Plattformen Steuertransparenzgesetz
Wichtige Tipps für alle Anbieter auf Amazon, Airbnb, OnlyFans & Co.
Inhaltsverzeichnis
ToggleWaren und Dienstleistungen via Amazon, eBay oder Etsy verkaufen, die Einliegerwohnung via Airbnb vermieten oder Leistungen auf OnlyFans anbieten: Viele Menschen machen dies sehr erfolgreich. Manche regelmäßig, manche eher privat motiviert und relativ selten. Viele geben die Erlöse nicht in der Steuererklärung an, weil sie kein Gewerbe angemeldet haben. Hier liegt jedoch eine große Gefahr: Durch das neue Plattformen Steuertransparenzgesetz, das 2023 in Kraft trat, sind die einzelnen Plattformen inzwischen verpflichtet, erfolgreiche Transaktionen zu melden. Allerdings erst, wenn bestimmte Schwellen überschritten wurden. Erfahren Sie hier mehr darüber, wann Meldungen erfolgen, welche Freigrenzen es gibt und wie Sie Ihre Erlöse aus Verkäufen über Online Plattformen steuerlich abwickeln sollten.
Inklusive Mustervorlage für die Rechnungserstellung.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Das Gesetz: Das Plattformen Steuertransparenzgesetz (PStTG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
- Die Meldungen: Die Betreiber von Online Plattformen sind nun gesetzlich aufgefordert, jährlich alle Anbieter von Waren und Leistungen an die Finanzbehörden zu melden, falls mehr als 30 erfolgreiche Transaktionen durchgeführt bzw. mehr als 2.000 Euro Erlöse pro Jahr erzielt wurden.
- Die Portale: Meldepflichtig sind Transaktionen bei allen Online Plattformen, wie z.B. Amazon, Airbnb, eBay, Etsy & OnlyFans.
- Die Finanzbehörden: Es erfolgt eine Prüfung, ob die Meldungen steuerlich relevant sind.
- Die Betroffenen: Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen privaten und gewerblichen Anbietern, sobald die Schwellen überschritten wurden, erfolgt eine Meldung.
- Steuerliche Freigrenzen: Private Veräußerungsgeschäfte sind bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei, für Vermietungen via Airbnb gilt hingegen lediglich eine Grenze von maximal 520 Euro. Wird jeweils mehr erlöst, ist der Gesamtbetrag zu versteuern.
Plattformen Steuertransparenzgesetz – Definition
Das Plattformen Steuertransparenzgesetz verpflichtet die Betreiber von Online Plattformen, wie zum Beispiel Amazon, Airbnb, eBay oder OnlyFans, alle Transaktionen (auch grenzüberschreitend) und Anbieter zu melden, die eine bestimmte Anzahl von erfolgreichen Verkäufen (30) oder Erlösen (2.000 Euro) pro Jahr und Plattform überschreiten. Die Daten werden direkt von den Plattformbetreibern an die Finanzbehörden gemeldet.
Seit wann gilt das Plattformen Steuertransparenzgesetz?
Das Plattformen Steuertransparenzgesetz (PStTG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Seitdem müssen die Betreiber von Online Plattformen jeweils im Januar die Transaktionen für das vergangene Jahr melden (ab 2025 bis Ende Januar). Deutschland hat mit diesem Gesetz eine EU-Richtlinie erfolgreich umgesetzt.
Welche Ziele verfolgt das Plattformen Steuertransparenzgesetz?
Das vorrangige Ziel des Plattformen Steuertransparenzgesetzes ist es, die Aktivitäten auf digitalen Plattformen transparenter für die Steuerbehörden zu gestalten. Nicht erklärte Einkünfte und fehlende Meldungen der Verkäufer werden so sichtbar. Sämtliche erzielten Einkünfte können von den Steuerbehörden somit leichter identifiziert werden.
Wie erfolgen die Meldungen gemäß Steuertransparenzgesetz?
