Plattformsteuertransparenzgesetz für Verkäufer 2026: PStTG, DAC7 und Datenabgleich

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) bleibt 2026 ein Thema, das du nicht bei der Plattform abladen kannst. Amazon, eBay, Etsy, OnlyFans, Airbnb und vergleichbare Plattformen können Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Dein Finanzamt kann diese Informationen mit Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Gewinnermittlungen abgleichen. Damit rücken die PStTG-Pflichten für Händler, Influencer und Creator stärker in den Fokus.

Die wichtigste Einordnung zuerst: Das PStTG schafft keine neue Steuer, sondern mehr Transparenz. Wer ordentlich bucht, Belege vollständig hält und Verkaufskanäle nachvollziehbar trennt, hat dadurch nicht automatisch ein neues Steuerproblem. Schwieriger wird es, wenn Umsätze über Marktplätze, Zahlungsanbieter und Shopsysteme verteilt erfasst werden und die Daten nicht zusammenpassen.

Wir ordnen dir ein, was 2026 relevant ist, welche DAC7-Pflichten Plattformen treffen und welche Unterlagen du als Händler, Creator oder Multichannel-Verkäufer griffbereit halten solltest. Das PStTG gilt seit dem 1. Januar 2023. Für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2026 kommen zusätzliche Regelungen rund um Identifizierungsdienste hinzu.

Das Wichtigste vorab

Was das Plattformen-Steuertransparenzgesetz für Verkäufer 2026 praktisch bedeutet

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz setzt die europäische DAC7-Regelung in deutsches Recht um. Plattformbetreiber müssen Daten über registrierte Anbieter sammeln, prüfen und an das BZSt übermitteln, wenn relevante Tätigkeiten über die Plattform laufen. Dazu zählen Warenverkäufe, persönliche Dienstleistungen, die zeitweise Überlassung von Immobilien sowie die zeitweise Überlassung von Verkehrsmitteln.

Für dich als Händler wirkt das Gesetz vor allem an einer empfindlichen Stelle: bei der Datenkonsistenz. Plattformberichte enthalten Angaben zu Vergütungen, Gebühren, Provisionen, Steuern und Tätigkeiten. Deine Buchhaltung muss erklären können, warum daraus gegebenenfalls andere steuerliche Werte entstehen, etwa wegen Retouren, Erstattungen, Auszahlungen, Zahlungsgebühren oder nicht steuerbaren Vorgängen.

Die Plattform liefert also Daten. Wie diese steuerlich einzuordnen sind, ergibt sich aus deinem konkreten Geschäftsmodell und deiner Buchhaltung.

Wenn du über Marktplätze skalierst, binde diese Kontrolle in deinen laufenden Monatsabschluss ein, statt erst die Jahresmeldung auszuwerten. Bei größeren Datenmengen unterstützen wir dich bei der Buchhaltung im E-Commerce, damit Plattformexporte, Zahlungsflüsse und steuerliche Auswertungen zusammenpassen und du Rückfragen des Finanzamts strukturiert beantworten kannst.

Plattformsteuertransparenzgesetz 2026: Was sich für Creator und Influencer ändert

Nicht nur klassische Onlinehändler, sondern auch Creator und Influencer können vom PStTG betroffen sein. Erzielst du Einnahmen über Plattformen wie OnlyFans, Patreon, Twitch, YouTube oder TikTok, ist zu prüfen, ob dort relevante Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes vermittelt werden und deine Daten in eine Meldung einfließen.

Typische Konstellationen bei Creatorn sind wiederkehrende Abonnements oder Mitgliedschaften, Bezahlinhalte, Einzelkäufe von Content und andere Vergütungen, die über Plattformen abgewickelt werden. Auch bei digitalen Geschäftsmodellen brauchst du eine saubere Trennung von privaten Zahlungen, betrieblichen Einnahmen und international relevanten Vorgängen.

Die von der Plattform gemeldeten Daten sollten mit deiner Buchhaltung und deinen Steuererklärungen nachvollziehbar zusammenpassen. Ergänzende Informationen findest du auf unserer Seite zur Steuerberatung für Influencer sowie zu Steuern bei OnlyFans.

