Nach langwierigen Verhandlungen wurde das Wachstumschancengesetz (WCG) im März 2024 verabschiedet. Dieses in den Medien sehr präsente Gesetz soll die deutsche Wirtschaft stärken, langfristig zukunftsfähig aufstellen und dazu Innovationen fördern. Steuererleichterungen, Bürokratieabbau und diverse weitere Maßnahmen sollen Hemmnisse für eine starke Wirtschaft reduzieren und Innovationen, Forschung sowie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fördern. Obwohl nicht alle geplanten Maßnahmen tatsächlich verabschiedet wurden, bietet das neue Wachstumschancengesetz 2024 doch zahlreiche Vorteile für Unternehmen und auch die Herausforderung der Pflicht zur elektronischen Rechnung kann als Chance eingeordnet werden. Erfahren Sie jetzt mehr.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Das Wachstumschancengesetz 2024 wurde zur Förderung der deutschen Wirtschaft konzipiert.
- Steuererleichterungen und Bürokratieabbau sollen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten.
- Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten und Forschungsförderung sollen Innovationen und Investitionen fördern.
- Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) ist vor allem die Möglichkeit zur Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer relevant zur Liquiditätssicherung.
- Die Pflicht zur elektronischen Rechnung stellt hingegen viele kleine und mittlere Unternehmen vor Herausforderungen, kann langfristig jedoch zu mehr Effizienz in der Administration führen.
- Insgesamt soll durch die verabschiedeten Maßnahmen die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auch unter den sich stetig wandelnden globalen Rahmenbedingungen gestärkt werden.
Wachstumschancengesetz – Definition
Das neue “Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness” (WCG) soll durch Abbau von Bürokratie, durch gezielte Fördermaßnahmen und durch Steuererleichterungen wichtige Impulse für mehr Investitionen und Innovationen mit sich bringen. Die Transformation der deutschen Wirtschaft soll so unterstützt und Unternehmen entlastet werden.
Wann wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet?
Das Gesetz wurde am 22. März 2024 vom Bundesrat verabschiedet und trat am 28. März 2024 in Kraft. Der Bundestag hatte bereits im November 2023 zugestimmt, der Bundesrat benötigte dann mehrere Monate bis zur Verabschiedung. Dies lag unter anderem daran, dass der Entwurf zunächst sogar abgelehnt wurde, weil die Bundesregierung nicht alle vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt hatte. Es wurde daraufhin ein Vermittlungsausschuss eingesetzt und es blieb bis zuletzt unsicher, ob das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden würde.
Wachstumschancengesetzes 2024 – Ziele
Durch das Wachstumschancengesetz sollen vor allem folgende Ziele erreicht werden:
Mehr Innovationen
Mehr Investitionen
Mehr Steuererleichterungen
Weniger Bürokratie
Insgesamt soll die Wirtschaft in Deutschland mithilfe des WCG stark und zukunftsfähig aufgestellt werden.
Obwohl die endgültige Fassung des Wachstumschancengesetzes (WCG) im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf stark vereinfacht ausgefallen ist und viele der ursprünglich geplante Steuererleichterungen gestrichen wurden, können mithilfe des WCG Entlastungen von etwa 3,2 Milliarden Euro erzielt werden.
Wachstumschancengesetz – Inhalte
Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen durch das Wachstumschancengesetz (WCG) stellen wir hier vor:
Wachstumschancengesetz – Änderungen für Kleinunternehmen
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbständige sollen durch das WCG mithilfe von Steuererleichterungen und Bürokratieabbau entlastet werden. So müssen beispielsweise Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, keine Umsatzsteuerjahresmeldung mehr abgeben. Für die Unternehmen, die weniger als 2.000 Euro Umsatzsteuer pro Jahr zahlen müssen, ist keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr notwendig, bisher galt dies nur bis zu 1.000 Euro zu zahlender Mehrwertsteuern.
Wachstumschancengesetz – EÜR statt Bilanz für KMU
Ab dem Steuerjahr 2024 müssen kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) keine Bilanz mehr erstellen, falls sie bis maximal 800.000 Euro Umsatz generieren, bei einem maximalen Gewinn von 80.000 Euro. Sie können die wesentlich weniger aufwändige EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) nutzen, dies war bisher nur bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro und einem Gewinn von maximal 60.000 Euro erlaubt.
