Sie überlegen schon eine geraume Zeit, Ihre Firma zu verkaufen und in den Ruhestand zu gehen? Sie möchten neue Wege beschreiten und benötigen daher Kapital? Die Nachfolgeregelung in Ihrem Unternehmen wollen Sie endlich in Angriff nehmen? Dann haben wir hier die ultimativen Tipps für Sie! Inklusive einer übersichtlichen Checkliste, die es Ihnen ermöglicht, alle Aspekte eines Unternehmensverkaufs gezielt abzuwickeln. Erfahren Sie hier mehr über die vielfältigen Möglichkeiten beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, über die steuerlichen und rechtlichen Aspekt und darüber, wie Sie in nur fünf Schritten zum Erfolg kommen.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Der Verkauf eines Unternehmens kann aus unterschiedlichen Gründen angestrebt werden (Altersruhestand, neue Projekte, wirtschaftliche Gründe).
- Wichtig für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf ist eine sorgfältige Vorbereitung mithilfe von Experten (Steuerberater, Rechtsanwälte, externe Berater).
- Der zu erzielende Verkaufspreis hängt entscheidend vom Wert des Unternehmens und von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
- Der Verkauf eines Unternehmens hat darüber hinaus vielfältige steuerliche und rechtliche Konsequenzen.
- Um eine erfolgreiche Abwicklung zu gewährleisten, wird die Nutzung von Checklisten empfohlen, die hier zum Download angeboten werden.
Unternehmensverkauf – Definition
Beim Unternehmensverkauf übergibt der Verkäufer sein Unternehmen ganz oder teilweise an den Käufer. Damit ändern sich die Eigentumsverhältnisse und bei kleinen und mittleren Unternehmen in der Regel auch die Geschäftsleitung. Bei großen Kapitalgesellschaften spricht man eher von einer Übernahme, bei Familienunternehmen durch Schenkung oder Erbe von einer Unternehmensnachfolge.
Was unterscheidet den Unternehmensverkauf von der Unternehmensnachfolge?
Regelungen zur Unternehmensnachfolge können sowohl durch Verkauf als auch durch Erbe oder Schenkung getroffen werden. In allen Fällen ändern sich die Eigentumsverhältnisse. Beim Verkauf kommt es zu Erlösen, während bei Erbe oder Schenkungen kein direkter Geldfluss zu verzeichnen ist.
Wann spricht man von einer Übernahme statt von einem Unternehmensverkauf?
Wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen kauft, spricht man von einer Übernahme. Dies geschieht sehr häufig bei großen Kapitalgesellschaften, wenn diese an einem anderen Unternehmen die Mehrheit oder gar vollständig übernehmen. Dadurch ändern sich die Eigentumsverhältnisse, jedoch in der Praxis nicht zwingend die Geschäftsleitung.
Arten von Unternehmensverkauf
Grundsätzlich werden zwei Kategorien von Unternehmensverkäufen unterschieden:
Share Deal
Bei diesem sehr häufigen Fall eines Unternehmensverkaufs erwirbt der Käufer vom Verkäufer Anteile am Unternehmen. Das Unternehmen geht dann auch rechtlich inklusive aller Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an den Käufer über. Dieser Rechtskauf gemäß § 453 BGB erfolgt durch den Kauf von Anteilen, Aktien oder der Gesamtheit des Unternehmens. Der Kaufpreis fließt dem Verkäufer zu.
Asset Deal
Bei dieser Art von Verkauf werden lediglich die einzelnen Vermögensgegenstände (Assets, wie beispielsweise Maschinen, Lizenzen usw.) des Unternehmens verkauft, nicht jedoch der Rechtsträger (wie z.B. eine GmbH). Bestehende Verpflichtungen des Unternehmens (Kredite, Verträge mit Lieferanten oder Kunden) werden nicht automatisch übertragen und verbleiben beim Rechtsträger. Der Verkaufserlös steht dem Rechtsträger zu.
Gründe für einen Unternehmensverkauf
Der Verkauf eines Unternehmens kann aufgrund einer Vielzahl von Beweggründen in Betracht gezogen werden.