Creatorin prüft Einnahmen verschiedener Plattformen im Zusammenhang mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Die Änderung 2026 betrifft vor allem Identität und Datenqualität

2026 bringt keine neue pauschale Marktplatz-Steuer. Zusätzliche Regelungen betreffen insbesondere die Identifizierung von Anbietern und die Qualität der übermittelten Daten. Plattformen können Identitäts- und Ansässigkeitsdaten unter den gesetzlichen Voraussetzungen über bereitgestellte Identifizierungsdienste absichern.

Das wirkt zunächst technisch, kann sich aber direkt auf deinen Plattform-Account auswirken. Betreiber fragen Stammdaten ab und gleichen Identifikationsmerkmale ab. Gerade bei GbR, GmbH, Einzelunternehmen mit Handelsnamen oder mehreren Verkäuferkonten entstehen schnell Abweichungen, wenn Name, Anschrift, steuerliche Identifikationsmerkmale und die hinterlegten Unternehmensdaten nicht zusammenpassen.

Das PStTG betrifft damit nicht nur die spätere Steuererklärung. Auch Onboarding, Account-Pflege, Buchhaltung und Zahlungsabstimmung gehören dazu. Entscheidend ist, dass deine Plattformdaten, Zahlungsströme und Steuererklärungen ein nachvollziehbares Gesamtbild ergeben.

Welche Plattformen melden an das Finanzamt?

Eine Plattform fällt nicht allein deshalb unter das PStTG, weil sie bekannt oder besonders groß ist. Entscheidend ist, ob eine digitale Umgebung Anbieter und Nutzer zusammenführt und relevante Tätigkeiten vermittelt.

Typische Beispiele sind Marktplätze für Waren, Dienstleistungen oder Vermietungen. Für E-Commerce-Verkäufer stehen deshalb unter anderem Amazon, eBay, Etsy und vergleichbare Marktplätze im Fokus.

PayPal verdient eine gesonderte Einordnung. Ein Zahlungsdienstleister wird nicht allein deshalb zur meldepflichtigen Plattform im Sinne des PStTG, weil über ihn Geld fließt. Zahlungsdaten bleiben dennoch steuerlich wichtig, weil sie Umsätze und Auszahlungen nachvollziehbar machen und Abweichungen sichtbar werden lassen.

Wenn du über Amazon, eBay, Etsy oder mehrere eigene Verkaufskanäle arbeitest, kommen neben PStTG-Daten häufig weitere steuerliche Fragen hinzu. Dazu gehören Lagerbewegungen, Plattformgebühren, Retouren und Auslandsumsätze. Eine vertiefende Einordnung findest du bei unserer Steuerberatung für E-Commerce und Onlinehandel.

Ab wann Plattformen Verkäuferdaten melden

Für Warenverkäufe sieht das PStTG eine Ausnahme für Anbieter mit geringem Umfang vor. Sie greift, wenn im Meldezeitraum weniger als 30 Warenverkäufe getätigt werden und die dafür gezahlte oder gutgeschriebene Gesamtvergütung höchstens 2.000 Euro beträgt.

