Qualifizierungschancengesetz – Förderung von Weiterbildung durch den Staat nutzen

Leben ist Wandel! Dies trifft vor allem auf die Arbeitswelt zu. Neue Technologien, Strukturwandel und Digitalisierung verändern die Anforderungen rasant. Dazu kommt ein drohender Fachkräftemangel aufgrund der demografischen Entwicklung. Unternehmen müssen sich daher zwingend zukunftsorientiert aufstellen und ihre Mitarbeiter auf diesem Weg mitnehmen. Dies gelingt nur durch lebenslanges Lernen. Weiterbildung ist daher unbedingt angesagt. Doch diese kostet Geld. Das Qualifizierungschancengesetz dient dazu, diese Kosten für Unternehmen und Mitarbeiter zu reduzieren. Zahlreiche Weiterbildungsförderungen und Zuschüsse von staatlicher Seite sind möglich. Mitarbeiter erhalten dadurch neue Perspektiven und Unternehmen können auf erfahrene Mitarbeiter vertrauen, die auf dem neuesten Stand der Entwicklung sind. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile des Qualilfizierungschancengesetzes und darüber, wie Sie diese Weiterbildungsförderungen gezielt nutzen können. 

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

Bei der Beantragung von Fördermöglichkeiten gemäß Qualifizierungschancengesetz sind einige Voraussetzungen zu beachten.

Was bedeutet Qualifizierungschancengesetz – Definition

Als Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung wurde mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) die staatliche Förderung der Weiterbildung erheblich ausgeweitet. Arbeitnehmer können so optimal qualifiziert und auf neue Herausforderungen aufgrund des Strukturwandels vorbereitet werden, während die Unternehmen hinsichtlich der erforderlichen Weiterbildungen von vielfältigen Unterstützungen profitieren können.  

 

Seit wann gibt es das Qualifizierungschancengesetz?

Das QCG wurde bereits 2018 als Entwurf erarbeitet und trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Seit dem 1. April 2024 wurde als neue und wichtige Neuerung das Qualifzierungsgeld eingeführt. Dieses stellt eine Lohnersatzleistung dar und entspricht in der Höhe dem Kurzarbeitergeld. Dieses Geld wird an diejenigen ausgezahlt, die sich in einer für das Qualifizierungschancengesetz zertifizierten Weiterbildung befinden.

Ergänzen sich Qualifizierungschancengesetz und Arbeit-für-Morgen-Gesetz?

Das Arbeit-für-Morgen-Gesetz legt den Schwerpunkt darauf, Menschen ohne Berufsabschluss einen ersten Berufsabschluss zu ermöglichen. Daneben werden Arbeitnehmer unterstützt, die schon länger außerhalb ihres erlernten Berufs arbeiten, eine weitere Qualifizierung zu erreichen. In diesem Sinne ergänzt das Arbeit-für-Morgen Gesetz das Qualifizierungschancengesetz. 

Mehr Informationen zum Arbeit-für-Morgen-Gesetz finden Sie hier.

Wer kann vom Qualifizierungschancengesetz profitieren?

Das Gesetz ist vor allem dazu gedacht, denjenigen Unterstützung zu bieten, deren Arbeitsstellen durch Strukturwandel oder die Transformation der Wirtschaft gefährdet sind. Mithilfe von geförderter Weiterbildung sollen neue Perspektiven eröffnet und im Idealfall ein Verbleib im Unternehmen ermöglicht werden. Besonders gefördert werden dabei Arbeitnehmer ab 45 Jahren sowie Menschen, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit dazu geeignet sind, den Fachkräftemangel durch eine nachgeholte Berufsausbildung zu reduzieren

 

Wer bekommt Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit an diejenigen ausgezahlt, die sich in einer für die Förderung zertifizierten Weiterbildung befinden und dient als Lohnersatzleistung. Bei Arbeitnehmern mit Kindern werden 67 % des Nettogehaltes, bei allen anderen 60 % ausgezahlt, dies entspricht der Höhe des Kurzarbeitergeldes. Die Kosten für die Weiterbildung werden nicht gefördert und sind in diesem Fall vom Arbeitgeber zu übernehmen.

