Einfuhrumsatzsteuer – Was Sie wissen müssen

Haben Sie schon einmal Waren aus einem Nicht-EU-Land importiert oder online bestellt und sich gefragt, warum auf einmal zusätzliche Kosten anfallen? Die Einfuhrumsatzsteuer spielt hierbei eine zentrale Rolle. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Steuer, wann wird sie fällig, und wie unterscheidet sie sich von der regulären Umsatzsteuer? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Fakten zur Einfuhrumsatzsteuer, wie sie funktioniert, und was Sie bei Online-Käufen beachten sollten. Zudem geben wir Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie diese Steuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückerhalten können. Bereit, mehr zu erfahren?

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Oft EUSt oder Einfuhrsteuer genannt, ähnelt die Einfuhrumsatzsteuer stark der Umsatzsteuer. Innerhalb der Europäischen Union wird die reguläre Umsatzsteuer erhoben, wenn Dienstleistungen oder Waren für Bezahlung angeboten werden. Das betrifft neben dem Handel mit anderen EU-Staaten auch die Geschäfte in Deutschland. Geschieht nun aber die Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EU (Drittländern), so wird keine Umsatzsteuer erhoben – sondern die Einfuhrumsatzsteuer. Zu den Drittländern gehören unter anderem die USA, Kanada, Japan, China oder die Schweiz. 

Kurz gesagt: Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine in Deutschland erhobene Steuer auf Waren, die von Drittländern außerhalb der EU importiert werden. Die Höhe der EUSt gleicht der regulären Umsatzsteuer, was der Gleichbehandlung von importierten und inländischen Gütern dient.

Im Jahr 2022 kamen in Deutschland so Einnahmen von 86,6 Milliarden Euro durch die Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Diese wird neben den ZollgebĂĽhren und Verbrauchsteuern von der Zollverwaltung eingezogen.

Mitarbeiter arbeitet an Steuern.

Einfuhrumsatzsteuer ersetzt die im Ursprungsland nicht erhobene Umsatzsteuer.

Wie funktioniert die Einfuhrumsatzsteuer?

Bevor Waren ins Ausland exportiert werden, sind sie im Ursprungsland von der Umsatzsteuer befreit. Da in diesem Stadium keine Besteuerung erfolgt ist, unterliegen sie bei der Einfuhr in das Zielland der Einfuhrumsatzsteuer. Diese ersetzt die im Ursprungsland nicht erhobene Umsatzsteuer.

Dieser Mechanismus stellt sicher, dass Produkte aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) nicht ohne Umsatzsteuer an den Endkunden gelangen, unabhängig davon, ob die Einfuhr durch Privatpersonen oder Unternehmen erfolgt.

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Zum einen wird der Zollwert ermittelt. Aus dem Zollwert, eventuellen Zollgebühren und einer Verbrauchsteuer wird dann eine Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer gebildet. Die finale Einfuhrumsatzsteuer berechnet sich aus der Bemessungsgrundlage und dem Einfuhrumsatzsteuersatz. Dieser beträgt 19 % oder 7 %. Bei welchen Produkten welcher Steuersatz gilt, erklären wir später. 

Wie berechnet man die Einfuhrumsatzsteuer?

Um die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer zu veranschaulichen, haben wir hier ein Beispiel parat.

Wir von SKULD kennen uns bestens mit dem Thema Einfuhrumsatzsteuer aus und stehen Ihnen beratend zur Verfügung. 

Einfuhrumsatzsteuer – welcher Steuersatz gilt bei meinem Produkt in Deutschland?

Da der Umsatzsteuersatz in Deutschland 19 % beträgt, wird dieser auch in der Regel für die Einfuhrsteuer herangezogen. Doch wie auch bei der Umsatzsteuer, gibt es spezifische Produktgruppen, die einen reduzierten Steuersatz von 7 % haben. Dieser reduzierte Steuersatz gilt bei Artikeln, die im Umsatzsteuergesetz (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) genannt sind. Dazu gehören:

Wann genau muss Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden?

Die Einfuhrumsatzsteuer wird immer dann fällig, wenn Waren aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) ins umsatzsteuerrechtliche Inland importiert werden. Das umsatzsteuerliche Inland umfasst das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich gelten aufgrund internationaler Vereinbarungen auch die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg als Inland im Sinne der Einfuhrumsatzsteuer.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Bestimmte Gebiete wie Helgoland, Büsingen, Freizonen sowie internationale Gewässer und Lufträume gehören nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Inland. In speziellen Fällen kann die Einfuhrumsatzsteuer auch innerhalb der EU anfallen, etwa bei Warenlieferungen nach Helgoland, Büsingen oder in die österreichischen Enklaven Jungholz und Mittelberg.

Besonders zu beachten ist, dass nach dem Brexit fĂĽr England ebenfalls die Einfuhrumsatzsteuer gilt. Generell richten sich die Steuervorschriften nach den Gesetzen des Importlandes, also dem Land, in dem die Waren zuerst im Zollgebiet ankommen.