Die wichtigsten Verkaufsgründe stellen wir hier vor:
Ruhestand
Bei familien- oder inhabergeführten Unternehmen erfolgen Verkauf oder die Regelung der Nachfolge größtenteils erst dann, wenn der Inhaber in den Ruhestand geht. Aus demografischen Gründen wird dies in Deutschland in den nächsten Jahren sehr häufig der Fall sein. Bedauerlicherweise kümmern sich viele Inhaber zu spät um ihre Nachfolge und nicht wenige Unternehmen droht die Auflösung, wenn keine rechtzeitige Übergabe erfolgt oder kein Verkauf zum optimalen Zeitpunkt anvisiert wird.
Altersgründe
Ein Unternehmensverkauf aus Altersgründen hängt eng mit einem Verkauf aufgrund des Eintritts in den Ruhestand zusammen. Viele Inhaber zögern die Übergabe allerdings immer weiter hinaus, häufig so lange, bis sie aufgrund des Alters bzw. aufgrund gesundheitlicher Probleme ihre Funktion als Geschäftsleiter nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen können. Manchmal steht in diesen Fällen die nächste Generation nicht (mehr) für die Nachfolge zur Verfügung und ein kurzfristig notwendiger Verkauf wirkt sich größtenteils negativ auf den Verkaufspreis aus.
Generationenwechsel
Ein gut geplanter Generationenwechsel trägt entscheidend zum langfristigen Erfolg von Unternehmen bei. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Altersstruktur der Mitarbeiter als auch in Bezug auf Inhaber und Geschäftsführer. Bei Familienunternehmen übernimmt häufig jemand aus der Folgegeneration mittels Schenkung oder Erbe, zunehmend kommen hier jedoch auch Nachfolgeregelungen durch Rentenzahlungen, Pacht oder Kauf durch Mitarbeiter zum Tragen. Manchmal ist auch eine externe Lösung angesagt, wenn weder Familienmitglieder noch verdiente Mitarbeiter für eine Übernahme in Frage kommen. Ein Generationenwechsel sollte im optimalen Fall frühzeitig eingeleitet werden, damit die neue Führungsriege umfassend eingearbeitet und der Fortbestand der Firma gesichert werden kann.
Unser Tipp: Überlegen Sie im Vorfeld, welchen Einfluss Sie selbst nach der Übergabe noch ausüben möchten. Gerade bei inhabergeführten Unternehmen fällt es dem bisherigen Inhaber oft schwer, das Ruder jemand anderem zu überlassen. Dies kann zu Konflikten führen und den zukünftigen Erfolg des Unternehmens hemmen. Nehmen Sie sich daher Zeit für eine ehrliche und realistische Bestandsaufnahme. Es ist grundsätzlich empfehlenswert, diesbezüglich eine professionelle Beratung durch einen Coach in Anspruch zu nehmen, der gemeinsam mit Ihnen gemeinsam die individuell passende Strategie für Ihren Ausstieg und den Verkauf entwickelt.
Krankheit, Tod oder persönliche Gründe
In manchen Fällen werden Inhaber gezwungen, Ihr Unternehmen abzugeben. Dies kann aufgrund einer plötzlichen schweren Erkrankung, eines Unfalls oder auch einer Scheidung notwendig werden. Dies ist im Grunde genommen die schwierigste Ausgangsposition für einen Unternehmensverkauf, falls vorher noch keinerlei Pläne vorlagen. Agieren Sie in solchen Fällen auf keinen Fall überhastet und kopflos, sondern nutzen Sie gerade dann die kompetente Unterstützung durch Steuerberater, Rechtsanwälte und externe Berater.
Das Gleiche gilt im Todesfall für Erben, die plötzlich und unerwartet ein Unternehmen erben und nun vor der Entscheidung stehen, ob und wie Sie übernehmen können oder wollen.
Wirtschaftliche Lage
Neben Ruhestand, Generationenwechsel oder einer erzwungenen Nachfolge kann auch eine schwierige wirtschaftliche Lage einen Verkauf sinnvoll erscheinen lassen. Häufig wird dann versucht, das Unternehmen noch schnell zu verkaufen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden, manchmal kann auch noch im Rahmen einer Insolvenz verkauft werden. In solchen Fällen ist eine kompetente Unterstützung durch Experten aus den Bereichen Recht und Steuern besonders wichtig. Größere Gewinne sind bei dieser Ausgangslage jedoch eher selten zu erzielen.
