Sie sind Content Creator auf OnlyFans, Mym.fans, BestFans oder einer ähnlichen Plattform und brauchen steuerlichen Ratschlag?

Nutzen auch Sie die Möglichkeit, unkompliziert lukrative Einnahmen mit Ihren Inhalten auf OnlyFans oder ähnlichen Plattformen zu generieren? Dann sollten Sie nicht die vielschichtigen Steueraspekte vergessen, um erhebliche Steuernachzahlungen zu vermeiden, und lieber einen Steuerberater für OnlyFans zu Rate ziehen!

Viele Content Creator sind sich der steuerlichen Gefahren, die Ihre Tätigkeit auf OnlyFans und Co. mit sich bringt, nicht bewusst. So gibt es beispielsweise steuerliche Besonderheiten je nachdem, in welchem Land die Plattform Ihren Sitz hat. Auch bezüglich Steuerzahlungen und Meldungen beim Finanzamt müssen wichtige Steueraspekte berücksichtigt werden.

 

Ob Gewerbeanmeldung, Buchhaltung, Rechnungserstellung oder Steuererklärung: Mit versiertem Steuerberater für OnlyFans übernimmt unsere Kanzlei SKULD für Sie den lästigen und unübersichtlichen „Bürokratiekram“. Wir kümmern uns um die buchhalterische und steuerliche Würdigung der Sachverhalte, damit es kein böses Erwachen gibt und wir stattdessen das steuerliche Optimum für Sie herausholen.

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Besondere steuerliche Bedingungen für Content Creator auf OnlyFans und ähnlichen Plattformen

Content Creator auf OnlyFans oder ähnlichen Plattformen müssen verschiedene steuerliche Besonderheiten berücksichtigen, um keine bösen Überraschungen vom Finanzamt zu erhalten.

Die über Onlyfans erzielten Einkünfte sind grundsätzlich genauso zu behandeln wie Einnahmen aus jeglicher anderer gewerblichen Tätigkeit. Mit nur wenigen speziellen Ausnahmen müssen Onlyfans Creator ein Gewerbe anmelden und die erzielten Einnahmen entsprechend versteuern.

Hier gilt vor allem eins zu beachten: Zwar übernimmt OnlyFans selbst die Abgabe der Umsatzsteuer für seine aktiven Creator. Doch da dies in Deutschland nicht der Standard ist, ist es am besten, dem Finanzamt diese Informationen zu übermitteln und eine Bestätigung einzuholen. Auf diese Weise können eventuelle Schwierigkeiten proaktiv ausgeschlossen werden. Ansonsten laufen Kleinunternehmer Gefahr, auf der Umsatzsteuer, die sie für die Gebühren der im EU-Ausland ansässige Plattformen abführen müssen, sitzen zu bleiben. 

Man spricht hier auch vom Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Kunde bzw. Leistungsempfänger (in diesem Falle OnlyFans und Co.) die Umsatzsteuer entrichtet und eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt hat.

Mit erfahrenem Steuerberater für OnlyFans hilft unsere Kanzlei Ihnen gerne weiter, wenn es um die korrekte Anmeldung eines Gewerbes, eine optimalen Steuererklärung und allen weiteren relevanten Steueraspekte für Content Creator geht. Lassen Sie sich von uns professionell beraten, um Ihren Erfolg zu sichern und Probleme mit dem Finanzamt von vorneherein zu umgehen!

Unser Leistungsspektrum als Steuerberater für OnlyFans

Gewerbeanmeldung

Rechnungsstellung

Buchhaltung

Steuerliche Beratung

So einfach funktioniert die Zusammenarbeit mit SKULD

Bei einem gemeinsamen Onboarding durchleuchten wir Ihren Onlineauftritt auf der jeweiligen Plattform und optimieren Ihre digitalen Prozesse.

  • Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?

  • Wann müssen Rechnungen gestellt werden?

  • Wann und wie muss ich mich krankenversichern?

So sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf bei der Übermittlung Ihrer Steuerdaten an das Finanzamt, sodass Sie sich ohne Strafen und Steuernachzahlungen voll auf Ihr Business fokussieren können.

Starten Sie mit uns in die Zukunft!

