfung hervorhebt. 

Dieses Recht gewährt dem Urheber die Befugnis, über die Veröffentlichung des Werks zu entscheiden, als dessen Schöpfer anerkannt zu werden und gegen jede Art der Entstellung oder Beeinträchtigung seines Werks vorzugehen. Somit kann auch eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts als ein Bruch des Urheberrechts betrachtet werden, welcher rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Welche Urheberrechtsverletzungen gibt es? – Urheberrechtsverletzung Beispiele 

Typische Beispiele für Urheberrechtsverletzungen sind:

  • Illegales Kopieren und Verteilen von Software: Das Nutzen von Software ohne entsprechende Lizenz oder das Verteilen von Raubkopien
  • Nicht autorisierte Nutzung von Bildern: Das Verwenden von Bildern, Fotos oder Grafiken aus dem Internet ohne die Erlaubnis des Urhebers oder ohne korrekte Lizenz
  • Plagiarismus: Das Übernehmen von Texten, Forschungsergebnissen oder kreativen Werken anderer ohne entsprechende Zitierung oder Anerkennung des Urhebers
  • Nicht genehmigte Verwendung von Musik und Videos: Das Hochladen, Teilen oder Abspielen von Musik und Videos auf Plattformen oder öffentlichen Veranstaltungen ohne entsprechende Rechte oder Lizenzen
  • Produktpiraterie: Die Nachbildung und der Vertrieb von geschützten Produkten oder Markenwaren ohne Zustimmung des Rechteinhabers
  • Bearbeitung von geschützten Werken: Das Verändern, Bearbeiten oder Adaptieren von urheberrechtlich geschützten Werken ohne die Erlaubnis des Urhebers
  • Öffentliche Aufführung ohne Lizenz: Die öffentliche Aufführung von Filmen, Theaterstücken oder Musikwerken ohne die erforderliche Lizenz
  • Verstoß gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung: Das Veröffentlichen von geschützten Werken im Internet oder auf anderen Plattformen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers

 

Urheberrechtsverletzung und Abmahnung

Im Falle einer Urheberrechtsverletzung ist der erste Schritt das Erteilen einer Abmahnung.

Urheberrechtsverletzungen können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, und einer der ersten Schritte in diesem Prozess ist oft eine Abmahnung. Diese dient als formalisierte Warnung vom Urheberrechtsinhaber oder dessen Rechtsanwälten, die den mutmaßlichen Verletzer über seine Verstöße informiert und ihn auffordert, solche Handlungen in Zukunft zu unterlassen.

Die Abmahnung zielt darauf ab, den Rechtsstreit kosteneffizient und ohne gerichtliche Intervention beizulegen. Sie fordert den Empfänger normalerweise auf, die Kosten der Abmahnung sowie eventuelle Schadensersatzansprüche zu decken. Ein wesentlicher Bestandteil der Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um zukünftige Verstöße zu verhindern.

Die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist ist entscheidend, da bei Nichtbeachtung gerichtliche Schritte eingeleitet werden können. Auch wenn eine Abmahnung rechtlich nicht zwingend vor der Einleitung eines Zivilprozesses erforderlich ist, kann sie dazu beitragen, die hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden. 

Die Kanzlei SKULD steht Ihnen mit Erfahrung und Know-how beiseite, wenn Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung abgeben wollen oder aber sich selbst gegen eine solche zur Wehr setzen möchten.

Wie hoch ist die Strafe bei Urheberrechtsverletzung? 

Bei einer Urheberrechtsverletzung drohen einige Strafen.

Welche Strafe droht bei Urheberrechtsverletzung? Zum einen kommen bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht zivilrechtliche Folgen auf einen zu. Bereits während einer Abmahnung kann der Urheber, dessen Rechte verletzt wurden, unterschiedliche Rechte geltend machen. Dazu zählen:

  • Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG)
  • Beseitigungsanspruch (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG)
  • Schadensersatzanspruch (§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG)
  • Auskunftsanspruch (§ 101 Abs. 1 UrhG)
  • Anspruch auf Vorlage und Besichtigung (§ 101a Abs. 1 UrhG)

 

Anspruch auf Unterlassung

Bei einer bestehenden oder potenziellen Urheberrechtsverletzung kann der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch geltend machen, um eine Wiederholung des Verstoßes zu verhindern. Dies geschieht oft durch eine Unterlassungserklärung, die bereits bei Anzeichen einer bevorstehenden Rechtsverletzung initiiert werden kann. In vielen Fällen erkennen die Gerichte eine Gefahr der Wiederholung schon nach einem einzigen Verstoß an und billigen den Anspruch auf Unterlassung.