Die Plattformbetreiber übernehmen jeweils die Meldungen über erfolgreiche Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses leitet die Daten an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weiter, die wiederum eine automatisierte Weitergabe an die jeweiligen Finanzämter vornehmen. Diese können anschließend prüfen, ob der jeweilige Verkäufer die Verkaufserlöse in seiner Steuererklärung angegeben hat.
Welche Online Portale müssen Daten an das Finanzamt melden?
Die Meldepflicht gilt grundsätzlich für alle Online-Plattformen, die Bekanntesten sind:
- Airbnb
- Amazon
- Autoscout
- eBay
- Etsy
- Kleinanzeigen (ehemals eBay-Kleinanzeigen)
- Mobile.de
- Momox (Medimops)
- OnlyFans
Sind die Onlinehändler oder eher die Plattformen vom neuen Steuertransparenzgesetz betroffen?
Das Plattformen Steuertransparenzgesetz betrifft zunächst die Plattformbetreiber. Diese müssen nämlich die Transaktionen melden, zumindest dann, wenn diese bestimmte Grenzwerte überschreiten. Die Anbieter sind trotzdem betroffen, denn sobald sie gemeldet werden, entsteht eventuell eine Steuerschuld. Achten Sie daher unbedingt darauf, alle erfolgreichen Transaktionen und deren Erlöse in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Was muss gemeldet werden gemäß Plattformen Steuertransparenzgesetz?
Die einzelnen Plattformen müssen laut Gesetz sowohl Verkäufe als auch Dienstleistungen melden, die online gegen Vergütung vermittelt werden.
Verkäufe und Dienstleistungen
Gemäß § 5 PStTG müssen von den jeweiligen Plattformbetreibern die nachfolgenden Transaktionen gemeldet werden:
- Zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen oder weiteren Rechten an unbeweglichem Vermögen.
- Beispiel: Vermietung einer Ferienwohnung über Airbnb oder ähnliche Anbieter.
- Zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen oder anderen Rechten an Verkehrsmitteln.
- Beispiel: Vermietung des eigenen Autos oder Wohnmobils an andere Personen.
- Erbringung persönlicher Dienstleistungen.
- Beispiele: Handwerkerleistungen, Lieferdienste, Hausmeister- und Reinigungsarbeiten.
- Verkauf von Waren.
- Beispiele: Verkauf von (auch selbst hergestellten) Waren, Geschenkartikeln, Kunstgewerbeartikeln sowie Verkauf von (gebrauchter) Kinderkleidung, und Verkauf (gebrauchter) Bücher und vieles mehr.
- Produkttests
- Produkttester, die Waren kostenlos erhalten, können ggf. betroffen sein, falls die Anzahl ihrer Transaktionen die Freigrenze übersteigt oder der Wert der zur Verfügung gestellten Waren über 2.000 Euro pro Jahr liegt! Weitere Informationen zu diesem Themenbereich erhalten Sie hier.
Gewerbliche und private Verkäufe
Vom Plattformen-Steuertransparenzgesetz sind sowohl gewerbliche als auch private Händler und Anbieter betroffen. Gemäß dem Gesetz über die Meldepflichten (§ 4 Absatz 5 Nr. 4 PStTG wird keine Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden vorgenommen. Die Plattformen müssen alle erfolgreichen Transaktionen melden, sobald mehr als 30 Transaktionen bzw. mehr als 2.000 Euro Erlös pro Jahr erzielt wurden.
Sie möchten sicher sein, dass Sie nicht der Steuerhinterziehung bezichtigt werden? Dann lassen Sie uns als Steuerexperten prüfen, ob und wie viel Steuern Sie für Ihre Aktivitäten als Anbieter auf Plattformen wie Etsy, eBay, Airbnb oder OnlyFans zahlen müssen und was Sie bezüglich Mehrwertsteuer unbedingt beachten müssen.
Wann müssen Online Aktivitäten gemeldet werden?