Schwierige Wettbewerbssituation
Falls ein Unternehmen am Markt an Relevanz verliert, verliert es gleichzeitig an Wert. Dies kann an der allgemeinen Lage auf dem Weltmarkt, an Preiskämpfen, an neuen Mitbewerbern (z.B. aus Billiglohnländern) oder an verpassten Innovationen liegen. Falls diese Probleme nicht zeitnah durch Umstrukturierungen und neue Strategien gelöst werden können, wird häufig ein Unternehmensverkauf in Erwägung gezogen. Dies gelingt in der Regel vor allem dann erfolgreich, wenn das Unternehmen über wertvolle Ressourcen (Lizenzen, Patente, hochwertige Immobilien, erfahrene Mitarbeiter usw.) verfügt.
Geplante neue Projekte
Der Verkauf eines Unternehmens kann darüber hinaus angestrebt werden, wenn der Inhaber neue Projekte verwirklichen möchte und dazu Kapital benötigt. In diesem Fall ist der Verkaufspreis entscheidend und der Verkauf sollte daher besonders gut vorbereitet und bezüglich des Zeitpunkts optimal geplant werden.
Alternativen zum Unternehmensverkauf
Falls Sie gründlich über Ihre Beweggründe für einen Verkauf und über die damit verbundenen Ziele nachgedacht haben und zu dem Schluss kommen, dass Sie eigentlich lieber doch nicht verkaufen möchten, kommen folgende Alternativen infrage:
Teilverkauf eines Unternehmens
Es ist möglich, nur einen Teil des Unternehmens zu verkaufen. So erhalten Sie einerseits Kapital für neue Projekte oder auch für Ihren Ruhestand und können andererseits weiterhin den Kurs der Firma (mit)bestimmen. Welchen Teil der Firma Sie verkaufen möchten (z.B. die Fertigung oder die Ladengeschäfte oder andere Teile), sollten Sie mit externen Beratern besprechen und nach Marktlage entscheiden. Wichtig ist auch hier, welche Bewertungen und Verkaufspreise für die einzelnen Teile zu erzielen wäre.
Umwandlung Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft mit mehreren Teilhabern
Häufig wird auch der Weg gewählt, ein inhabergeführtes Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft zu verwandeln. Dies kann zum Beispiel geschehen, indem eine GmbH gegründet wird und neue Gesellschafter aufgenommen werden. So kann sowohl neues Kapital generiert als auch eine Entlastung für den bisherigen Inhaber erzielt werden. Letzterer kann so auch einen langsamen und schrittweisen Ausstieg vorbereiten, indem immer mehr Anteile an den/die anderen Anteilseigner übertragen werden oder an neue Anteilseigner verkauft werden.
Vorgehensweise Unternehmenserfolg – Fünf Schritte zum Erfolg
Um erfolgreich ein Unternehmen zu verkaufen, sind vor allem umfangreiche Vorbereitungen und während des gesamten Prozesses professionelle Unterstützung notwendig.
Vor dem Unternehmensverkauf sollten Sie vor allem die Ziele, die Sie mit dem Verkauf erreichen möchten, klar definieren. Zum Teil ergeben sich diese sicherlich aus den Gründen für den Verkauf eines Unternehmens, zusätzlich sollten Sie sich jedoch unbedingt auch mit den emotionalen und finanziellen Auswirkungen auf Ihren persönlichen Lebensweg auseinandersetzen. Zögern Sie nicht, vor der Verkaufsentscheidung diesen entscheidenden Schritt mit Ihrem Steuerberater sowie mit Familie und Freunden zu besprechen. Nehmen Sie zudem bei Bedarf professionelle Beratung durch einen Coach in Anspruch.
Das Gleiche gilt übrigens, falls Sie ein Unternehmen kaufen, als Nachfolger übernehmen möchten oder sich mit einem Erbfall auseinandersetzen müssen, der eine Entscheidung für Kauf oder Verkauf mit sich bringt.
Wie läuft ein Unternehmensverkauf ab?
Wir stellen Ihnen im Folgenden die fünf wichtigsten Schritte beim Unternehmensverkauf inklusive der damit verbundenen Details vor:
Vorbereitung – 1. Schritt
Nachdem Sie sich mit den Gründen und Zielen für den Verkauf (oder Kauf) auseinandergesetzt haben, geht es zunächst um die Vorbereitung des Unternehmensverkaufes.
Klären Sie in der Vorbereitungsphase unbedingt folgende Fragen:
- Möchte ich weiter mitbestimmen / Teilhaber bleiben oder komplett verkaufen?
- Wäre die Gründung einer Kapitalgesellschaft eine Option, an der ich Anteile halten kann?