 

Anspruch auf Beseitigung

Der Beseitigungsanspruch ermöglicht es dem Urheber, die Beseitigung einer bestehenden Rechtsverletzung zu verlangen, die trotz einer Unterlassungsaufforderung fortbestehen kann. Der Verletzer muss die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Originalzustands treffen und die damit verbundenen Kosten tragen. Es ist jedoch wichtig, dass die Beseitigungsmaßnahmen in einem angemessenen Rahmen bleiben, wie etwa die Entfernung einer gefälschten Signatur, ohne das Werk komplett zu vernichten.

 

Anspruch auf Schadensersatz

Der Geschädigte kann bei einer Urheberrechtsverletzung auch einen Schadensersatzanspruch geltend machen, um finanzielle Einbußen auszugleichen. Bei der Berechnung dieses Schadensersatzes stehen drei Optionen zur Verfügung: Verletzergewinn, entgangener Gewinn und Lizenzanalogie.

Der Verletzergewinn bezieht sich auf die Profite, die der Verletze durch die unrechtmäßige Nutzung des Werks gemacht hat, abzüglich der damit verbundenen Kosten. 

Der entgangene Gewinn hingegen bezieht sich auf den finanziellen Schaden, der dem Urheber durch entgangene Geschäfte entstanden ist. 

Die Lizenzanalogie, die oft als einfachste Methode angesehen wird, berechnet den Schaden auf der Grundlage von Gebühren, die durch einen hypothetischen Lizenzvertrag entstanden wären. Der Geschädigte wählt meistens die Methode zur Schadensberechnung, wobei die Lizenzanalogie oft aufgrund ihrer Einfachheit und Angemessenheit bevorzugt wird.

 

Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung

Der Vernichtungsanspruch ermöglicht dem Urheber, die Beseitigung der unrechtmäßig hergestellten oder verbreiteten Kopien zu verlangen, die sich im Besitz des Verletzers befinden. Diese Vernichtung bedeutet nicht unbedingt die totale Zerstörung, sondern kann auch eine Unbrauchbarmachung zur Vermeidung weiterer Rechtsverstöße sein. In seltenen Fällen kann dies auch Herstellungsgeräte umfassen, wie Gussformen für geschützte Skulpturen.

Der Rückrufanspruch verpflichtet den Verletzen, die unrechtmäßigen Kopien zurückzurufen und für die anfallenden Kosten selbst aufzukommen. Alternativ kann der Urheber die Überlassung der Kopien verlangen, wenn er für diese eine Verwendung sieht (Überlassungsanspruch).

 

Anspruch auf Auskunft

Der Anspruch auf Auskunft im Fall einer Urheberrechtsverletzung ermöglicht dem Rechteinhaber, Informationen über den unrechtmäßigen Nutzer, insbesondere bei Online-Verstößen, zu erlangen. Dies ist ein wesentliches Werkzeug, da viele Täter die Anonymität des Internets zur Umgehung möglicher Strafen nutzen.

Zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs benötigt der Rechteinhaber die IP-Adresse des Verletzers sowie Datum und Uhrzeit der Verletzung, um beim zuständigen Landgericht einen Antrag zu stellen. Dieser Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erfordert eine richterliche Anordnung.

 

Anspruch auf Vorlage und Besichtigung 

Der Anspruch auf Vorlage und Besichtigung bei Urheberrechtsverletzung ermöglicht es, Beweise für eine mögliche Rechtsverletzung zu sammeln. Hierbei kann etwa eine Hausdurchsuchung angeordnet werden, um Computer, Maschinen oder Korrespondenzen zu überprüfen. Bei angenommener gewerblicher Verbreitung dürfen auch finanzielle Unterlagen eingesehen werden, wobei das Gericht Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Geschäftsdaten und Kundenrechte treffen muss. Die Besichtigung wird üblicherweise von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen durchgeführt, um die Rechte beider Parteien zu wahren.