Wachstumschancengesetz – Ist-Versteuerung statt Soll-Versteuerung
Bei der Abführung der Umsatzsteuer darf jetzt die sogenannte Ist-Versteuerung angewendet werden, wenn der Umsatz des Unternehmens 800.000 Euro pro Jahr und der Gewinn maximal 80.000 Euro beträgt. Zuvor war diese Art der Umsatzsteuerregelung nur bis 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn pro Jahr einsetzbar. Bei der Ist-Versteuerung ist die Mehrwertsteuer erst dann ans Finanzamt abzuführen, wenn die Rechnung vom Kunden bezahlt wurde, bei der Soll-Versteuerung ist die Steuer hingegen direkt beim Verkauf fällig. Die Ist-Versteuerung bietet die Chance auf eine wesentlich bessere Liquidität, dies ist insbesondere für kleinere Unternehmen wichtig.
Profitieren Sie von den neuen Steuererleichterungen, die das Wachstumschancengesetz vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen mit sich bringt. In den Heilberufen lassen sich durch neue Abschreibungsmöglichkeiten zum Beispiel Investitionen steuerlich besser absetzen und im E-Commerce können Sie sicherlich von der Umstellung auf die Ist-Besteuerung bei der Mehrwertsteuer profitieren. Wir unterstützen Sie gerne! Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie mehr!
Wachstumschancengesetz – neue Regelung Verlustvortrag
Für die Steuerjahre von 2024 bis 2027 kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Verlustvortrag in Höhe von maximal 70 % des Gesamtbetrages der Einkünfte berücksichtigt werden, zuvor waren lediglich 60 % möglich. Dies gilt dann, wenn in den drei Jahren zuvor keinerlei positive Einkünfte erzielt wurden.
Wachstumschancengesetz – mehr Afa (Abschreibungen) möglich
Das neue Gesetz ermöglicht befristet degressive statt lineare Abschreibungen (Afa) für bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese müssen zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 erworben werden. Der anzuwendende Prozentsatz darf dabei höchstens das Zweifache der normalerweise geltenden linearen Abschreibung betragen und gleichzeitig 20 % des Anschaffungswertes nicht übersteigen. Durch die degressive Abschreibung erhöhen sich die Betriebsausgaben in den ersten Jahren nach der Investition, dies hilft in der Regel, Steuern zu sparen. Zudem ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderabschreibung in Höhe von 40 % erlaubt, was insgesamt Abschreibungen von bis zu 60 % ermöglicht. Es kann sich daher lohnen, geplante Investitionen vorzuziehen!
Degressive Abschreibungen sind vorübergehend auch für Investitionen im Wohnungsbau möglich, dies ist interessant für Immobilienbesitzer. Maßgeblich ist hier der Baubeginn, dieser muss nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 erfolgen, um diese steuerlichen Vorteile ausnutzen zu können.
Wachstumschancengesetz – Sonderabschreibungen
Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu 200.000 Euro im Vorjahr können von einer Sonderabschreibung profitieren. Dies gilt rückwirkend für alle Investitionen ab dem 1.1.2024. Es können dabei 40 % (statt vorher lediglich 20 %) der Kosten abgeschrieben werden. Zusätzlich kann die degressive Abschreibung genutzt werden.
Felix Böckmann
Partner, Steuerberater, Tax Specialist für E-Commerce/Onlinehändler
Expertentipp
Wir unterstützen Sie, alle steuerlichen Vorteile aus dem Wachstumschancengesetz sinnvoll zu nutzen!
Als Experten für Steueroptimierung unterstützen meine Kollegen und ich Sie gerne dabei, die Vorteile aus dem Wachstumschancengesetz zu nutzen. Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen ergeben sich einige Erleichterungen in administrativer Hinsicht und die Chance, durch bessere Abschreibungsmöglichkeiten Steuern zu sparen. Wir beraten Sie gerne, zum Beispiel dabei, geplante Investitionen vorzuziehen oder die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer zu nutzen.
Das Wachstumschancengesetz hat sicherlich in seiner verabschiedeten Form nicht alle ursprünglich angedachten Inhalte verwirklicht, trotzdem gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. Wir gehen gerne mit Ihnen gemeinsam daran, davon zu profitieren!