Diese Fragen hören wir häufig von unseren Mandanten aus der Branche:

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wer als Creator Web-Inhalte gegen Gebühren verkauft, wie es bei OnlyFans der Fall ist, geht definitionsgemäß einer gewerblichen Tätigkeit nach: Es wird eine selbstständige, nachhaltige
Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt, die sich als Beteiligung am
allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Daher müssen OnlyFans Creator in jedem Fall – spätestens, sobald sie tatsächliche Einnahmen erzielen – ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Die Kosten für eine solche Anmeldung betragen zwischen 30 und 40 Euro. Außerdem muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und an das zuständige Finanzamt geschickt werden, welches daraufhin eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vergibt.

Creator, die das Thema auf die leichte Schulter nehmen und nach dem Motto „Was soll schon passieren?“ kein Gewerbe anmelden, werden sich wundern: Einzelne Plattformen wie Onlyfans, Mym.fans, BestFans etc. sind dazu verpflichtet, die Einnahmen ihrer Content Creator den Finanzämtern zu melden. Die ausländischen Finanzämter schicken obendrein Kontrollmitteilungen an das deutsche Finanzamt. Somit bleiben die Einnahmen keinesfalls unentdeckt – es kann zu erheblich Strafen und Steuernachzahlungen führen. Daher helfen wir Ihnen gerne bei der korrekten Gewerbeanmeldung, um solche Szenarien bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Welche Steuern fallen an?

OnlyFans übernimmt selbst die Abführung der Umsatzsteuer für die auf der Plattform aktiven Creator. Da dieses Vorgehen in Deutschland eher unüblich ist, ist es ratsam, das Finanzamt hierüber zu informieren und sich dies bestätigen zu lassen, um potenzielle Schwierigkeiten im Vorfeld zu vermeiden.

Mit EuGH, Urteil vom 28.2.2023 – C 695/20 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die die Content Creator eine Dienstleistung an die Plattform Onlyfans erbringen. Aufgrund dessen schuldet Onlyfans die Umsatzsteuer gegenüber dem britischen Finanzamt.

Als OnlyFans Creator ist man zudem nicht von der Ertragssteuer befreit. Diese umfasst alle Steuern auf Einnahmen und Profit aus gewerblicher Tätigkeit. Üblicherweise unterliegen die erzielten Gewinne auch der Einkommenssteuer. Die Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn der Gewinn den derzeitigen Steuerfreibetrag von 24.500 Euro überschreitet.

Wie stelle ich eine Rechnung aus? An wen muss ich die Rechnung stellen?

Sie müssen OnlyFans Ihren Verdienst mit dem Hinweis der Umkehr der Steuerschuldnerschaft („Reverse-Charge“) in Rechnung stellen. Die Plattform Onlyfans zahlt dem Creator zwar nur 80 % aus, die Rechnung muss aber über die vollen 100 % lauten. Die einbehaltenen 20 % Provision ist als Gutschrift gegenüber Onlyfans in Rechnung zu stellen. Am Ende werden dann lediglich die 80 % in Deutschland ertragssteuerlich behandelt.


Da wir wissen, dass es bei der Rechnungserstellung zu einigen Schwierigkeiten kommen kann, stehen wir Ihnen als Steuerberater für OnlyFans verlässlich und erfahren zur Seite.
Wir sorgen dafür, dass Sie das Geld erhalten, das Sie verdienen und keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Was kann ich von der Steuer absetzen? Was zählt als Betriebsausgaben?

Von Ihren Einkünften können Sie weitere Ausgaben, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit anfallen, absetzen. Dies kann z.B. die Kosten für Technik einschließen. Hierunter fallen beispielsweise die Anschaffungskosten für Kameras, Mikrofone, Computer, Software und anderes technisches Equipment. Auch Kosten für Arbeitsräume, inklusive Miete, Strom und Internet sowie Büromaterialien können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig ist, dass diese Ausgaben hauptsächlich geschäftlich genutzt werden. Bei Ausgaben für Kleidung oder Make-up wird das Finanzamt genauer prüfen und möglicherweise versuchen, diese Kosten nicht anzuerkennen.

Beachten Sie, dass die genauen Regelungen variieren können und Sie immer den Rat eines kompetenten Steuerberater für OnlyFans einholen sollten, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen können und Ihre Steuererklärung korrekt ist.

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Jannick Velten
Jannick Velten

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Falls Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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