Rechtsfolgen: Haft- und Geldstrafen

Auch strafrechtliche Folgen können bei absichtlichen und kommerziellen Urheberrechtsverletzungen eintreten. Laut § 106 Abs. 1 des UrhG ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich.

Die potenziellen strafrechtlichen Sanktionen werden in der untenstehenden Tabelle dargelegt:

Wir von der Kanzlei SKULD beraten Sie gerne in allen Fragen zu Anlagen im Ausland und den damit verbundenen steuerrechtlichen Fragen.

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Anfallende Kosten einer Urheberrechtsverletzung

Die unrechtmäßige Nutzung oder Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken kann erhebliche Kosten verursachen, etwa:

  • Abmahnungsgebühr: Diese Gebühr, oft bis zu 150 Euro für erstmals Abgemahnte, deckt die Kosten der Abmahnung durch einen Anwalt ab.
  • Schadensersatz: Die Berechnung variiert je nach Einzelfall und kann erhebliche Summen erreichen.
  • Anwaltskosten: Sollte ein Anwalt in den Prozess involviert sein, ist der Rechtsverletzer verpflichtet, die Anwaltskosten zu tragen. Bei geringfügigen Verstößen, die nicht aus geschäftlichen Gründen begangen wurden, können die Anwaltsgebühren jedoch auf einen Streitwert von 1.000 Euro beschränkt sein.
  • Gutachtergebühren: In gerichtlichen Auseinandersetzungen können Kosten für die Beurteilung von kreativen Leistungen und möglichen Rechtsverletzungen durch Experten entstehen.

 

Wann verjährt ein Verstoß gegen das Urheberrecht?

Das Urheberrecht kann mithilfe einiger Maßnahmen geschützt werden und ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann nach einiger Zeit verjähren.

Eine Urheberrechtsverletzung hat eine Verjährung von 3 Jahren. Um einer Strafe für eine Urheberrechtsverletzung zu entgehen, zählt hinsichtlich der Frist nicht der Tag, an dem die Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, sondern der Tag, an dem die Verletzung erkannt wurde.

 

Wie kann das Urheberrecht geschützt werden?

Das Urheberrecht kann durch verschiedene Maßnahmen geschützt werden, die sowohl präventiver als auch reaktiver Natur sein können. Hier sind einige Schritte, die Urheber ergreifen können, um ihre Rechte zu schützen:

  • Registrierung: Obwohl das Urheberrecht automatisch entsteht, wenn ein Werk geschaffen wird, kann eine offizielle Registrierung bei einer zuständigen Behörde oder Organisation zusätzlichen rechtlichen Schutz bieten.
  • Wasserzeichen und Digital Rights Management (DRM): Diese können genutzt werden, um digitale Kopien zu markieren und unerlaubte Verbreitungen zu verhindern.
  • Lizenzvereinbarungen: Klare und eindeutige Lizenzvereinbarungen helfen dabei, die zulässigen Nutzungen eines Werks zu definieren und Verstöße gegen das Urheberrecht zu vermeiden.
  • Aufklärung und Bewusstsein: Durch die Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung des Urheberrechts kann die Wahrscheinlichkeit von Verstößen verringert werden.
  • Rechtliche Maßnahmen: Im Falle einer Verletzung des Urheberrechts kann der Urheber rechtliche Schritte einleiten, einschließlich der Beantragung von einstweiligen Verfügungen und Schadensersatzansprüchen.
  • Überwachung des Marktes: Die Überwachung von Plattformen und Märkten, auf denen Werke verteilt oder verkauft werden, kann dabei helfen, Verstöße frühzeitig zu erkennen und dagegen vorzugehen.
  • Anwalt für Urheberrecht: Ein auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt kennt sich mit den besonderen Nuancen dieses Rechtsbereichs aus und kann das Potenzial für Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte evaluieren. Er berücksichtigt hierbei sowohl immaterielle als auch ökonomische Gesichtspunkte.

Unsere Kanzlei schützt die geistigen Eigentumsrechte von Unternehmen, Künstler, Autoren, Fotografen, Musikern und anderen kreativen Köpfen dank umfassender Expertise und Erfahrung.