Sie möchten Ihre Mitarbeiter fit machen für neue technologische Entwicklungen? Dann sind Sie auf dem richtigen Weg, Ihr Unternehmen insgesamt zukunftsfähig aufzustellen! Außerdem sorgen Sie so dafür, dass auch langjährige und ältere Mitarbeiter auf den neuesten Stand der Entwicklung gebracht werden und die zukünftigen Herausforderungen besser bewältigen können. Die entstehenden Kosten für die Weiterbildung können Sie zudem steuerlich geltend machen.

Gerne unterstützen wir Sie als Steuerberatungskanzlei bei diesem Vorhaben!

Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung 

Um von den Förderungen gemäß Qualifizierungschancengesetz (QCG) profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss sich in einem bestehenden Angestelltenverhältnis befinden.
  • Kurzarbeit, Arbeitnehmerüberlassungen oder Transfergesellschaften werden anerkannt.
  • Es müssen mindestens vier Jahre seit dem Abschluss der Berufsausbildung vergangen sein.
  • Die letzte Weiterbildungsmaßnahme muss ebenfalls vor mehr als vier Jahren abgeschlossen worden sein.
  • Ein allgemeiner Bezug der geplanten Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung muss vorhanden sein.
  • Die Weiterbildung muss zwingend zukunftsorientiert ausgerichtet sein. 
  • Der Umfang der Weiterbildung muss mindestens vier Wochen bzw. mindestens 120 Stunden umfassen. 
  • Der Anbieter der Weiterbildung und die Maßnahme selbst müssen durch die Agentur für Arbeit zugelassen sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen von dem Qualifizierungschancengesetz profitieren.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss von der Bundesagentur genehmigt werden, sonst kann keine Förderung erfolgen. 

 

Wichtiger Hinweis:

Die Weiterbildungen gemäß Qualifizierungschancengesetz können sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit erfolgen. Es ist also möglich, diese bei Bedarf auch berufsbegleitend zu absolvieren bzw. zumindest Teilzeit weiterzuarbeiten.

Wichtig: Unbedingt auf AZAV Zulassung achten!

Bitte beachten Sie, dass die Bundesagentur für Arbeit nur Maßnahmen fördert, die gemäß AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) akkreditiert und zugelassen sind. Wählen Sie daher unbedingt einen Anbieter, der für diese Maßnahmen über eine Zulassung verfügt. Rechtlich geregelt ist dies im Dritten Buch Sozialgesetzgebung (SGB III).

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Jannick Velten

Partner (Butzbach), Steuerberater, Berater für Heilberufe

Expertentipp

Staatliche Förderungen nutzen für Weiterbildung von Mitarbeitern

In diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, geprägt von Strukturwandel und Fachkräftemangel, ist es enorm wichtig, gute Mitarbeiter an das eigene Unternehmen zu binden und diese gleichzeitig fortlaufend auf den aktuellen Stand der Entwicklung zu bringen. Nur so kann ein Unternehmen auf sich stetig wandelnde Anforderungen reagieren. Die dafür notwendige Weiterbildung wird von staatlicher Seite unterstützt, sowohl mit der Übernahme von Lehrgangskosten als auch mit der Zahlung von Qualfizierungsgeld für die Zeit der Weiterbildung. Dazu müssen zwar einige Voraussetzungen erfüllt werden (wie zum Beispiel der Umfang der Weiterbildung oder die Zertifizierung der Maßnahmen), insgesamt ist es jedoch eine Win-win-Situation sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Nutzen Sie diese Chance! Besprechen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit Ihrem Steuerberater, dieser kann Sie umfassend beraten und Ihnen aufzeigen, welche steuerlichen Vorteile Sie nutzen können, um Fortbildungen für Ihre Mitarbeiter zu finanzieren. Sie möchten mehr erfahren? Dann melden Sie sich bei uns!

Wie erfolgt die Förderung gemäß Qualifizierungschancengesetz konkret?

Im Endeffekt werden durch das QCG sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen hinsichtlich Fortbildung unterstützt. Wie dies im Detail funktioniert, stellen wir hier dar:

 

Überblick über Förderungen gemäß Qualifizierungschancengesetz:

Für die Weiterbildung stehen gemäß Qualifizierungschancengesetz vielfältige Möglichkeiten bereit

Die Verantwortung für die Weiterbildung der Arbeitnehmer liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Die Agentur für Arbeit unterstützt jedoch bei Bedarf aufgrund des Qualifizierungschancengesetzes durch Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen oder durch Qualifizierungsgeld. Kleinere Betriebe erhalten dabei in der Regel eine höhere Förderung, denn die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Betriebsgröße. Darüber hinaus werden Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter ab 45 Jahren sowie für Schwerbehinderte besonders gefördert.