Die Onlineportale (Plattformen) müssen in folgenden Fällen zwingend eine Meldung abgeben:
- Die Erlöse der erfolgreichen Transaktionen belaufen sich auf insgesamt 2.000 Euro oder mehr pro Jahr auf der jeweiligen Plattform.
- Es wurden insgesamt mehr als 30 erfolgreiche Transaktionen pro Jahr von einem Anbieter auf der jeweiligen Plattform durchgeführt, unabhängig davon, wie hoch der Erlös aus diesen Transaktionen ausfiel.
- Nur dann, wenn gleichzeitig weniger als 30 Transaktionen und weniger als 2.000 Euro Erlös in einem Jahr bei einer Plattform vorliegen, muss keine Meldung erfolgen.
- Es erfolgt dabei keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Angeboten.
Vorsicht beim Verkauf von vielen Kleinteilen als einzelne Transaktionen im Onlinehandel!
Maßgeblich ist stets die Anzahl der erfolgreichen Transaktionen, nicht die Anzahl der verkauften Artikel! Die maximal möglichen 30 nicht meldungspflichtigen Transaktionen sind schnell erreicht, wenn Sie viele Kleinteile einzeln verkaufen, wie zum Beispiel einzelne gebrauchte Teile von Kinderkleidung. Falls Sie jedoch zum Beispiel 20 Strumpfhosen zu einem Paketpreis anbieten und verkaufen, handelt es sich lediglich um eine Transaktion und nicht um 20! Beachten Sie dies bei der Zusammenstellung Ihrer Angebote, vor allem dann, wenn Sie zunächst nur im privaten Rahmen verkaufen möchten.
Wann erfolgen keine Meldungen ans Finanzamt?
Bis zu gewissen Schwellenwerten / Freigrenzen sind die Online Portale nicht zu einer Meldung verpflichtet.
Gibt es Freigrenzen beim Plattformen Steuertransparenzgesetz?
Grundsätzlich sieht das Plattform-Steuertransparenzgesetz Freigrenzen bzw. Schwellen vor. Falls weniger als 30 erfolgreiche Transaktionen im Jahr auf der jeweiligen Plattform durchgeführt und nicht mehr als 2.000 Euro Erlös erzielt wurden, muss keine Meldung erfolgen. Der Fokus des Gesetzes liegt in erster Linie bei Anbietern, die häufig und in größerem Umfang Waren und Dienstleistungen verkaufen. Wer tatsächlich eher selten Angebote veröffentlicht, für den ist das Plattform Steuertransparenzgesetz kaum relevant. Bei eBay Kleinanzeigen sind beispielsweise nur ein Bruchteil der Anbieter von den Meldungen betroffen.
Was geschieht bei Überschreitung der Freigrenzen?
Falls die Grenzwerte (Freigrenzen) von mehr als 30 Verkäufen bzw. von mehr als 2.000 Euro Auszahlungen bei einem Onlineportal überschritten werden, wird der Plattformbetreiber in der Regel zunächst die Steuer-Identifikationsnummer beim Anbieter anfordern, falls diese noch nicht vorliegt. Verfügt der Anbieter über keine solche Nummer, muss die Steuernummer angegeben werden.
Auswirkungen des Plattformen Steuertransparenzgesetzes
Im Folgenden zeigen wir auf, welche Auswirkungen sich durch das neue Gesetz ergeben können:
Erlös höher als 2.000 Euro im Jahr
Wer über eine Plattform pro Jahr mehr als 2.000 Euro erlöst, wird von der Plattform an die Finanzbehörden gemeldet. Diese schauen sich die Meldung an und entscheiden dann, ob diese steuerlich relevant ist oder auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweist. Falls zum Beispiel ein privater Pkw verkauft wurde oder es sich offensichtlich um einmalige oder seltene Verkäufe handelt, wird das Finanzamt in der Regel nicht tätig. Falls jedoch häufig und regelmäßig Verkäufe erfolgen, wird eine Überprüfung auf eine gewerbliche Tätigkeit wahrscheinlicher.