Urheberrechtsverletzung anzeigen – Wie ist vorzugehen?

Zunächst ist es ratsam, klare Beweise für die Verletzung zu sammeln, wie Screenshots oder Kopien des verletzenden Materials. Anschließend sollten Sie einen Anwalt für Urheberrecht konsultieren, der Ihnen hilft, die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

Zur Anzeige der Verletzung können Sie sich entweder direkt an die zuständige Behörde wenden oder eine zivilrechtliche Klage einreichen. In vielen Fällen wird zunächst eine Abmahnung versendet, in der der Verletze aufgefordert wird, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen und möglicherweise Schadensersatz zu leisten.

Für eine strafrechtliche Verfolgung müssen Sie in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Gemäß § 109 UrhG werden Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft erst nach entsprechendem Strafantrag eingeleitet.

Als erfahrene Kanzlei mit spezialisiertem Anwalt für Urheberrecht stehen wir Ihnen bei einer Anzeige zuverlässig zur Seite und sorgen dafür, Ihre Ansprüche geltend zu machen!

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Urheberrechtsverletzung umgehen – Wie kann eine Urheberrechtsverletzung vermieden werden?

Eine Urheberrechtsverletzung kann durch einige Maßnahmen vermieden werden.

Um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden, ist es essenziell, die Nutzungsrechte für urheberrechtlich geschützte Werke zu erwerben. Diese Rechte können durch einen Lizenzvertrag vom Urheber eingeräumt werden, welcher die Nutzungsdetails wie finanzielle Aspekte und den Umfang der Nutzung festlegt. Dabei kann es sich um einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte handeln, die zeitlich, räumlich oder inhaltlich begrenzt sein können.

Einfache Nutzungsrechte erlauben mehreren Personen, das Werk parallel zu verwenden, während ausschließliche Rechte nur dem Lizenznehmer die Nutzung gestatten, sogar den Urheber ausschließend. Ein schriftlicher Vertrag, der die Nutzungsbedingungen klar definiert, bietet Rechtssicherheit und schützt sowohl die Interessen des Urhebers als auch des Nutzers, um Urheberrechtsverletzungen erfolgreich zu umgehen.

 

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Was tun?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Auch wenn es nicht einmal eine bewusste Handlung war, müssen Sie nun am besten wie folgt vorgehen:

Bewahren Sie Ruhe und konsultieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, um gerichtliche Schritte zu vermeiden. Ihr Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen.

Zu Beginn sollten Sie lediglich die Unterlassungserklärung abgeben und die Zahlung vorerst verweigern, da viele Abmahnende die gerichtliche Geltendmachung aufgrund hoher Kosten meiden. Dennoch sind Sie prinzipiell zur Zahlung der Abmahnkosten verpflichtet, wenn Ihr Verhalten rechtswidrig war.

Sie haben eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten? Wir von der Kanzlei SKULD sind Experten für Urheberrecht und stehen Ihnen bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kompetent und zuverlässig zur Seite.

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Fazit

Urheberrechtsverletzungen entstehen gerade im heutigen digitalen Zeitalter schneller als gedacht. Wurde auch Ihr Urheberrecht verletzt oder möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Schöpfung geschützt ist? Oder wurden Sie selbst wegen eines Verstoßes abgemahnt? Dann sind Sie mit einem erfahrenen Anwalt für Urheberrecht auf der sicheren Seite! Wir von SKULD sorgen dafür, Ihre Rechte zu wahren und somit Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch! 

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Kapitalanlagen im Ausland in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht! Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!

Tomas Krause

Thomas Krause ist ein renommierter Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei SKULD. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Alexander-Universität in Würzburg absolvierte er sein Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. Bevor er sich entschied, die Kanzlei SKULD mitzugründen, war er als Einzelanwalt im Bereich des Informationstechnologierechts aktiv und sammelte wertvolle Erfahrungen als angestellter Rechtsanwalt in einer großen Kanzlei. Seine herausragende Expertise wird durch seine Zertifizierung als externer Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) und die Bezeichnung „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ unterstrichen. In seiner Freizeit schafft er sich mit dem Spielen seiner E-Gitarre einen musikalischen Ausgleich.