- Wäre mein Ruhestand finanziell abgesichert, auch ohne einen Verkauf oder benötige ich zwingend Kapital?
- Welche Summe benötige ich zwingend aus dem Verkauf für meine Pläne?
- In welcher finanziellen Situation befindet sich das Unternehmen?
- Wie sehen die Rahmenbedingungen in der Branche und allgemein die Zukunftsaussichten aus?
- Welche Werte in Form von Immobilien, Maschinen, Geräten usw. gibt es im Unternehmen?
- Gibt es immaterielle Werte (Patente, Lizenzen) des Unternehmens?
- Welchen Wert hat das Unternehmen aus rein subjektiver Sicht? Ist dieser Wert objektiv betrachtet realistisch?
- Wie ist das Verhältnis zu Lieferanten und Kunden, würden diese auch einem Nachfolger erhalten bleiben?
- Welche langfristigen Verträge und Verbindlichkeiten müsste ein Nachfolger übernehmen?
- Was passiert mit den Mitarbeitern? Sollte der Nachfolger diese übernehmen?
- Würden die leitenden Mitarbeiter auch nach einem Verkauf in der Firma bleiben?
- An wen würde ich am liebsten mein Unternehmen übergeben / verkaufen?
Käufer finden – 2. Schritt
Falls nicht von Anfang an klar ist, wer das Unternehmen übernehmen soll, geht es nun an die wichtige Aufgabe, den oder die richtigen Käufer zu finden.
Prüfen Sie im zweiten Schritt vor allem folgende Szenarien:
- Gibt es jemanden aus der Familie, der die Firma übernehmen könnte?
- Eignet sich einer der Mitarbeiter als Nachfolger?
- Welcher potenzielle Nachfolger würde (zunächst subjektiv betrachtet) passen?
- Wie kann die Eignung der potenziellen Nachfolger objektiv überprüft werden?
- Welche Kenntnisse und Abschlüsse (z.B. Meisterbrief) benötigt ein Nachfolger zwingend bzw. optimalerweise?
- Ist eventuell die Einstellung eines externen Geschäftsführers die gewünschte Entlastung, statt direkt zu verkaufen oder um den Nachfolger zu unterstützen?
- Welche Vermittlungsportale gibt es für Kauf und Verkauf von Unternehmen?
- Soll ich Inserate aufgeben oder Vermittlungsbörsen nutzen, um einen Käufer zu finden?
- Sollen externe, professionelle Beratungsunternehmen beauftragt werden mit der Suche nach dem optimalen Nachfolger?
- Lohnen sich die Kosten für externe Beratung oder reichen die Tipps von IHK / Handwerkskammer / Ärztekammer?
- Ist mein derzeitiger Steuerberater der Richtige für solch eine komplexe Aufgabe wie eine Unternehmensnachfolge?
- Welche Fachanwälte benötige ich für die Verträge?
Vertragsverhandlungen – 3. Schritt
Sobald Sie einen (oder auch mehrere) Nachfolger gefunden haben, beginnt die Phase der Vertragsverhandlungen. Eine entscheidende Rolle kommt in diesem Zusammenhang der Ermittlung des Kaufpreises zu. Dazu sind umfangreiche Bewertungen vorzunehmen, die wir weiter unten detaillierter erläutern.
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen sind vor allem folgende Fragen zu klären:
- Sollen nur Anteile verkauft werden oder die komplette Firma?
- Wer hält in Zukunft die Mehrheit bei anteilmäßigem Verkauf?
- Welche Verträge und Verbindlichkeiten sollen vom Käufer übernommen werden?
- Welche bzw. wie viele Mitarbeiter sollen übernommen werden?
- Wie sieht es aus mit der Übernahme der leitenden Angestellten?
- Welche Rechtsform soll das neue Unternehmen haben?
- Muss eventuell noch etwas an der Rechtsform des bestehenden Unternehmens im Vorfeld geändert werden (z.B. bei Verkauf von Anteilen)?
- Was geschieht mit den Immobilien, die dem Unternehmen gehören? Werden diese mitverkauft?
- Was geschieht mit Einrichtungsgegenständen und weiteren Wertgegenständen?
- Wie soll der Kaufpreis gezahlt werden? Als Rentenzahlung oder Einmalzahlung oder in Raten?
- Auf welchen Kaufpreis kann man sich einigen?
