Quellensteuer Ausland – Wie funktionieren Anrechnung & Erstattung?

Kapitalanlagen im Ausland sind gerade in Zeiten niedriger Zinsen in Deutschland sehr attraktiv. Wer also in Aktien, ETFs oder Fonds im Ausland investiert, kann damit in vielen Fällen lukrative Dividenden oder Zinsen erzielen. Allerdings spielt bei Kapitalerträgen das Thema Steuern eine große Rolle. Quellensteuer fällt auch im Ausland an und wird dort, wie auch in Deutschland, in der Regel direkt von den Banken einbehalten und abgeführt. Zusätzlich sind in Deutschland auf alle Kapitalerträge Abgeltungssteuern zu zahlen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und im Ausland gezahlte Steuern in Deutschland anrechnen zu lassen, sind einige wichtige Aspekte unbedingt zu beachten. Erfahren Sie hier mehr über Anrechnung, Erstattung und Höhe von Quellensteuern in anderen Ländern. 

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

Was ist Quellensteuer - Definition

Eine Steuer, die direkt dort einbehalten wird, wo sie anfällt, nämlich an der Quelle, wird als Quellensteuer bezeichnet. In Deutschland gilt dies für die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, die pauschal 25 % beträgt. Die Zahlung erfolgt direkt von den Banken an die Finanzämter. 

Wie ist Quellensteuer zu zahlen?

Quellensteuer wird direkt an der Quelle einbehalten. Dies ist in der Regel bei den Banken der Fall, die die Steuern direkt an das Finanzamt weiterleiten. Im Ausland wird dies in der Regel ähnlich gehandhabt. Als Anleger erhalten Sie daher lediglich Ihre Zinsen bzw. Dividenden ohne den jeweiligen Steueranteil gutgeschrieben. 

Wie hoch ist die Quellensteuer in Deutschland?

Deutschland erhebt pauschal 25 % Abgeltungssteuer. Dabei ist es unerheblich, ob die Erträge aus Zinsen oder Dividenden bestehen. Zusätzlich sind ggf. noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu zahlen. 

Gibt es Freibeträge für Kapitalerträge in Deutschland?

Falls einer Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt, werden bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 Euro (2023) für Einzelveranlagte bzw. 2.000 Euro für zusammenveranlagte Paare keine Steuern auf Kapitalerträge erhoben. Dies wird auch Sparerfreibetrag oder Steuerpauschbetrag genannt und gilt für alle Arten von Kapitalerträgen, also sowohl für Zinsen als auch für Dividenden.

Gerne unterstützen wir von der Kanzlei SKULD Sie bei allen Fragen zur Quellensteuer und zur Berücksichtigung von Kapitalerträgen in Ihrer Steuererklärung. 

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Wie kann man Quellensteuer bei der Einkommensteuer zurückfordern?

Falls Sie versehentlich Ihre Freistellungsaufträge nicht ausreichend auf die jeweiligen Banken verteilt haben, können Sie zu viel gezahlte Quellensteuer bei der Einkommensteuererklärung zurückfordern. Dies ist möglich bis zur maximalen Höhe des Sparerfreibetrages (1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für zusammenveranlagte Paare). Nur die darüber hinausgehenden Kapitalerträge sind zu versteuern

Kapitalerträge werden sofort an der Quelle versteuert, mit der sogenannten Abgeltungs- bzw. Quellensteuer.

Wie hoch ist die Quellensteuer im Ausland?

Die Quellensteuer im Ausland kann entweder höher oder niedriger sein als in Deutschland und es existieren auch durchaus unterschiedliche Regelungen für Dividenden und Zinsen, während in Deutschland dafür ein einheitlicher Satz festgelegt wurde. Jedes Land kann die Höhe seiner Quellensteuer und alle Regelungen dazu individuell festlegen. Darüber hinaus ergeben sich laufend Änderungen. Pauschale Aussagen zur Höhe der Quellensteuer im Ausland sind daher nicht möglich. Einen Überblick über aktuelle, weltweite Regelungen bezüglich Quellensteuer gibt es in dieser Liste

 

Zur ersten Orientierung hier eine Übersicht über die Höhe der Quellensteuer in besonders wichtigen Ländern für Anleger:

 

Quellensteuer USA

Grundsätzlich fallen in den USA sehr hohe Sätze für Quellensteuer an, nämlich 30 %. Es ist für Anleger aus Deutschland allerdings möglich, diesen Prozentsatz von vornherein auf 15  %  zu reduzieren. Dieser Satz kann auch in Deutschland angerechnet werden, was aufwendige Rückforderungen in den USA vermeidet. Allerdings ist dies nur bei bestimmten Depotbanken und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Lassen Sie sich daher unbedingt vor Anlagen in den USA dahingehend kompetent beraten. 

Quellensteuer Schweiz

Die Schweiz berechnet Quellensteuer in Höhe von 35 %, davon können in Deutschland lediglich 15 % angerechnet werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass das Thema Quellensteuer in der Schweiz noch weitere Facetten mit sich bringt, die vor allem Grenzgänger und Arbeitnehmer in der Schweiz betreffen. 

