Sie sind Content Creator auf OnlyFans, Mym.fans, BestFans oder einer ähnlichen Plattform und brauchen steuerlichen Ratschlag?

Nutzen auch Sie die Möglichkeit, unkompliziert lukrative Einnahmen mit Ihren Inhalten auf OnlyFans oder ähnlichen Plattformen zu generieren? Dann sollten Sie nicht die vielschichtigen Steueraspekte vergessen, um erhebliche Steuernachzahlungen zu vermeiden, und lieber einen Steuerberater für OnlyFans zu Rate ziehen!

Ob Gewerbeanmeldung, Buchhaltung, Rechnungserstellung oder Steuererklärung: Mit versiertem Steuerberater für OnlyFans übernimmt unsere Kanzlei SKULD für Sie den lästigen und unübersichtlichen „Bürokratiekram“. Wir kümmern uns um die buchhalterische und steuerliche Würdigung der Sachverhalte, damit es kein böses Erwachen gibt und wir stattdessen das steuerliche Optimum für Sie herausholen.

Mit unserem versierten Steuerberater für OnlyFans übernehmen wir von der Kanzlei SKULD für Sie den lästigen und unübersichtlichen “Bürokratiekram”. Wir kümmern uns um alle buchhalterischen und steuerlichen Aspekte Ihrer Tätigkeit. Damit Sie kein böses Erwachen erleben müssen und wir stattdessen das steuerliche Optimum für Sie herausholen können. 

 

Person unter weißen Laken, zieht Stoff ähnlich wie ein akribischer Steuerberater, auf glattem weißen Hintergrund.
Person unter weißen Laken, zieht Stoff ähnlich wie ein akribischer Steuerberater, auf glattem weißen Hintergrund.

Was uns einzigartig macht

SKULD - Steuerberater OnlyFans

PC Tab mit Steuercheckliste
100% digital

Bei uns läuft die gesamte Zusammenarbeit zu 100% digital ab. Profitieren Sie von effizienten Buchführungsprozessen, digitalen Belegen und hoher Datensicherheit. Wir führen Sie zur fast papierlosen Dokumentenverwaltung!

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Perfekte Synergie aus Steuern & Recht

Wir haben sowohl einen Kooperationspartner für IT-Recht als auch Steuer-Spezialisten mit mehrjähriger Erfahrung im E-Commerce an Board. Mit dieser einzigartigen Kombination sind Sie optimal & umfassend beraten.

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Proaktive Steuerberatung

Wir sprechen Sie proaktiv auf gesetzliche Neuerungen und sich ergebende Potenziale an. Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung hinsichtlich Gewerbeanmeldung, Buchführung und Betriebsausgaben

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Steuer-Experten für Content Creator

Wir kennen uns mit den Herausforderungen der Plattformen aus und beraten Sie diesbezüglich umfassend und ausführlich.

Besondere steuerliche Bedingungen für Content Creator auf OnlyFans und ähnlichen Plattformen

Person in schwarzen Dessous grinst auf ein Smartphone, das auf einem Stativ steht; Gut beleuchteter Raum mit großem Fenster.

Als Content Creator auf OnlyFans oder ähnlichen Plattformen müssen Sie verschiedene steuerliche Besonderheiten beachten:

  • Über OnlyFans & Co. erzielte Einkünfte müssen genauso versteuert werden wie Einkünfte aus jeder anderen (gewerblichen) Tätigkeit, dies gilt auch, wenn Sie die Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben.
  • Die Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, die Einnahmen ihrer Content Creator an das Finanzamt zu melden. Dies gilt auch für Plattformen mit Sitz im Ausland, in diesem Fall meldet das Finanzamt im Ausland an die deutschen Finanzämter.
  • Bis auf wenige Ausnahmen ist als Content Creator unbedingt ein Gewerbe anzumelden.
  • OnlyFans übernimmt selbst die Abgabe der Umsatzsteuer für seine aktiven Creator, dies funktioniert im Sinne eines “Reverse-Charge-Verfahrens”. Informieren Sie Ihr Finanzamt darüber, da dies in Deutschland nicht der Standard ist. 

Kanzlei Ihnen gerne weiter, wenn es um die korrekte Anmeldung eines Gewerbes, eine optimalen Steuererklärung und allen weiteren relevanten Steueraspekte für Content Creator geht. Lassen Sie sich von uns professionell beraten, um Ihren Erfolg zu sichern und Probleme mit dem Finanzamt von vorneherein zu umgehen!