Exkurs: Bewertung des Unternehmens bei Verkauf
Die Bewertung ist bei einem Unternehmensverkauf von entscheidender Bedeutung. Sowohl Verkäufer als auch Käufer werden mit bestimmten Erwartungen in die Verhandlungen gehen. Doch wie berechnet man eigentlich objektiv den Wert eines Unternehmens? Dieses sehr komplexe Thema gehört unbedingt in die Hände von Experten.
Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Kriterien zur Unternehmensverkauf Bewertung vor:
Analyse der Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens
Den sogenannten USP (Unique Selling Proposition, auch Unique Selling Point genannt) als Alleinstellungsmerkmale eines Unternehmens kommt eine wichtige Rolle bei der Bewertung eines Unternehmens zu. Sobald eine Firma einzigartige Angebote in Form von Produkten, Services oder Patenten am Markt anbietet, erhöht dies den Wert einer Firma. Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings, inwieweit diese USP in Zukunft noch nachgefragt werden, wann Lizenzen auslaufen usw. Grundsätzlich ist es einfacher, Unternehmen zu einem guten Preis zu verkaufen, die einzigartige Leistungen verkaufen, als Firmen, die sogenannte Me-Too-Produkte anbieten, die austauschbar sind.
Analyse Wettbewerbsfähigkeit & Stellung des Unternehmens am Markt
Zu einer umfassenden Analyse gehört zudem eine realistische und objektive Untersuchung der aktuellen Stellung des Unternehmens am Markt. Ist die Firma international tätig und bekannt? Ist das Unternehmen gar Marktführer in einem bestimmten Segment? Wie steht es um die Wettbewerbsfähigkeit? Wer sind die wichtigsten Mitbewerber? Im Rahmen dieser Analyse sollten auch Struktur und Zuverlässigkeit der Lieferantenketten und die Vertriebswege untersucht werden. All dies wirkt sich auf den zu erzielenden Verkaufspreis aus.
Analyse der materiellen & immateriellen Werte des Unternehmens
Neben den materiellen Werten (Immobilien, Maschinen, Einrichtung usw.) spielen bei der Bewertung eines Unternehmens auch dessen immaterielle Werte (Patente, Lizenzen, gut ausgebildete Mitarbeiter, gutes Forschungsteam) eine entscheidende Rolle.
Analyse der aktuellen finanziellen Situation des Unternehmens
Es dürfte keine Überraschung sein, dass sich ein liquides, finanziell gesichertes Unternehmen besser verkaufen lässt als ein überschuldetes Unternehmen oder eine Firma, die häufig von Liquiditätsengpässen betroffen ist. Ein Steuerberater kann die Situation transparent und realistisch analysieren und helfen, die für die jeweilige Situation passende Verkaufsstrategie zu finden.
Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
Die globalen Märkte sind heute sehr schnelllebig und erfolgreiche Zeiten können schnell vorbei sein. Eine Einschätzung der Zukunftsfähigkeit ist daher zugegebenermaßen schwierig, es gibt allerdings einige Parameter, die Auskunft geben, diese sollten untersucht werden. Auch bei Firmen, die rein lokal operieren, ist eine Analyse der Zukunftsfähigkeit notwendig, denn auch hier reicht es nicht, auf bisherige Erfolge zu vertrauen. Lassen Sie sich bei diesen Analysen bei Bedarf von Experten unterstützen.
Prüfung von Kennzahlen & Unterlagen für den Unternehmensverkauf
Basis für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf ist auf jeden Fall, dass fundierte Zahlen und wichtige Kennzahlen vorliegen. Dazu gehört selbstverständlich eine ordnungsgemäß durchführen Buchhaltung. Lassen Sie unbedingt ein umfangreiches Exposé erstellen, das potenziellen Käufern zur Verfügung gestellt werden kann. Ihr Steuerberater kann dies für Sie organisieren.
Christian Sander
Partner, Steuerberater, Tax Specialist für E-Commerce/Onlinehändler
Expertentipp
Warum nicht nur der Verkaufspreis wichtig ist, sondern auch die Art der Zahlung
Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen möchten, sollten Sie beim Verkaufspreis nicht nur auf die Höhe achten, sondern auch auf die Art der Zahlung. Besprechen Sie dies unbedingt vorab mit Ihrem Steuerberater, denn hier ergeben sich vielfältige Möglichkeiten sowohl zur Steueroptimierung als auch zur Alterssicherung. Vielleicht möchten Sie lieber eine regelmäßige Rente erhalten? Oder Sie wollen sofort neu investieren und benötigen die Summe komplett? Die Entscheidung wird sicherlich auch davon abhängen, wer Ihr Unternehmen übernimmt. So werden Verkäufe an Mitarbeiter oft anders abgewickelt bezüglich der Zahlung des Kaufpreises als Nachfolgeregelungen mit externen Käufern. Wir von der Kanzlei SKULD schauen uns in allen Fällen von Unternehmensnachfolge gemeinsam mit unseren Mandanten die individuelle Situation an und unterbreiten daraufhin Vorschläge für die Zahlungsmodalitäten des Verkaufspreises.