Quellensteuer Frankreich

Für deutsche Anleger gilt in Frankreich eigentlich ein Steuersatz von 12,8 %. Allerdings berechnen manche Depotbanken 30 %. Die zu viel gezahlte Steuer kann zwar zurückgefordert werden, das dafür notwendige Verfahren ist jedoch mehr als aufwendig. Mit einem Vorteil kann Frankreich jedoch punkten: Es können auch Verluste geltend gemacht werden!

 

Welche Länder haben keine Quellensteuer?

Einige Länder, wie Singapur, Großbritannien oder Liechtenstein, erheben keine Quellensteuer. Dies kann für Anleger Vorteile mit sich bringen, da so nur in Deutschland Abgeltungssteuer zu zahlen ist und das Verrechnen und eventuelle Zurückfordern von zu viel gezahlter Steuer entfällt. Eine Besonderheit hinsichtlich Quellensteuer stellt Irland dar. Offiziell wird keine Quellensteuer für ausländische Investoren erhoben. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass dies nur über bestimmte Banken und unter bestimmten Voraussetzungen zu realisieren ist. Lassen Sie sich daher bezüglich Anlagen in Irland vorab kompetent beraten.

 

Welche Länder erheben wenig Quellensteuer?

Maximal 15 % der im Ausland gezahlten Quellensteuer können in Deutschland angerechnet werden. Daher kann es sinnvoll sein, Anlagen gezielt in Ländern zu platzieren, die weniger als 15 % erheben oder genau 15 %. Weniger als 15 % Quellensteuer berechnen zum Beispiel Ägypten und China (bis 10 %), Mexiko und Thailand (10 %), Kroatien (12 %) oder Frankreich (12,8 %). Genau den maximal anrechenbaren Satz, nämlich 15 % Quellensteuer, erheben zum Beispiel die Niederlande, die Türkei, die Tschechische Republik und Japan. In diesen Fällen brauchen Sie sich als Anleger nicht um aufwändige Rückforderungen von zu viel gezahlter Quellensteuer in den einzelnen Ländern zu kümmern und zahlen lediglich den anzurechnenden Betrag ausländischer Quellensteuer und den Rest in Deutschland.

 

Welche Länder erheben hohe Quellensteuern?

Besonders hohe Quellensteuern werden zum Beispiel in der Schweiz (35 %), in Österreich (27,5 %), in Finnland (30 %) und in Schweden (30 %) erhoben. Anrechenbar in Deutschland sind davon nur jeweils 15 %, alle darüber hinaus gezahlten Steuern können unter bestimmten Voraussetzungen (und recht aufwändig) in den Ländern zurückgefordert werden. 

 

Die Auslandswahl für Anlagen kann einige Vorteile mit sich bringen, jedoch sollten auch die Aspekte wie Rendite, Sicherheit und einige andere beachtet werden.

Wo lohnen sich Kapital anlagen aufgrund geringer Quellensteuer?

Es ist sicherlich attraktiv, für Anlagen im Ausland die Länder auszuwählen, die keine oder kaum Quellensteuer erheben, wie zum Beispiel Liechtenstein, Singapur oder Großbritannien. Für diese Anlagen entfallen Steuerzahlungen auf Kapitalerträge im Ausland und vor allem entfallen die teilweise aufwändige Verrechnung und die noch wesentlich aufwändigere Rückforderung von zu viel gezahlter Quellensteuer. Dies ist ein Vorteil, der für Kapitalanlagen in Ländern mit kaum oder keiner Quellensteuer spricht. Allerdings sollten natürlich zusätzlich Aspekte wie Rendite, Sicherheit usw. beachtet werden. Und nicht vergessen: In Deutschland ist grundsätzlich auf alle Kapitalerträge, auch auf die aus dem Ausland, 25 % Abgeltungssteuer zu zahlen. 

 

Gibt es Sonderregelungen bei Quellensteuer im Ausland für deutsche Anleger?

Ausländische Anleger können in manchen Ländern unter gewissen Voraussetzungen von niedrigeren Steuern profitieren. In der Regel muss dazu ein Hauptwohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden. Manchmal ist die Reduzierung auch nur über bestimmte Depotbanken möglich, wie zum Beispiel in den USA. Dort werden grundsätzlich sehr hohe Quellensteuern erhoben (maximal 30 %), auf Antrag können ausländische Anleger jedoch von vornherein auf nur 15 % Steuern eingestuft werden. Lassen Sie sich dahingehend unbedingt umfassend beraten und wählen Sie eine geeignete Depotbank für Ihre Investments aus.

Wir von der Kanzlei SKULD beraten Sie gerne in allen Fragen zu Anlagen im Ausland und den damit verbundenen steuerrechtlichen Fragen.

Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch.

Gibt es Unterschiede bei Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen?

Während in Deutschland der gleiche Satz an Quellensteuer für Dividenden und Zinsen gilt, wird dies im Ausland teilweise unterschiedlich behandelt. Daneben gibt es in manchen Ländern eine Vielzahl von Sonderregelungen für bestimmte Arten von Investments. Bevor Sie in Fonds oder Aktien investieren, sollten Sie sich daher unbedingt hinsichtlich der steuerrechtlichen Bedingungen in den einzelnen Ländern beraten lassen. Bei bestimmten Anlagen entfällt die Quellensteuer im Ausland sogar komplett.