Welche Vorteile bietet das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine Vielzahl an Vorteilen.

 

Vorteile für Arbeitgeber 

Für Arbeitgeber bietet das QCG folgende Vorzüge:

  • Mitarbeiterbindung und Zufriedenheit der Angestellten können durch Qualifizierungsangebote verbessert werden.
  • Gezielte Förderungen sind auch für Mitarbeiter möglich, die sich weiterentwickeln und aufsteigen möchten.
  • Arbeitnehmer können auf Wunsch besser qualifiziert werden, um anschließend als Fachkräfte eingesetzt zu werden, was zur Reduzierung des Fachkräftemangels beiträgt.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von den Vorteilen des Qualifizierungschancengesetzes.
  • Arbeitnehmer, deren Tätigkeit vom (Struktur-) Wandel betroffen ist, können weiter qualifiziert werden und anschließend im Unternehmen anderweitig eingesetzt werden, ihre Erfahrung bleibt daher dem Unternehmen erhalten.
  • Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten werden auf Antrag gezahlt.
  • Zusätzlich sind Förderungen für erste oder für weitere Berufsabschlüsse möglich, falls diese zukunftsorientiert sind. 
  • Sammelanträge und vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren erleichtern die Beantragung der Weiterbildungsförderung.

Profitieren können von den Maßnahmen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU). So erhalten Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern beispielsweise auf Antrag 100 % der Lehrgangskosten erstattet. Darüber hinaus kann durch das Qualifizierungsgeld der Lebensunterhalt der Mitarbeiter während der Zeit der Weiterbildung gesichert werden.

Vorteile für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer profitieren ebenfalls in hohem Maße vom Qualifizierungschancengesetz, die wichtigsten Vorteile sind hier:

  • Lebenslanges Lernen wird nicht nur ermöglicht, sondern auch gefördert.
  • Durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen werden die beruflichen Kenntnisse auf den neuesten Stand gebracht.
  • Ein eventuell drohender Verlust des Arbeitsplatzes kann durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen vermieden werden. 
  • Angestellte, die vom Strukturwandel betroffen sind, erhalten die Chance auf eine zukunftsfähige Weiterbildung.
  • Bei Bedarf werden Erst- bzw. weitere Berufsabschlüsse gefördert.
  • Mittels Zuschüssen von der Agentur für Arbeit können sowohl die Kosten für den Lehrgang als auch für den Lebensunterhalt übernommen werden.
  • Für Mitarbeiter ab 45 Jahren sind höhere Förderungen vorgesehen.

 

Haben Sie noch Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten? Dann kontaktieren Sie uns gerne! Wir unterstützen als Steuerberatungsgesellschaft unsere Mandanten nicht nur bezüglich der steuerlichen Optimierung, sondern auch bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. In diesem Zusammenhang ist Fortbildung ein wichtiges Thema. Erfahren Sie mehr und melden Sie sich bei uns.

Der erste Termin zum Kennenlernen ist dabei für Sie komplett unverbindlich.

Wie können Unternehmen die Förderungen gemäß QCG optimal nutzen?

Am besten gehen Sie wie folgt vor, um die Weiterbildungsförderung gemäß

Qualifizierungschancengesetz bestmöglich zu nutzen: 