Sobald der Wert des Unternehmens ermittelt wurde, kann ein Verkaufspreis genannt werden, mit dem Sie als Unternehmer in die Preisverhandlung zum Unternehmensverkauf starten können.
Was bedeutet Due-Diligence-Prüfung beim Unternehmensverkauf?
Auch von Seiten des potenziellen Verkäufers werden diverse Prüfungen vorgenommen, bevor Verträge abgeschlossen werden. Häufig wird dazu eine sogenannte “Due-Diligence-Prüfung” vorgenommen. Dabei handelt es sich um eine sehr sorgfältige Überprüfung eines Unternehmens. Diese wird in der Regel vom Käufer initiiert und von externen Beratern (meist Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer) durchgeführt. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass seine eigenen Analysen und Bewertungen auf den Prüfstand gestellt werden. Häufig werden zwischen dem potenziellen Käufer und dem Verkäufer Konventionalstrafen vereinbart, falls die Due-Diligence-Prüfung durchgeführt wurde, der Verkauf dann jedoch nicht zustande kommt.
Vertragsabschluss – 4. Schritt
Sobald eine Einigung mit dem Käufer erzielt wurde, wird es Zeit für den Vertragsabschluss.
Für den Vertragsabschluss beim Unternehmensverkauf sind folgende Dinge zu klären:
- Stichtag der Übergabe festlegen.
- Vertrag aufsetzen lassen.
- Unbedingt Salvatorische Klausel in Vertrag aufnehmen lassen!
- Eventuell Vertragsstrafen ausarbeiten lassen, falls einer der Parteien vom Vertrag zurücktritt.
- Klären, welche Verbindlichkeiten nach dem Stichtag noch vom alten Inhaber zu zahlen sind.
- Den Stand der Erträge und Verbindlichkeiten am Stichtag unbedingt dokumentieren!
- Notartermin vereinbaren.
- Notartermin wahrnehmen & Unternehmen verkaufen.
Für diese Phase benötigen Sie neben Ihrem Steuerberater außerdem einen Anwalt und einen Notar.
Nachbereitung Unternehmensverkauf – 5. Schritt
Nachdem der Vertrag über den Unternehmensverkauf abgeschlossen wurde, bleiben für Sie als vorheriger Inhaber bzw. als vielleicht jetzt noch Teilhaber nur einige wenige Dinge zu tun:
- Lassen Sie alle notwendigen Ummeldungen, Abmeldungen und Änderungen beim Handelsregister, Gewerbeamt und Finanzamt vornehmen.
- Akzeptieren Sie die Pläne des neuen Inhabers!
- Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter, den neuen Inhaber zu akzeptieren.
- Unterstützen Sie die neue Geschäftsführung, falls dies vereinbart wurde und sorgen Sie für eine gute Einarbeitung, falls gewünscht.
Denn nur, wenn Sie Ihr Unternehmen in guten Händen wissen und loslassen, können Sie entspannt und finanziell gut abgesichert in den Ruhestand oder in neue Projekte starten!
Checkliste Unternehmensverkauf
Ein Unternehmensverkauf ist, wie oben dargestellt, ein sehr komplexer Vorgang, der eine Vielzahl an Herausforderungen, Themen und Fragestellungen mit sich bringt.
Damit Sie nichts übersehen und alle Punkte beachtet werden, haben wir eine Checkliste Unternehmensverkauf erarbeitet, die Sie sich hier herunterladen können:
Beratung Unternehmensverkauf
Suchen Sie sich unbedingt Unterstützung beim Unternehmensverkauf! Sie sollten sich bei diesem entscheidenden Schritt in Ihrem Leben kompetent begleiten lassen, damit alles rechtssicher sowie steuerlich und finanziell optimal vonstattengeht.