Wir von der Kanzlei SKULD sind spezialisierte Steuerberater für OnlyFans und helfen Ihnen als Content Creator, alle wichtigen steuerlichen Themen zu klären. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und Steuern und eventuell sogar Strafen zahlen müssen. Melden Sie sich frühzeitig bei uns, damit wir Sie von Anfang an beraten und helfen können, Ihren Erfolg zu gestalten!

Unser Leistungsspektrum als Steuerberater für OnlyFans

Gewerbeanmeldung

Rechnungsstellung

Buchhaltung

Steuerliche Beratung

Gewerbeanmeldung & Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist einfach und kann online erfolgen. Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sieht es dann schon anders aus. Gerne helfen Ihnen unsere Spezialisten in der Kanzlei SKULD weiter. Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns!

Drei Männer in schwarzen Hoodies mit Logo gehen lächelnd auf einem Weg, unterhalten sich über Steuerberater für OnlyFans.

Gewerbesteuer - Zu zahlen, oder nicht?

Gewerbesteuer ist erst ab einem bestimmten Ertrag zu zahlen, den Sie mit Ihrem OnlyFans Business erzielen. Alle Erträge unter 24.500 Euro pro Jahr (Stand: 2024) sind steuerfrei, solange Sie als Einzelunternehmen agieren. Falls Sie Ihr Online-Business in Form einer GmbH betreiben, müssen Sie ab dem ersten Euro Ertrag Gewerbesteuer zahlen.

Einnahmen aus OnlyFans & Co. versteuern bei der Einkommensteuer?

Einnahmen als Creator bei OnlyFans & Co. werden zum sonstigen Einkommen hinzugerechnet und anschließend mit dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer besteuert. Gerne übernehmen wir für Sie sowohl den Jahresabschluss für Ihr Business als auch Ihre persönliche Einkommensteuererklärung.

Drei Männer in Anzügen, beiläufig im Gespräch an einer Wand; blau, hellgrau und dunkel gekleidet; entspannt und freundlich.

Soll ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Bis zu einem Umsatz von maximal 25.000 Euro pro Jahr (Stand: 2025) können Sie auf Wunsch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies hat insbesondere für Content Creator auf Plattformen wie OnlyFans spezifische Vor- und Nachteile. Wir beraten Sie gerne individuell und zeigen Ihnen die verschiedenen Optionen auf. Bedenken Sie, dass Sie bei der Kleinunternehmerregelung keine Vorsteuer ansetzen können, falls Sie selbst Ausstattungen oder Betriebsmittel kaufen. 

So einfach funktioniert die Zusammenarbeit mit SKULD

Bei einem gemeinsamen Onboarding durchleuchten wir Ihren Onlineauftritt auf der jeweiligen Plattform und optimieren Ihre digitalen Prozesse.

  • Welche Plattformen werden bedient?
  • In welchen Ländern befinden sich diese Plattformen?
  • Übernehmen die Plattformen in Form eines Reverse-Charge-Verfahrens die Abführung der Umsatzsteuer für den Content Creator?
  • Liegt bereits eine Gewerbeanmeldung vor?
  • Soll das Business haupt- oder nebenberuflich betrieben werden?
  • Wann und wie muss ich mich krankenversichern?

Anschließend werden wir die notwendigen Schritte unternehmen, um Ihr Business auf Erfolgskurs zu bringen und gleichzeitig alle steuerrechtlichen Themen zu beachten. 

Außerdem: Wir arbeiten digital, wie Sie! Papierbelege gehören also der Vergangenheit an!

Starten Sie mit uns in die Zukunft!

Diese Fragen hören wir häufig von unseren Mandanten aus der Branche:

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wer als Creator Web-Inhalte gegen Gebühren verkauft, wie es bei OnlyFans der Fall ist, geht definitionsgemäß einer gewerblichen Tätigkeit nach: Es wird eine selbstständige, nachhaltige
Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt, die sich als Beteiligung am
allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Daher müssen OnlyFans Creator in jedem Fall – spätestens, sobald sie tatsächliche Einnahmen erzielen – ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Die Kosten für eine solche Anmeldung betragen zwischen 30 und 40 Euro. Außerdem muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und an das zuständige Finanzamt geschickt werden, welches daraufhin eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vergibt.