Wer muss die Einfuhrumsatzsteuer eigentlich genau bezahlen?

Grundsätzlich ist jeder zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet, der Waren aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) in die EU einführt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt. Die Steuerschuld trifft die Person, die die Ware beim Zoll anmeldet. In Fällen einer indirekten Vertretung kann auch die Person, in deren Namen die Zollanmeldung erfolgt, zur Zahlung herangezogen werden.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig, sobald die Ware die EU-Grenze überschreitet und vom Zoll des jeweiligen Mitgliedstaates entgegengenommen wird. In der Praxis übernimmt häufig die beauftragte Spedition die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer vor Ort und fordert den Betrag anschließend vom auftraggebenden Unternehmen zurück, oft zusammen mit einer Servicegebühr.

Flugzeug und Pakete.
Jeder zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet, der Waren aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) in die EU einfĂĽhrt.

Wie bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer zurĂĽck?

Unternehmen haben die Möglichkeit, die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst müssen die eingeführten Waren für das Unternehmen bestimmt sein, und das Unternehmen muss beim Eintritt der Ware in das Zollgebiet die Verfügungsgewalt über die Lieferung besitzen. Außerdem sind entsprechende Belege und Rechnungen für den Erwerb der Waren erforderlich.

Die Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer kann entweder über die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung oder über die jährliche Umsatzsteuererklärung erfolgen. Wichtig ist hierbei, dass in Deutschland keine automatische Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuerschuld mit dem Vorsteueranspruch erfolgt, da unterschiedliche Behörden (Finanzamt und Zollverwaltung) zuständig sind.

Für eine erfolgreiche Erstattung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Waren müssen für das Unternehmen bestimmt sein, die Verfügungsgewalt muss nachgewiesen werden können, und alle Belege müssen korrekt und vollständig vorliegen. Es ist ratsam, bei der Beantragung der Erstattung sorgfältig vorzugehen und alle notwendigen Dokumente bereitzuhalten, um den Prozess zu beschleunigen und Rückfragen zu vermeiden.

Hierbei ist der Vorsteuerabzug nicht möglich bzw. unzulässig

Vorsteuerabzug

Privatpersonen können keinen Vorsteuerabzug geltend machen, da dieser nur Unternehmern vorbehalten ist.

Bei der Einfuhrumsatzsteuer ist ein Vorsteuerabzug in mehreren Fällen nicht möglich oder unzulässig. Grundsätzlich können Privatpersonen keinen Vorsteuerabzug geltend machen, da dieser nur Unternehmern vorbehalten ist. Auch Kleinunternehmer, die nach § 19 UStG registriert sind, müssen zwar Einfuhrumsatzsteuer zahlen, können diese aber nicht als Vorsteuer abziehen. Unternehmer, die umsatzsteuerfreie Umsätze erbringen, wie beispielsweise Ärzte oder Bildungseinrichtungen, sind ebenfalls vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Darüber hinaus ist der Vorsteuerabzug unzulässig, wenn formelle Mängel bei den Belegen vorliegen, etwa wenn der zollamtliche Beleg oder ein vom Zollamt bescheinigter Ersatzbeleg fehlt. Auch wenn die eingeführten Gegenstände nicht für das Unternehmen bestimmt sind oder nicht im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit eingesetzt werden, ist kein Vorsteuerabzug möglich. Es ist wichtig zu beachten, dass der Unternehmer die Feststellungslast für die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs trägt und daher alle Belege und Nachweise sorgfältig prüfen und aufbewahren sollte.

So funktioniert die Einfuhrumsatzsteuer-Erstattung

Ähnlich wie bei der normalen Umsatzsteuer können Firmen, die Käufer der Lieferung sind, über die quartalsweise oder monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und die jährliche Umsatzsteuer- oder Einkommenssteuererklärung die Einfuhrumsatzsteuer geltend machen, die entrichtet wurde. Somit bekommen sie die Kosten zurück. 

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Felix Böckmann 

Partner, Steuerberater, Tax Specialist für E-Commerce/Onlinehändler

Expertentipp

Im Formular oder in Ihrer Steuersoftware sollten Sie die EUSt-Werte im Bereich “Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG)” hinterlegen. Unser Team bei SKULD hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen zur Einfuhrumsatzsteuer haben!

Bei SKULD verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit der Einfuhrumsatzsteuer. Wir optimieren Ihre Buchhaltung und ermöglichen so einen effizienten Umgang mit der Einfuhrumsatzsteuer. Vereinbaren Sie jetzt einen

Einfuhrumsatzsteuer – Welche Ausnahmen gibt es?

Warenwert unter 1 Euro

Wenn die Abgaben bei einer Bestellung aus einem Nicht-EU-Land weniger als 1 € betragen, fällt keine EUSt an. Die frühere Freigrenze von 22 € wurde abgeschafft.