Hier einige Tipps, wo Sie Unterstützung beim Verkauf eines Unternehmens finden:
Steuerberater
Starten Sie nur gut vorbereitet und auf keinen Fall ohne einen guten Steuerberater in den Verkaufsprozess. Falls Ihr bisheriger Steuerberater für dieses Thema kein Experte ist, dann suchen Sie sich einen Neuen! Die Weitergabe Ihres Lebenswerks an Nachfolger ist ein wichtiger Meilenstein in Ihrem Leben. Sorgen Sie dafür, dass alles optimal abläuft.
Kontaktieren Sie am besten schon bei den ersten Überlegungen zu einer Unternehmensübergabe einen Steuerberater. Dieser kann Sie nicht nur beim gesamten Prozess kompetent unterstützen, sondern Ihnen auch wertvolle Tipps geben und zudem rechtliche Beratung organisieren. Als Experten für Unternehmensnachfolge durch Verkauf, Erbe oder Schenkung stehen wir Ihnen gerne bei diesem wichtigen Schritt in Ihrem Leben zur Verfügung.
IHK / Ärztekammer / Handwerkskammer
Neben den lokalen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern bietet bei Praxisübergaben auch die Ärztekammer Unterstützung bei der Nachfolgeplanung. Dies umfasst sowohl Verkauf als auch Kauf und Übergaben innerhalb der Familie oder des Teams. Zudem gibt es Plattformen mit vielfältigen Tipps und der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und zum Austausch. Nutzen Sie diese, in der Regel kostenlosen Angebote, für erste Informationen.
Börsen & Netzwerke speziell für den Unternehmensverkauf
Für Unternehmensverkäufe gibt es zudem klassische Börsen, die ähnlich wie beim Aktienhandel funktionieren. Hier können sich Verkäufer und Käufer informieren, Angebote und Gesuche einstellen und Kontakte knüpfen. Darüber hinaus lohnt es sich unbedingt, virtuelle Netzwerke, wie zum Beispiel LinkedIn oder XING, zu nutzen, um Interessenten kennenzulernen.
Externe Berater
Es gibt zudem eine große Anzahl an Beratungsunternehmen, die darauf spezialisiert sind, Unternehmensverkäufe oder Nachfolgeregelungen zu organisieren. Diese firmieren häufig unter der Bezeichnung “M&A” (Mergers & Acquisitions) und bieten vielfältige Dienstleistungen an, die z.B. Coaching und Finanzierung als auch die Suche nach Käufern beinhalten. Fragen Sie diesbezüglich gerne Ihren Steuerberater, ob und wie Sie externe Berater sinnvoll beim Unternehmensverkauf einbinden können.
Steuern Unternehmensverkauf – Was ist zu beachten
Ein Unternehmensverkauf kann mit teils erheblichen steuerlichen Abgaben verbunden sein.
Hier eine Übersicht:
Je nach Situation und Rechtsform können folgende Steuern beim Unternehmensverkauf anfallen:
Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuern fallen an, falls ein Unternehmen in Form einer Schenkung (steuerlich als vorgezogenes Erbe gewertet) oder in Form einer Erbschaft an die Nachfolger weitergegeben wird. Für nahe Verwandte (Ehepartner, Kinder) gibt es hohe Freibeträge, weiter entfernte Verwandte oder Nicht-Verwandte Erben müssen weitaus höhere Summen versteuern.
Einkommensteuer
Wenn eine natürliche Person ein Unternehmen verkauft, ist der Erlös im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Für Unternehmer, die älter als 55 Jahre sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliger Freibetrag gemäß § 16 Abs. 4 EStG genutzt werden, dies hängt jedoch von der Gesamtsumme der Erlöse ab. Klären Sie diese Thematik unbedingt vorab mit Ihrem Steuerberater!
Körperschaftsteuer
Eine juristische Person zahlt keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer. Entsprechend ist der Erlös aus dem Verkauf eines Unternehmens mit der Körperschaftsteuer zu versteuern, diese beträgt 15 % und ist somit in der Regel prozentual niedriger als die Einkommensteuer. Darüber hinaus kann durch geschickte Vertragsgestaltungen der Verkauf steuerlich zusätzlich optimiert werden.
Das Thema Steuern beim Unternehmensverkauf ist sehr komplex, bietet allerdings auch vielfältige Möglichkeiten zur Steuergestaltung. So können Unternehmensverkäufe, insbesondere bei einer GmbH, unter Umständen komplett steuerfrei gestaltet werden. Gerne informieren wir Sie diesbezüglich. Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie mehr!