Wachstumschancengesetz – Stärkung der Forschung
Mehr Innovationen gehören als Ziel zwingend zum Wachstumschancengesetz. Dieses Ziel soll durch eine verstärkte Forschungsförderung erreicht werden. So wurde die Bemessungsgrenze zur steuerlichen Forschungsförderung stark angehoben, von bisher 4 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro. Der effektive Fördersatz wurde dabei von 15 % auf 17,5 % erhöht, für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sogar auf 24,5 %. Als sehr entscheidend kann sich auch eine andere Änderung erweisen: Die förderfähigen Aufwendungen wurden erweitert! Waren bisher lediglich Personalkosten und Kosten für Auftragsforschung förderfähig, so gilt dies nun auch für weitere Ausstattungen, wie z.B. für Labor- und Analysegeräte, Apparate zur Herstellung von Prototypen sowie für Hard- und Software. Unternehmen, die in der Forschung tätig sind, bekommen so weitaus mehr Möglichkeiten, von Förderungen zu profitieren. Die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft könnte damit einen Schub erhalten.
Wachstumschancengesetz – neue Dienstwagenregelung
Für Angestellte, die einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen, ist die neue Dienstwagenregelung interessant. Diese regelt die private Nutzung von reinen Elektrofahrzeugen als Dienstwagen, die nun bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro (zuvor: 60.000 Euro) Firmenwagen steuerlich begünstigt. Es wird für diese nämlich nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) versteuert. Dies gilt für alle Dienstwagen, die nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden. Damit soll auch den Klimaschutzzielen der Regierung Rechnung getragen werden. Angedacht ist, den Schwellenwert künftig sogar bis zu 95.000 Euro zu erweitern. Für Hybridfahrzeuge gilt weiterhin die bisherige 0,5-Prozent-Regelung, die sogenannten Dienstwagenprivilegien wurden für Plug-in-Hybride damit beibehalten und nicht, wie ursprünglich geplant, gestrichen.
Wachstumschancengesetz – Verpflegungsmehraufwand
Ursprünglich sollten im Rahmen des neuen Wachstumschancengesetzes die Sätze für Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen angehoben werden. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt, es gelten weiterhin die Regelungen aus 2023.
Wachstumschancengesetz – Versteuerung von Geschenken
Bis zu einem Wert von maximal 50 Euro (netto) sind Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden jetzt steuerlich absetzbar, zuvor war dies nur bis zu einem Nettowert von 35 Euro pro Geschenk möglich.
Achtung: Falls der Wert des Geschenkes höher ist, kann keinerlei steuerliche Berücksichtigung erfolgen, auch nicht anteilsmäßig! Beachten Sie dies unbedingt bei der Auswahl der Geschenke!
Wachstumschancengesetz – Anhebung von Schwellenwerten
Im Rahmen der Neuerungen wurden im neuen Wachstumschancengesetz auch eine Reihe von Schwellenwerten angehoben. Dies betrifft nicht nur die Anhebung der Schwellen zur Bilanzpflicht und zur Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer, sondern zum Beispiel auch die Anhebung des Schwellenwerts, ab wann private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig sind. Der Freibetrag hierfür wurde jetzt von 600 Euro pro Jahr auf 1.000 Euro angehoben.
Wachstumschancengesetz – weniger Rentenbesteuerung
Das neue WCG sieht eine schrittweise Reduzierung der Besteuerung von Renten vor. So müssen beispielsweise alle, die 2023 in Rente gegangen sind, nicht mehr 83 %, sondern nur noch 82,5 % versteuern. Dies bedeutet mehr Netto für viele Rentner. Die einzelnen Prozentsätze und die dafür notwendigen Voraussetzungen sind abhängig vom Jahr des Rentenbeginns.
Wachstumschancengesetz – Vorteile für Angestellte
Angestellte betrifft das WCG vor allem bei den neuen
Dienstwagenregelungen und später als Rentner bei der reduzierenden Anhebung der Versteuerung von Rentenzahlungen. Bei Abfindungen kann sich das Entfallen der verpflichtenden Beantragung der Fünftelregelung durch den Arbeitgeber positiv auswirken, dies ist im Einzelfall zu prüfen. Bei der Einkommensteuer können alle Steuerpflichtigen von der Erhöhung des Schwellenwertes für private Veräußerungsgeschäfte profitieren, diese werden jetzt erst ab 1.000 Euro Gewinn versteuert.