Die Änderung 2026 betrifft vor allem Identität und Datenqualität 2026 bringt keine neue pauschale Marktplatz-Steuer. Zusätzliche Regelungen betreffen insbesondere die Identifizierung von Anbietern und die Qualität der übermittelten Daten. Plattformen können Identitäts- und Ansässigkeitsdaten unter den gesetzlichen Voraussetzungen über bereitgestellte Identifizierungsdienste absichern. Das wirkt zunächst technisch, kann sich aber direkt auf deinen Plattform-Account auswirken. Betreiber fragen Stammdaten ab und gleichen Identifikationsmerkmale ab. Gerade bei GbR, GmbH, Einzelunternehmen mit Handelsnamen oder mehreren Verkäuferkonten entstehen schnell Abweichungen, wenn Name, Anschrift, steuerliche Identifikationsmerkmale und die hinterlegten Unternehmensdaten nicht zusammenpassen. Das PStTG betrifft damit nicht nur die spätere Steuererklärung. Auch Onboarding, Account-Pflege, Buchhaltung und Zahlungsabstimmung gehören dazu. Entscheidend ist, dass deine Plattformdaten, Zahlungsströme und Steuererklärungen ein nachvollziehbares Gesamtbild ergeben. Welche Plattformen melden an das Finanzamt? Eine Plattform fällt nicht allein deshalb unter das PStTG, weil sie bekannt oder besonders groß ist. Entscheidend ist, ob eine digitale Umgebung Anbieter und Nutzer zusammenführt und relevante Tätigkeiten vermittelt. Typische Beispiele sind Marktplätze für Waren, Dienstleistungen oder Vermietungen. Für E-Commerce-Verkäufer stehen deshalb unter anderem Amazon, eBay, Etsy und vergleichbare Marktplätze im Fokus. PayPal verdient eine gesonderte Einordnung. Ein Zahlungsdienstleister wird nicht allein deshalb zur meldepflichtigen Plattform im Sinne des PStTG, weil über ihn Geld fließt. Zahlungsdaten bleiben dennoch steuerlich wichtig, weil sie Umsätze und Auszahlungen nachvollziehbar machen und Abweichungen sichtbar werden lassen. Wenn du über Amazon, eBay, Etsy oder mehrere eigene Verkaufskanäle arbeitest, kommen neben PStTG-Daten häufig weitere steuerliche Fragen hinzu. Dazu gehören Lagerbewegungen, Plattformgebühren, Retouren und Auslandsumsätze. Eine vertiefende Einordnung findest du bei unserer Steuerberatung für E-Commerce und Onlinehandel. Ab wann Plattformen Verkäuferdaten melden Für Warenverkäufe sieht das PStTG eine Ausnahme für Anbieter mit geringem Umfang vor. Sie greift, wenn im Meldezeitraum weniger als 30 Warenverkäufe getätigt werden und die dafür gezahlte oder gutgeschriebene Gesamtvergütung höchstens 2.000 Euro beträgt.

Typische Konstellationen:

  • 25 Verkäufe, 1.600 Euro Vergütung: Die Ausnahme für geringe Warenverkäufe kann greifen. Ob die Verkäufe steuerpflichtig sind, muss trotzdem separat geprüft werden.
  • 12 Verkäufe, 3.500 Euro Vergütung: Die 2.000-Euro-Grenze ist überschritten. Die Ausnahme greift daher nicht allein wegen der niedrigen Verkaufszahl.
  • 45 Verkäufe, 900 Euro Vergütung: Die Grenze von weniger als 30 Verkäufen ist überschritten. Auch hier greift die Ausnahme nicht.
  • Mehrere Accounts bei derselben Plattform: Getrennte Accounts ersetzen keine saubere Zuordnung zum wirtschaftlich handelnden Anbieter.

Wichtig: Das PStTG kennt damit keinen steuerlichen Freibetrag von 2.000 Euro für Plattformverkäufe. Die Schwellen betreffen die Meldepflicht nach dem PStTG. Ob Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer anfällt, ist davon getrennt zu beurteilen.

Welche Daten das BZSt erhält

Das BZSt erhält von den Plattformbetreibern elektronische Meldungen über registrierte Anbieter, Vergütungen und relevante Tätigkeiten. Dazu können unter anderem Name, Anschrift und steuerliche Identifikationsmerkmale gehören. Auch Vergütungen sowie bestimmte Gebühren, Provisionen und einbehaltene oder berechnete Steuern können Bestandteil der Meldung sein.

Für deine Buchhaltung heißt das: Der PStTG-Bericht ersetzt keinen ordentlichen Buchungsprozess und zeigt nicht automatisch deinen steuerlichen Gewinn.