Umsatzsteuer
Bei der Veräußerung eines Unternehmens fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an. Dies soll helfen, übermäßig starke Belastungen für den Käufer zu vermeiden. Bezüglich der Umsatzsteuer für das Tagesgeschäft des Unternehmens existiert eine gemeinsame Haftung von Verkäufer und Käufer, die auch das Jahr vor der Übergabe umfasst. Diese gemeinsame Haftung betrifft auch die Lohnsteuer.
Gewerbesteuer
Das Thema Gewerbesteuer beim Unternehmensverkauf ist sehr komplex. So unterliegt der Verkauf eines Unternehmens durch eine natürliche Person in der Regel nicht der Gewerbesteuer. Anders verhält es sich, wenn nur einzelne Wirtschaftsgüter veräußert werden, wie zum Beispiel beim Asset Deal. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kapitalgesellschaften unterliegen wiederum der Gewerbesteuer, relevant ist dabei allerdings, wer die Anteile gehalten hat und ob als Betriebs- oder als Privatvermögen. Falls Kapitalgesellschaften Gewinne aus Veräußerungen generieren, wirkt sich dieser Ertrag auf die Gewerbesteuer aus.
Unser Tipp: Besprechen Sie alle mit dem Verkauf eines Unternehmens verbundenen Steuerthemen frühzeitig mit Ihrem Steuerberater. Dieser kann Ihnen Tipps geben, wie Sie die Erlöse aus dem Verkauf steueroptimiert erhalten können, um damit zum Beispiel Ihren Ruhestand langfristig zu sichern oder schnell verfügbares Kapital für neue Projekte zu generieren.
Kosten Unternehmensverkauf
Ein Unternehmensverkauf führt in der Regel zu einem Erlös. Doch: Was kostet ein Unternehmensverkauf?
Neben den Kosten für Rechtsanwälte für den Vertragsentwurf kommen Gebühren für Steuerberater, Notar und externe Berater sowie für Änderungen im Handelsregister und beim Gewerbeamt auf den Verkäufer zu. Zusätzlich sind auf den Erlös Steuern zu zahlen. Bedenken Sie auch den Zeitaufwand, der bei Ihnen persönlich anfällt für Besprechungen, Beratungstermine, Auswahl der geeigneten Bewerber, Gespräche mit Bewerbern und eventuell fallen sogar Reisekosten an.
Insgesamt betragen die Kosten für einen Unternehmensverkauf durchschnittlich etwa 5 % – 10 % der Verkaufssumme.
Fazit
Damit der Verkauf eines Unternehmens oder einer Praxis erfolgreich verläuft, sollten Sie sich frühzeitig Unterstützung durch einen kompetenten Steuerberater und durch Rechtsanwälte suchen. Gerne stehen wir von der Kanzlei SKULD Ihnen für alle steuerlichen Themen zur Verfügung und sorgen mithilfe unseres Netzwerkes für kompetente rechtliche Unterstützung. Damit der Verkauf rechtssicher und zugleich steuerlich optimiert abläuft. Zusätzlich können Sie sicher sein, dass wir auch den menschlichen Aspekt einer Unternehmensnachfolge beachten und gemeinsam mit Ihnen nach den für Sie persönlich besten Lösungen suchen. Melden Sie sich unbedingt frühzeitig bei uns, damit wir von Anfang an die Weichen richtig stellen können. Vereinbaren Sie daher baldmöglichst einen Termin für ein Erstgespräch.
FAQ
Auf jeden Fall sind die Erlöse aus dem Verkauf zu versteuern, dies geschieht bei natürlichen Personen mit der Einkommenssteuer, bei juristischen Personen mit der Körperschaftssteuer. Darüber hinaus kann Gewerbesteuer anfallen, Umsatzsteuer fällt hingegen in der Regel bei Unternehmensverkäufen nicht an.
Eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung ist keine Pflicht, wird jedoch häufig vom potenziellen Käufer beauftragt. Bei dieser Prüfung erfolgt eine sehr sorgfältige Analyse der wirtschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Situation des Unternehmens.
Unterstützung ist bei einem Unternehmensverkauf enorm wichtig. Daher sollten vor allem eine Steuerberatungskanzlei sowie Anwälte eingeschaltet werden, darüber hinaus können externe Berater beauftragt werden. Erste Informationen gibt es darüber hinaus bei IHK, Handwerkskammer oder für Ärzte bei den Ärztekammern.