Mehr als 30 erfolgreiche Transaktionen im Jahr
Falls mehr als 30 Transaktionen pro Jahr über ein Portal erfolgen, wird dies vom Portal ebenfalls an die Finanzbehörden gemeldet, dies geschieht auch, wenn weniger als 2.000 Euro erlöst wurden. Das Finanzamt wird prüfen, inwieweit die Transaktionen steuerlich relevant waren, ob die Freigrenzen für private Veräußerungsgeschäfte oder für kurzzeitige Vermietungen überschritten wurden und entsprechend tätig werden.
Vorsicht bei Airbnb: Steuerlicher Freibetrag geringer!
Bei Vermietungen über Airbnb oder ähnliche Portale ist lediglich ein Erlös von 520 Euro pro Jahr steuerfrei! Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 1.000 Euro pro Jahr gilt hier nicht. Es gilt allerdings auch hier: Sobald die Freigrenze nur um einen Euro überschritten wird, fällt Steuer auf den Gesamtbetrag an!
Geregelt ist das Thema kurzzeitige Vermietung der eigenen Wohnräume bzw. Immobilien in den Einkommensteuerrichtlinien. Die Einkünfte aus Vermietungen (auch über Airbnb oder ähnliche Portale) sind in der Anlage V der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sprechen Sie unbedingt Ihren Steuerberater auf dieses Thema an. Die Portale müssen erst ab 2.000 Euro Erlös bzw. 30 Transaktionen melden, die Steuerpflicht entsteht jedoch früher. Vermeiden Sie Steuernachzahlungen und Verzugszinsen und klären Sie alles vorab.
Auswirkungen auf private Verkäufer & Anbieter
Das Plattformen Steuertransparenzgesetz unterscheidet nicht zwischen privaten und gewerblichen Anbietern.
Wer also Waren und Dienstleistungen über eBay, Etsy & Co. anbietet, kann sich in steuerlicher Hinsicht nicht darauf verlassen, dass kein gewerblicher Handel vorliegt, weil kein Gewerbeschein vorhanden ist.
Auswirkungen hat diese Unterscheidung für die Anbieter ansonsten lediglich darauf, wo sie die Einnahmen deklarieren müssen in ihrer Steuererklärung. Private Anbieter nutzen dazu die Anlage SO (private Veräußerungsgeschäfte). Für private Veräußerungsgeschäfte gibt es eine Freigrenze (keinen Freibetrag!) in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr (Vorsicht, weitere private Verkäufe von z.B. Kryptowährung, Aktien, Kunst usw. gehört ebenfalls dazu).
Auswirkungen auf gewerbliche Verkäufer & Anbieter
Gewerbliche Anbieter, die mehr als 30 Transaktionen bzw. mehr als 2.000 Euro Erlös bei der jeweiligen Plattform erzielen, werden genauso gemeldet wie alle privaten Anbieter. Ihre Einnahmen deklarieren gewerbliche Anbieter in der Anlage G der Steuererklärung, für ihre Gesamteinnahmen gilt der Grundfreibetrag gemäß Einkommensteuergesetz.
Vorsicht: Ausweitung der Auskunft auf vorherige Jahre möglich!
Falls das Finanzamt feststellt, dass ein Anbieter online gewerblich tätig war, können Anfragen für vorherige Jahre folgen. Die Finanzbehörde kann sich dazu im Rahmen eines Dritt-Auskunftsverfahrens an den / die jeweiligen Plattformbetreiber wenden und Offenlegung fordern.
Felix Böckmann
Partner, Steuerberater, Tax Specialist für E-Commerce/Onlinehändler
Expertentipp
Bisher eher privater oder nebenberuflicher Anbieter auf Etsy, eBay oder Airbnb? Dann Vorsicht wegen Plattformen Steuertransparenzgesetz!