Bei Onlinehändlern liegen zwischen Plattformvergütung und tatsächlichem Gewinn zahlreiche Positionen, zum Beispiel:

  • Wareneinkauf,
  • Versandkosten,
  • Retouren und Erstattungen,
  • Verpackung,
  • Werbekosten,
  • Plattformgebühren,
  • Zahlungsgebühren,
  • Wechselkurse,
  • Einfuhrumsatzsteuer und
  • Warenbestände.

Besonders fehleranfällig bleibt die Umsatzsteuer. Marktplatzdaten zeigen Verkäufe, erklären aber nicht automatisch die dahinterstehende Lieferkette. Bei Verkäufen in andere EU-Staaten, Lagerung im Ausland oder B2B-Konstellationen brauchst du eine saubere umsatzsteuerliche Zuordnung.

Wenn du EU-weite Privatkundenumsätze über das besondere Verfahren meldest, findest du weitere Informationen zum One-Stop-Shop-Verfahren. Bei grenzüberschreitenden Leistungsbezügen hilft unsere Einordnung zum Reverse-Charge-Verfahren.

Warum PStTG-Meldungen für deine Steuererklärung relevant sind

Aus einer PStTG-Meldung allein folgt noch keine Steuernachzahlung. Sie liefert der Finanzverwaltung zunächst Daten. Kritisch wird es, wenn diese Angaben nicht zu deinen erklärten Umsätzen passen und sich die Differenz nicht nachvollziehbar erklären lässt.

Rückfragen können insbesondere entstehen, wenn Plattformdaten und Steuererklärungen deutlich voneinander abweichen. Das kann beispielsweise bei mehreren Plattformen, stark schwankenden Umsätzen oder gemischt privat und betrieblich genutzten Accounts vorkommen.

Typische Ursachen für Abweichungen sind:

  • Die Plattform meldet Vergütungswerte, während deine Buchhaltung andere steuerliche Werte ausweist.
  • Retouren fallen in ein anderes Quartal als der ursprüngliche Verkauf.
  • Plattformgebühren mindern die Auszahlung.
  • PayPal, Stripe oder andere Zahlungsanbieter bilden Zahlungsströme zeitversetzt ab.
  • Mehrere Marktplätze verwenden unterschiedliche Export- und Abrechnungslogiken.
  • Private und gewerbliche Verkäufe laufen über denselben Account.
  • Ein älterer Account enthält noch abweichende Stammdaten.

Gerade Verkäufer mit mehreren Kanälen brauchen deshalb eine gemeinsame steuerliche Auswertung. Ein eigener Shop, eBay, Etsy und Amazon sollten nicht als voneinander getrennte Datenwelten behandelt werden.

PStTG, DAC7 und Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz sauber trennen

In der Praxis werden PStTG, DAC7 und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz schnell miteinander vermischt. Sie betreffen jedoch unterschiedliche Bereiche.

DAC7 ist die europäische Grundlage für die erweiterten Plattformmeldungen. Das PStTG setzt die entsprechenden Vorgaben für digitale Plattformbetreiber in Deutschland um. Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz betrifft dagegen Meldepflichten im Zusammenhang mit Kryptowerte-Dienstleistungen.

Wenn du als E-Commerce-Unternehmer zusätzlich Kryptowerte akzeptierst, Token hältst oder über Krypto-Dienstleister Transaktionen abwickelst, solltest du diese Vorgänge getrennt dokumentieren. Für den klassischen Verkauf über digitale Marktplätze bleibt das PStTG die zentrale Regelung.

Checkliste: PStTG 2026 für Verkäufer vorbereiten

Bevor Plattformbetreiber ihre Meldedaten übermitteln, solltest du deine eigenen Unterlagen prüfen und bestehende Abweichungen möglichst früh erkennen.

