Sie sind Influencer und suchen einen kompetenten Steuerberater?

Als Influencer ist es entscheidend, einen spezialisierten Steuerberater an Ihrer Seite zu wissen. Warum? Ganz einfach: Ein Steuerberater für Influencer verfügt über fundiertes Wissen zu allen relevanten Fragestellungen, die Ihren Beruf betreffen. Und gerade als Influencer gibt zahlreiche Aspekte, die Sie beachten müssen! Doch wie sollen Sie Zeit finden, sich auch noch mit komplexen Steuerangelegenheiten auseinanderzusetzen?

Wir von SKULD helfen Ihnen gerne, all Ihre Fragen und Anliegen zu klären! Wir finden z.B. heraus, ob Ihre Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit stammen und ob Sie daher Gewerbesteuer entrichten müssen oder nicht. Unsere Steuerberater für Influencer unterstützen Sie auch darin, die Auswirkungen Ihrer Tätigkeit als Influencer auf die Umsatzsteuer korrekt zu bewerten, insbesondere bei internationalen Geschäftsbeziehungen. Wir schauen zudem, welche Ausgaben Sie als Betriebsausgaben geltend machen können und ob es möglich ist, Ihr Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Ebenso beraten wir Sie im Umgang mit Geschenken oder Produkten, die Sie von Partnern erhalten, um diese korrekt in Ihrer Steuererklärung zu erfassen. Dadurch gewährleisten Sie, dass Sie allen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen und keine Steuervergehen begehen.

Und sollten Sie in der Influencer-Branche noch ganz am Anfang stehen, ist das auch kein Problem: Unsere spezialisierten Steuerberater können Sie auch bei der Gründung Ihrer beruflichen Selbstständigkeit unterstützen und beraten, welche Unternehmensform am besten zu Ihnen passt.

So können Sie sich letztlich ganz auf das konzentrieren, was Sie am besten beherrschen: Den Aufbau einer starken Medienpräsenz, die Pflege Ihrer Community und die Erstellung kreativen Contents!

Was uns einzigartig macht

SKULD - Steuerberater für Influencer

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100% digital

Bei uns läuft die gesamte Zusammenarbeit zu 100% digital ab. Profitieren Sie von effizienten Buchführungsprozessen, digitalen Belegen und hoher Datensicherheit. Wir führen Sie zur fast papierlosen Dokumentenverwaltung!

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Perfekte Synergie aus Steuern & Recht

Wir haben sowohl einen Kooperationspartner für IT-Recht als auch Steuer-Spezialisten mit mehrjähriger Erfahrung im E-Commerce an Board. Mit dieser einzigartigen Kombination sind Sie optimal & umfassend beraten.

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Proaktive Steuerberatung

Wir sprechen Sie proaktiv auf gesetzliche Neuerungen und sich ergebende Potenziale an. Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung hinsichtlich Gewerbeanmeldung, Buchführung und Betriebsausgaben

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Steuer-Experten für Content Creator

Wir kennen uns mit den Herausforderungen der Plattformen aus und beraten Sie diesbezüglich umfassend und ausführlich.

Mit Social Media lässt sich viel Geld verdienen. Das wissen nicht nur Sie, sondern auch das Finanzamt!

Steigende Follower-Zahlen sind für die meisten Influencer ein Grund zur Freude. Doch mit wachsender Beliebtheit auf Social Media steigt auch das Einkommen, und damit das Interesse des Finanzamtes. Es ist wohl kein Geheimnis mehr, dass sich mit Social Media sehr viel Geld verdienen lässt – eine Tatsache, die auch dem Finanzamt nicht entgangen ist. Es prüft genau, ob Einkünfte korrekt versteuert werden, ob zwischen gewerblichen und privaten Aktivitäten unterschieden wird oder ob Sachleistungen und Geschenke steuerlich richtig gehandhabt werden. Fehler in diesen Bereichen können zu teuren Nachzahlungen, Strafzinsen oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Daher ist es für Sie als Influencer wichtig, sich steuerrechtlich gut aufzustellen.

Ein kompetenter Steuerberater für Influencer kann Ihnen nicht nur dabei helfen, Ihre Einkünfte korrekt zu versteuern, sondern auch steuerliche Fallstricke, wie etwa Fragen zur Scheinselbstständigkeit oder zu Regelungen bei Schleichwerbung, zu vermeiden. Unsere erfahrenen Influencer-Steuerberater von SKULD bieten Ihnen daher gerne Unterstützung bei der Optimierung steuerlicher Verpflichtungen und können Ihnen wertvolle Hinweise zur steuerlichen Gestaltung geben. So werden Sie nicht nur den rechtlichen Anforderungen gerecht, sondern verwalten Ihr eigenes Einkommen auch optimal und schützen sich vor unangenehmen Überraschungen.

Unser Leistungsspektrum als Steuerberater für Influencer

Beratung für die Existenzgründung als Influencer

Wir bieten Ihnen eine umfassende Existenzgründungsberatung, wobei wir Sie in allen Aspekten der Geschäftsplanung, Rechtsformwahl und steuerlichen Optimierung unterstützen.

Prüfung des steuerlich optimalen Social Channels

Als Steuerberater für Influencer analysieren wir die steuerlichen Aspekte Ihrer Social-Media-Kanäle, um sicherzustellen, dass Sie die steuerlich optimale Plattform für Ihre Aktivitäten nutzen.

Umsatzsteuerberatung

Sie erhalten eine detaillierte Analyse und Beratung zu umsatzsteuerlichen Fragen, einschließlich der korrekten Handhabung von Mehrwertsteuer auf nationale und internationale Einnahmen.