Viele Anbieter im Online Business starten zunächst nebenberuflich oder aus positiven privaten Erfahrungen heraus. Das Thema Steuern wird dabei oft erst einmal nicht weiter beachtet. Irgendwann kann dies jedoch zu Problemen führen. Denn aufgrund des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes sind die Plattformen verpflichtet, alle erfolgreichen Transaktionen zu melden, die die Anzahl von 30 überschreiten, auch wenn dadurch weniger als 2.000 Euro erlöst wurden. Ab 2.000 Euro an Erlösen werden die Transaktionen auf jeden Fall an die Finanzämter gemeldet. Also Vorsicht: Selbst akribisch die Aktionen zählen und nachverfolgen und dann keine neuen Angebote mehr einstellen ist keine optimale Strategie. Beauftragen Sie lieber einen Steuerexperten, der die steuerliche Abwicklung übernimmt und dafür sorgt, dass alles korrekt gemeldet und versteuert wird. Dann können zudem alle Steuervorteile für Gewerbetreibende genutzt und das Thema Mehrwertsteuer bei Verkäufen ins Ausland professionell angegangen werden.
Wir stehen gerne als Experten für Steuern & E-Commerce zur Verfügung.
Wie muss ich Gewinne aus privaten Verkäufen bei eBay & Co. versteuern?
Grundsätzlich unterliegen alle privaten Veräußerungsgeschäfte der Einkommensteuer und sind in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) in den Zeilen 42-49 einzutragen. Bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro (seit 2024) sind die Gewinne steuerfrei.
Vorsicht: Fällt der Gewinn höher aus, ist der Gesamtbetrag zu versteuern! Es handelt sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze.
Wie muss ich Gewinne aus gewerblichen Verkäufen auf Onlineportalen versteuern?
Als Gewerbetreibender unterliegen die erzielten Gewinne entweder der Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften) oder der Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise einer GmbH). Klären Sie am besten mit einem erfahrenen Steuerberater die Frage, ob sich für Ihren E-Commerce die Gründung einer GmbH lohnen könnte.
Fazit
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Plattformen Steuertransparenzgesetz in Kraft, das es den Finanzbehörden innerhalb der EU erleichtert, Erlöse aus Transaktionen bei Onlineplattformen den jeweiligen Anbietern zuzuordnen. Manchen Anbieter von Leistungen auf Online Plattformen, vor allem in Bezug auf Airbnb oder OnlyFans, ist jedoch weiter nicht klar, welche Relevanz dies für Ihre Steuerpflichten haben kann. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die steuerlichen Aspekte Ihres Onlinehandels, auch dann, wenn dieser zunächst privat oder nebenberuflich erfolgt. Als erfahrene Steuerberatungskanzlei für E-Commerce & OnlyFans stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
FAQ
Onlineplattformen wie Amazon, eBay, Momox, Airbnb, OnlyFans & Co. müssen zwar nicht alle Transaktionen an die Finanzbehörden melden, jedoch die Anbieter melden, für die (grenzüberschreitend) entweder mehr als 30 erfolgreiche Transaktionen oder mehr als 2.000 Euro an Erlösen pro Jahr durchgeführt wurden.
Die Betreiber von Online Plattformen sind innerhalb der EU verpflichtet, alle Anbieter zu melden, die entweder mehr als 30 erfolgreiche Transaktionen oder 2.000 Euro jährlich (oder mehr) über die Plattform erzielt haben. Dies gilt auch für OnlyFans. Anbieter auf diesem Portal können es daher nicht mehr als privates Hobby bezeichnen, wenn sie dort häufiger erfolgreich agieren.
Private Verkäufer über Online Plattformen müssen sich nun damit auseinandersetzen, dass ihre Verkäufe an die Finanzbehörden gemeldet werden, zumindest dann, sobald die Grenzen von 30 Transaktionen oder 2.000 Euro Erlös pro Plattform überschritten werden. Falls beispielsweise mehr als 30 Buchungen über Airbnb im Jahr erfolgten, erfährt dies das Finanzamt. Dabei ist nicht relevant, ob es sich um private oder gewerbliche Vermietungen handelt.