Menschen Smartphones mit schwebenden Emojis nutzen; ein Steuerberater für OnlyFans hilft bei der Optimierung von Online-Einkünften.

Creator, die das Thema auf die leichte Schulter nehmen und nach dem Motto „Was soll schon passieren?“ kein Gewerbe anmelden, werden sich wundern: Einzelne Plattformen wie Onlyfans, Mym.fans, BestFans etc. sind dazu verpflichtet, die Einnahmen ihrer Content Creator den Finanzämtern zu melden. Die ausländischen Finanzämter schicken obendrein Kontrollmitteilungen an das deutsche Finanzamt. Somit bleiben die Einnahmen keinesfalls unentdeckt – es kann zu erheblich Strafen und Steuernachzahlungen führen. Daher helfen wir Ihnen gerne bei der korrekten Gewerbeanmeldung, um solche Szenarien bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Welche Steuern fallen an?

OnlyFans übernimmt selbst die Abführung der Umsatzsteuer für die auf der Plattform aktiven Creator. Da dieses Vorgehen in Deutschland eher unüblich ist, ist es ratsam, das Finanzamt hierüber zu informieren und sich dies bestätigen zu lassen, um potenzielle Schwierigkeiten im Vorfeld zu vermeiden.

Mit EuGH, Urteil vom 28.2.2023 – C 695/20 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die die Content Creator eine Dienstleistung an die Plattform Onlyfans erbringen. Aufgrund dessen schuldet Onlyfans die Umsatzsteuer gegenüber dem britischen Finanzamt.

Als OnlyFans Creator ist man zudem nicht von der Ertragssteuer befreit. Diese umfasst alle Steuern auf Einnahmen und Profit aus gewerblicher Tätigkeit. Üblicherweise unterliegen die erzielten Gewinne auch der Einkommenssteuer. Die Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn der Gewinn den derzeitigen Steuerfreibetrag von 24.500 Euro überschreitet.

Blonde Frau arbeitet als OnlyFans-Steuerberaterin am Tisch, umgeben von Papieren; graues Sofa, orange Kissen, grüne Pflanzen.

Wie stelle ich eine Rechnung aus? An wen muss ich die Rechnung stellen?

Sie müssen OnlyFans Ihren Verdienst mit dem Hinweis der Umkehr der Steuerschuldnerschaft („Reverse-Charge“) in Rechnung stellen. Die Plattform Onlyfans zahlt dem Creator zwar nur 80 % aus, die Rechnung muss aber über die vollen 100 % lauten. Die einbehaltenen 20 % Provision ist als Gutschrift gegenüber Onlyfans in Rechnung zu stellen. Am Ende werden dann lediglich die 80 % in Deutschland ertragssteuerlich behandelt.


Da wir wissen, dass es bei der Rechnungserstellung zu einigen Schwierigkeiten kommen kann, stehen wir Ihnen als Steuerberater für OnlyFans verlässlich und erfahren zur Seite.
Wir sorgen dafür, dass Sie das Geld erhalten, das Sie verdienen und keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Was kann ich von der Steuer absetzen? Was zählt als Betriebsausgaben?

Von Ihren Einkünften können Sie weitere Ausgaben, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit anfallen, absetzen. Dies kann z.B. die Kosten für Technik einschließen. Hierunter fallen beispielsweise die Anschaffungskosten für Kameras, Mikrofone, Computer, Software und anderes technisches Equipment. Auch Kosten für Arbeitsräume, inklusive Miete, Strom und Internet sowie Büromaterialien können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig ist, dass diese Ausgaben hauptsächlich geschäftlich genutzt werden. Bei Ausgaben für Kleidung oder Make-up wird das Finanzamt genauer prüfen und möglicherweise versuchen, diese Kosten nicht anzuerkennen.

Beachten Sie, dass die genauen Regelungen variieren können und Sie immer den Rat eines kompetenten Steuerberater für OnlyFans einholen sollten, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen können und Ihre Steuererklärung korrekt ist.

Vereinbaren Sie jetzt ihr unverbindliches und kostenloses Erstgespräch

Lächelnder Mann mit Brille in dunkelblauem Anzug und Krawatte, unscharfer Innenhintergrund.
Jannick Velten

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Falls Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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