Eine Übersicht über alle Regelungen zur Quellensteuer im Ausland finden Sie hier

 

Wie kann man ausländische Quellensteuer erstatten lassen?

Falls Sie im Ausland und in Deutschland jeweils die komplette Quellensteuer zahlen müssen, haben Sie im Endeffekt doppelt bezahlt. Die zu viel gezahlte Steuer können Sie unter Umständen zurückfordern. Allerdings geht das nur in Ländern, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat. Diese Abkommen sollen doppelte Besteuerungen vermeiden und wurden vom deutschen Staat mit vielen anderen Staaten auf der Welt abgeschlossen.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass trotz Doppelbesteuerungsabkommen eine Rückforderung direkt im jeweiligen Land zu beantragen ist. Dies kann aufwändig  und langwierig sein und lässt eventuell die erzielte Rendite in einem anderen Licht dastehen.

Damit eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann, haben einige Lände ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Wie kann man ausländische Quellensteuer in Deutschland anrechnen lassen?

Grundsätzlich kann die in anderen Ländern gezahlte Quellensteuer auf die in Deutschland zu zahlende Quellensteuer angerechnet werden. Dies ist jedoch nur bis zu einer Höhe von maximal 15 % möglich. Im Ausland mehr bezahlte Steuern können nicht verrechnet werden, jedoch unter Umständen zurückgefordert werden im jeweiligen Land.

Wird ausländische Quellensteuer automatisch verrechnet?

Banken können für einige Länder die Anrechnung der Quellensteuer direkt vornehmen. Dies erspart Ihnen als Anleger Zeit und Aufwand. Allerdings ist dies nicht für alle Länder möglich. Erkundigen Sie sich daher vorab bei Ihrer Depotbank, wie die entsprechenden Regelungen für Ihre Investitionen aussehen. 

 

 

Weitere wichtige Fragen zur Quellensteuer

Wir haben für Sie einige weitere wichtige Aspekte zur Quellensteuer zusammengestellt.: 

Wo ist Quellensteuer in der Steuererklärung angegeben?

Die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung ist der Ort, an dem alle Kapitalerträge anzugeben sind. Dort werden die Werte eingetragen, die von den Depotbanken jährlich für alle Anlagen zur Verfügung gestellt werden. 

Gelten Freistellungserklärungen auch im Ausland?

Freistellungsaufträge gelten nur für Banken in Deutschland, nicht für Depotbanken im Ausland. Daher ist eine direkte Freistellung für Anlagen im Ausland nicht möglich. Allerdings kann unter Umständen Doppelbesteuerung von vornherein vermieden werden. Dies ist recht aufwändig. Lassen Sie sich daher von Ihrem Steuerberater dahingehend kompetent beraten und begleiten.

Fazit

Kapitalanlagen im Ausland können durchaus lukrativ sein. Allerdings sollten Sie die steuerlichen Aspekte nicht vergessen. Die Themen Doppelbesteuerung und Quellensteuer werden auf jeden Fall auf Sie zukommen. Mit Unterstützung vom Team der Kanzlei SKULD können Sie sich jedoch entspannt zurücklehnen. Wir kümmern uns!

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Kapitalanlagen im Ausland in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht! Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!

Falls mit dem jeweiligen Land ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, kann die im Ausland gezahlte Quellensteuer teilweise und maximal bis zu einer Höhe von 15 % auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden.

Zu viel gezahlte Quellensteuer im Ausland kann im jeweiligen Land zurückgefordert werden. Allerdings ist dies in der Regel recht aufwändig und kann lange dauern. Einfacher ist daher die Abwicklung bei Ländern, die maximal 15 % Quellensteuer berechnen und bei denen eine Anrechnung in Deutschland möglich ist. 

Einige Länder, wie zum Beispiel Singapur, Liechtenstein oder Großbritannien, erheben keine Quellensteuer auf Kapitalerträge. In anderen Ländern wird wesentlich weniger Quellensteuer fällig als in Deutschland, wie zum Beispiel in Mexiko, Thailand oder Kroatien.

Felix Böckmann

Felix Böckmann ist ein renommierter Steuerberater und Partner in der Kanzlei SKULD. Nach seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten in einer mittelständischen Cloppenburger Steuerkanzlei absolvierte er ein duales Studium in Rechnungswesen, Steuerrecht und Wirtschaftsrecht an der DHBW in Mannheim. Bevor er SKULD gründete, sammelte er wertvolle Erfahrungen in einer führenden E-Commerce-Steuerkanzlei. Seine Expertise wurde durch das erfolgreiche Ablegen des Steuerberaterexamens bestätigt. Darüber hinaus hat er eine Zusatzqualifikation als Tax Specialist für E-Commerce und Onlinehändler erworben. In seiner Freizeit findet er Ausgleich beim Tennisspielen und an der deutschen Nordseeküste.