Download-Software

Bei Download-Software entfällt die EUSt, da diese zollrechtlich nicht als Ware gilt und keine Zollanmeldung erfolgen muss

Geschenksendungen

Geschenksendungen von Privatpersonen mit einem Sachwert von höchstens 45 € sind von der EUSt befreit.

Bestimmte Waren nach § 5 UStG

Einige Artikel sind laut § 5 UStG von der EUSt ausgenommen, darunter:

  • Im Land gĂĽltige offizielle Wertzeichen wie Stempelmarken
  • Goldbarren
  • Bereits in Umlauf gebrachte Wertdokumente

Weitere Ausnahmen

  • Lebensmittel, BĂĽcher und einige andere Produkte unterliegen einem ermäßigten EUSt-Satz von 7 % statt 19 %.
  • Bestimmte Waren wie menschliche Organe oder bereits ausgegebene Wertpapiere sind generell von der Umsatzsteuer und damit auch von der EUSt befreit.

Einreise-Freimengen im Reiseverkehr

Bei der Rückkehr nach Deutschland bzw. der Einreise aus einem Drittland können bestimmte Waren wie Andenken und Souvenirs bis zu einem festgelegten Wert ohne Zollprozesse und Abgaben mitgebracht werden. Dabei herrscht eine Mengenbeschränkung für verbrauchsteuerpflichtige Artikel wie Kaffee, Alkohol, Tabak und Treibstoffe. Für andere Produktkategorien gibt es Wertbeschränkungen.

Wie funktioniert die Einfuhrumsatzsteuer bei Online-Käufen?

Bei Online-Käufen innerhalb der EU fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Bestellen Sie jedoch Waren aus Nicht-EU-Ländern wie den USA oder China, kann die Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Einige Online-Händler sind im Rahmen des Import-One-Stop-Shop (IOSS) Verfahrens registriert und berechnen die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Kauf, sodass keine weiteren Kosten auf Sie zukommen.

Falls der Händler nicht am IOSS teilnimmt, müssen Sie als Empfänger in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Neben dem Warenwert können auch Versandgebühren, eventuelle Zollkosten und die 19 % Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Zudem können Servicegebühren wie die Pauschale von 6 Euro der Deutschen Post hinzukommen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einfuhrumsatzsteuer ein wesentlicher Bestandteil des internationalen Warenhandels ist, der sicherstellt, dass importierte Produkte steuerlich gleichbehandelt werden wie inländische Waren. Dabei ist sie der regulären Umsatzsteuer ähnlich. Für Unternehmen bietet sie durch den Vorsteuerabzug die Möglichkeit, finanzielle Belastungen auszugleichen, während Privatpersonen die zusätzlichen Kosten bei Importen aus Nicht-EU-Ländern berücksichtigen müssen. Insbesondere bei Online-Käufen sollten Verbraucher die potenziellen Zusatzkosten im Blick behalten. Eine sorgfältige Planung und die Beachtung der geltenden Regelungen können helfen, unnötige Überraschungen zu vermeiden und den Prozess der Warenimporte reibungslos zu gestalten. Wir helfen Ihnen dabei! Lesen Sie mehr in unserem SKULD Magazin oder vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

FAQ

Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer, die beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union erhoben wird. Sie entspricht in der Höhe der regulären Mehrwertsteuer und dient dazu, gleiche Wettbewerbsbedingungen für importierte und inländische Produkte zu schaffen.

Einfuhrumsatzsteuer muss grundsätzlich jeder zahlen, der Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführt. Dies gilt für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen. Ausnahmen bestehen für Umzugsgut oder bestimmte Geschenksendungen. Diese sind jedoch an spezifische Bedingungen geknüpft. 

Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem regulären Mehrwertsteuersatz des jeweiligen EU-Landes. In Deutschland beträgt sie in der Regel 19 % des Warenwertes zuzüglich Zoll und Versandkosten. Für bestimmte Produkte wie Bücher oder Lebensmittel gilt der ermäßigte Satz von 7 %.

Felix Böckmann

Felix Böckmann ist ein renommierter Steuerberater und Partner in der Kanzlei SKULD. Nach seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten in einer mittelständischen Cloppenburger Steuerkanzlei absolvierte er ein duales Studium in Rechnungswesen, Steuerrecht und Wirtschaftsrecht an der DHBW in Mannheim. Bevor er SKULD gründete, sammelte er wertvolle Erfahrungen in einer führenden E-Commerce-Steuerkanzlei. Seine Expertise wurde durch das erfolgreiche Ablegen des Steuerberaterexamens bestätigt. Darüber hinaus hat er eine Zusatzqualifikation als Tax Specialist für E-Commerce und Onlinehändler erworben. In seiner Freizeit findet er Ausgleich beim Tennisspielen und an der deutschen Nordseeküste.