Absetzen von Wohnungskosten und Urlaubsreisen

Wir zeigen Ihnen, wie sie Wohnungskosten und Ausgaben für Urlaubsreisen effektiv von der Steuer absetzen können, um ihre steuerliche Belastung zu minimieren und ihre finanziellen Ressourcen optimal zu nutzen.

Absetzen von Geschenken und PR-Paketen

Als Influencer-Steuerberater klären wir Sie auch spezifisch zum korrekten steuerlichen Absetzen von Geschenken und PR-Paketen auf, um sicherzustellen, dass diese Vorteile steuerlich effizient und konform behandelt werden.

Steuerlich optimale Gestaltung von Influencer-Partnerschaften

Wir bieten professionelle Beratung zur steuerlich optimalen Gestaltung von Partnerschaften, einschließlich Vertragsprüfungen und -beratungen, um maximale steuerliche Vorteile und Compliance zu gewährleisten.

Wir sind Experten für Content Creator

So einfach funktioniert die Zusammenarbeit mit SKULD

Bei einem gemeinsamen Onboarding durchleuchten wir Ihre Tätigkeit als Influencer auf der jeweiligen Plattform und finden heraus, welche Steuern Sie zahlen müssen und wo Sparpotenziale bestehen.

  • Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?

  • Wie müssen Geschenke versteuert werden?

  • Was kann als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?

So sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf bei der Übermittlung Ihrer Steuerdaten an das Finanzamt, sodass Sie sich ohne Strafen und Steuernachzahlungen voll auf Ihr Influencer Business fokussieren können.

Starten Sie mit uns in die Zukunft!

Diese Fragen hören wir häufig von unseren Mandanten aus der Branche:

Sind Influencer Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Ob Influencer als Freiberufler oder Gewerbetreibende eingestuft werden, hängt von der Art ihrer Tätigkeit und der Gestaltung ihres Geschäftsmodells ab. Freiberufler kennzeichnen sich durch eine eigenverantwortliche, wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Viele Influencer-Aktivitäten, insbesondere solche, die stark auf kommerzielle Werbung und Produktplatzierungen ausgerichtet sind, werden jedoch als gewerblich eingestuft. In solchen Fällen unterliegen sie der Gewerbesteuerpflicht.

Wie viel Steuern müssen Influencer zahlen?

Influencer müssen Einkommensteuer zahlen, deren Höhe sich nach dem individuellen Einkommenssteuersatz richtet, welcher progressiv ansteigt. 2024 liegen die Sätze zwischen 14% und 42%. Sollten Influencer als gewerblich eingestuft werden, kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen, sofern das Einkommen aus dem Gewerbebetrieb höher als 24.500 Euro ist. Die Höhe der Gewerbesteuer unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel wird auch eine Umsatzsteuer von 19 % fällig.

Die genaue Steuerlast hängt schließlich immer von den Gesamteinnahmen, den abzugsfähigen Betriebsausgaben, eventuellen Freibeträgen und der spezifischen steuerlichen Situation des Einzelnen ab. Für Influencer ist es daher essenziell, eine spezialisierte Beratung von einem Steuerberater für Influencer in Anspruch zu nehmen, um ihre genauen steuerlichen Verpflichtungen genau zu bestimmen und zu erfüllen. Gerne stehen wir Ihnen hier professionell und erfahren zur Seite!

Was kann ich als Influencer von der Steuer absetzen?

Sie können diverse Kosten, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit anfallen, von Ihren Einkünften abziehen. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für technische Ausrüstung wie Computer, Kameras, Mikrofone und Software. Ebenso können Sie Kosten für Ihren Arbeitsplatz, wie Internetgebühren, Stromkosten und Miete sowie Ausgaben für Büromaterial, steuerlich geltend machen.

Es ist allerdings entscheidend, dass diese Ausgaben hauptsächlich beruflichen Zwecken dienen. Bei Ausgaben für Kleidung oder Kosmetik kann es sein, dass das Finanzamt diese Ausgaben genauer prüft und möglicherweise nicht als absetzbar anerkennt. Es ist daher empfehlenswert, einen spezialisierten Steuerberater für Influencer zu konsultieren, um sicherzugehen, dass Sie alle steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen und Ihre Steuererklärung korrekt ist.

Wie versteuern Influencer Geschenke?

Influencer müssen Geschenke, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, grundsätzlich als Einkommen versteuern. Denn solche Geschenke sind meistens nicht als reine Geschenke, sondern als Produkte zur Bewerbung gedacht sind, welche sie anschließend meistens behalten dürfen. Daher werden sie als geldwerter Vorteil eingestuft. Dies bedeutet, dass der Wert des Geschenks zum steuerpflichtigen Einkommen des Influencers hinzugerechnet wird.

Welche Relevanz hat die Kleinunternehmerregelung für Influencer?

Influencer sind grundsätzlich verpflichtet, 19 % Umsatzsteuer auf ihre Dienstleistungen zu erheben und diese an das Finanzamt weiterzuleiten. Allerdings können Influencer, die jährlich weniger als 22.000 Euro verdienen, unter die Kleinunternehmerregelung fallen und somit von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden.

Es gibt jedoch Situationen, in denen es vorteilhaft sein kann, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Influencer, die Umsatzsteuer auf ihre eigenen Leistungen ausweisen, haben nämlich das Recht, die Umsatzsteuer, die sie für Geschäftsausgaben – beispielsweise für ein Handy oder eine Kamera – bezahlt haben, vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Um diesen sogenannten Vorsteuerabzug geltend zu machen, ist es erforderlich, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben und die eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu überweisen.

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Jannick Velten
Jannick Velten

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