Wachstumschancengesetz – Pflicht zur elektronischen Rechnung
Die Verpflichtung zur Erstellung einer elektronischen Rechnung (E-Invoice) wurde explizit ins WCG aufgenommen. Aber auch die ViDA Initiative der EU (VAT in the Digital Age), die im Rahmen der EU-Mehrwertsteuerreform agiert, hat dieses Thema auf der Agenda.
Ab 1. Januar 2025 ist die E-Invoice verpflichtend im B2B Bereich, für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gilt die Pflicht bereits jetzt.
Viele weitere wichtige Informationen zur elektronischen Rechnung finden Sie hier.
Felix Böckmann
Partner (Cloppenburg),
Steuerberater,
Tax Specialist für E-Commerce/Onlinehändler
Expertentipp
Elektronische Rechnung als Herausforderung und Chance
Aus der täglichen Kommunikation mit unseren Mandanten wissen wir, dass das Thema “Elektronische Rechnung” vor allem bei Selbständigen und kleineren Firmen für Befürchtungen und Skepsis sorgt. Viele wissen nicht, wie sie diese Herausforderung konkret meistern sollen. Wir möchten Ihnen Mut machen und Ihnen Ihre Sorgen nehmen! Denn am Anfang wird es eine Umstellung sein, aber mit den richtigen Programmen und mit unserer Unterstützung werden Sie bald merken, wie viel schneller und effizienter sich Rechnungsstellung, Belegverwaltung und Finanzbuchhaltung abwickeln lassen. Alle Daten können digital verwendet und automatisch in die Buchhaltung übernommen werden. Wir haben zur Vorab-Information einen umfassenden Ratgeber zur elektronischen Rechnung zusammengestellt und begleiten unsere Mandanten kompetent bei der Umsetzung.
Wachstumschancengesetz – Was wurde nicht umgesetzt?
Einige der ursprünglich geplanten Inhalte des Wachstumschancengesetzes (WCG) wurden im Endeffekt dann doch nicht verabschiedet. Dazu gehören zum Beispiel die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, die Erhöhung der Grenze für Abschreibungen von GWG (Geringwertigen Wirtschaftsgütern) und die nicht umgesetzte Einrichtung einer Investitionsprämie für Energieeffizienzmaßnahmen. Einige ursprünglich für das WCG geplante Bestandteile wurden in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ausgelagert, wie zum Beispiel der Verzicht auf die Besteuerung der Energiekostenpauschale (Dezemberhilfe).
Fazit
Das Wachstumschancengesetz 2024 wurde konzipiert, um die deutsche Wirtschaft zu stärken und zukunftsfähig aufzustellen. Obwohl im Endeffekt dann doch nicht alle geplanten Neuerungen verabschiedet wurden, gibt es doch ein großes Potenzial, vor allem für Selbständige sowie für kleinere und mittlere Unternehmen, von Steuererleichterungen und weniger Bürokratie zu profitieren. Prozesse in der Buchhaltung können so effizienter gestaltet, Steuern gespart und die Liquidität verbessert werden. Gerne unterstützen wir von SKULD Sie dabei, die Vorteile des Wachstumschancengesetzes zu nutzen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
FAQ
Durch die Anwendung der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer kann die Liquidität entscheidend verbessert werden. Die Mehrwertsteuer muss nämlich erst dann bezahlt werden, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt. Bei der Soll-Besteuerung muss die Steuer hingegen schon bei Lieferung der Ware abgeführt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Solo-Selbständige werden durch das Wachstumschancengesetz vor allem hinsichtlich Bürokratie, Buchhaltung und Steuern entlastet. Umsatzsteuerjahresmeldungen entfallen zum Beispiel für nicht umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, weiterhin sind Sonderabschreibungen, mehr degressive Afa sowie in vielen Fällen EÜR statt Bilanz möglich.
Anschaffungen zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 sowie Investitionen im Wohnungsbau zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2024 können befristet mit der degressiven (statt der üblichen linearen) Abschreibung steuerlich abgesetzt werden. Zudem sind Sonderabschreibungen möglich, dies alles führt zu erhöhten Betriebsausgaben und somit zur Steuerersparnis.