  • Prüfen Sie zunächst komplett den akuten Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen.
  • Identifizieren Sie die Stellen, die in absehbarer Zeit aufgrund Strukturwandel bzw. neuer Technologien entfallen könnten.
  • Überprüfen Sie die jeweils betroffenen Mitarbeiter dahingehend, ob diese weitergebildet werden können und wollen. 
  • Prüfen Sie, ob es an anderen Stellen im Unternehmen Möglichkeiten gibt, die betroffenen Mitarbeiter nach einer entsprechenden Weiterbildung einzusetzen.
  • Sprechen Sie unbedingt persönlich mit den Mitarbeitern, bei denen augenscheinlich ein Weiterbildungsbedarf besteht.
  • Führen Sie zudem Gespräche mit Mitarbeitern, die sich weiterentwickeln und im Unternehmen weiter aufsteigen möchten. 
  • Klären Sie möglichst mit allen oder zumindest mit allen Mitarbeitern innerhalb eines betroffenen Bereiches den gewünschten Weiterbildungsbedarf. Lassen Sie einzelne Mitarbeiter zumindest im Gespräch nicht außen vor. 
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit und lassen Sie sich dort umfassend beraten, welche Möglichkeiten für geförderte Weiterbildungsmaßnahmen bestehen.
  • Besprechen Sie das Thema unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Dieser kennt sämtliche Fördermöglichkeiten und berät Sie darüber hinaus, inwiefern Sie als Unternehmen die mit einer Weiterbildung verbundenen Aufwendungen finanzieren, organisieren und steuerlich absetzen können. 
  • Wählen Sie gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitern die jeweils passenden Weiterbildungsmaßnahmen aus.
  • Stellen Sie alle (Sammel-) Anträge bei der Agentur für Arbeit, Ihr Steuerberater kann Sie dabei auf Wunsch unterstützen.

Fazit

Neue Technologien, Digitalisierung und Globalisierung begründen einen tiefgreifenden Strukturwandel, der sich auf die Arbeitswelt auswirkt. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer müssen reagieren und sich anpassen. Lebenslanges Lernen wird immer wichtiger und damit auch der Besuch von zukunftsorientierten Weiterbildungen. Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt auf Antrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei, Fortbildungen zu finanzieren. Als Unternehmen sollten Sie diese Chance unbedingt nutzen und die entsprechenden Förderungen beantragen. Wir beraten Sie gerne dahingehend, wie Sie zudem die entstehenden Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Melden Sie sich bei uns und erfahren Sie mehr.

Vereinbaren Sie hier einen Termin!

FAQ

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Unternehmens, seine Angestellten weiterzubilden. Allerdings ist eine Unterstützung gemäß den Regeln des Qualifizierungschancengesetzes möglich, um Unternehmen und Mitarbeitern eine optimale Anpassung an sich wandelnde Anforderungen zu ermöglichen. Entsprechende Maßnahmen, die zukunftsorientiert wirken und eine Weiterbeschäftigung unterstützen, werden daher gezielt durch Zuschüsse und Qualifizierungsgeld gefördert. 

Das Qualifizierungsgeld entspricht in der Höhe dem Kurzarbeitergeld und beträgt 60 % des Nettogehaltes, bei Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67 %. Diese Leistung wird gezahlt, solange sich ein Arbeitnehmer in einer gemäß Qualifizierungschancengesetz geförderten Weiterbildung befindet. Die Weiterbildung selbst ist in diesem Fall vom Arbeitgeber zu zahlen. 

Das QCG hat vor allem das Ziel, die Anpassung der Mitarbeiter und Unternehmen an veränderte Anforderungen zu unterstützen, die sich durch Strukturwandel, Digitalisierung und Automatisierung ergeben. Daher werden Weiterbildungen gefördert, die zukunftsorientiert konzipiert sind und dafür sorgen, dass Mitarbeiter nach einer erfolgreichen Fortbildung weiter im Unternehmen eingesetzt werden können, auch wenn ihr vorheriger Arbeitsplatz aufgrund der technologischen Entwicklung entfällt. 

Felix Böckmann

Felix Böckmann ist ein renommierter Steuerberater und Partner in der Kanzlei SKULD. Nach seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten in einer mittelständischen Cloppenburger Steuerkanzlei absolvierte er ein duales Studium in Rechnungswesen, Steuerrecht und Wirtschaftsrecht an der DHBW in Mannheim. Bevor er SKULD gründete, sammelte er wertvolle Erfahrungen in einer führenden E-Commerce-Steuerkanzlei. Seine Expertise wurde durch das erfolgreiche Ablegen des Steuerberaterexamens bestätigt. Darüber hinaus hat er eine Zusatzqualifikation als Tax Specialist für E-Commerce und Onlinehändler erworben. In seiner Freizeit findet er Ausgleich beim Tennisspielen und an der deutschen Nordseeküste.