  1. Stammdaten vereinheitlichen: Prüfe Name, Anschrift, Rechtsform sowie steuerliche Identifikationsmerkmale in allen Verkäuferkonten.
  2. Konten inventarisieren: Liste alle Marktplätze und Plattformen auf. Prüfe auch alte oder kaum genutzte Accounts.
  3. Datenexporte standardisieren: Lege fest, welche Bestell-, Gebühren- und Auszahlungsberichte monatlich gespeichert und in die Buchhaltung übernommen werden.
  4. Zahlungsströme transparent machen: Stimme Zahlungsanbieter und Bankkonten mit den Plattformumsätzen ab.
  5. Umsatzsteuerlogik dokumentieren: Prüfe EU-Fernverkäufe, Auslands-Lager, B2B-Verkäufe und gegebenenfalls OSS- oder lokale Registrierungspflichten.
  6. Verantwortlichkeiten klären: Lege fest, wer Plattformberichte, Datenexporte und den Abgleich mit der Buchhaltung übernimmt.

Wenn Stammdaten, Plattformexporte oder Zahlungsberichte nicht zusammenpassen, solltest du die Abweichungen nicht bis zur nächsten Steuererklärung liegen lassen. Häufig lässt sich schon anhand der laufenden Daten feststellen, wo Plattformmeldung und Buchhaltung auseinanderlaufen.

Welche Vorbereitung Verkäufer vor der PStTG-Meldung treffen sollten

Warte nicht erst auf eine Jahresmeldung. Gerade bei mehreren Verkaufskanälen ist ein monatlicher Datenabgleich wesentlich übersichtlicher.

Für Marktplatzhändler empfiehlt sich eine Unterlagenstruktur mit:

  • Plattformberichten zu Bestellungen, Gutschriften, Retouren und Gebühren,
  • Zahlungsberichten von Zahlungsdienstleistern und Bankkonten,
  • Nachweisen zu Warenbewegungen, Lagerorten und Versand,
  • Rechnungen über Plattformgebühren, Werbung, Software und Zahlungsentgelte,
  • steuerlichen Identifikationsmerkmalen und Unternehmensstammdaten,
  • Dokumentationen privater Verkäufe bei gemischt genutzten Accounts sowie
  • einer Abstimmung zwischen Plattformvergütungen und den in der Buchhaltung erfassten Umsätzen.
Onlinehändlerin gleicht Plattformberichte, Umsatzdaten und Buchhaltungsunterlagen für die PStTG-Meldung ab

Für den Jahresabschluss genügt es nicht, Exporte lediglich abzulegen. Es muss nachvollziehbar bleiben, welche Plattformwerte Umsätze darstellen, welche Gebühren angefallen sind, wie Erstattungen behandelt wurden und welche Daten in die steuerlichen Meldungen eingeflossen sind. Weitere Hinweise findest du zum Jahresabschluss im E-Commerce.

Was du bei Rückfragen des Finanzamts tun solltest

Kommt eine Rückfrage wegen einer PStTG-Meldung, zählt vor allem Nachvollziehbarkeit. Reiche nicht ungeprüft große Mengen an Rohdaten ein, ohne vorher zu klären, was die Abweichung verursacht.

Stelle zunächst fest:

  • Welche Plattform hat Daten gemeldet?
  • Welcher Meldezeitraum ist betroffen?
  • Welche Vergütungen oder Tätigkeiten enthält die Meldung?
  • Welche Werte hat das Finanzamt mit deiner Steuererklärung oder Buchhaltung verglichen?

Danach kannst du die Daten strukturiert gegenüberstellen: Plattformvergütung, Gebühren und Erstattungen, Auszahlungen über Zahlungsdienstleister, Buchungswerte und steuerliche Korrekturen.

Bei laufenden Prüfungen oder einer angekündigten Außenprüfung unterstützen wir dich bei der Begleitung einer Betriebsprüfung im E-Commerce und prüfen mit dir, welche Daten für den konkreten Sachverhalt relevant sind.

Wenn du feststellst, dass frühere Erklärungen unvollständig waren, braucht es eine gesonderte steuerliche Prüfung. Eine PStTG-Meldung kann bestehende Abweichungen sichtbar machen. Ob eine Berichtigung, Nacherklärung oder weitere steuerliche Maßnahme erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wie wir Marktplatz-Verkäufer bei PStTG und DAC7 begleiten

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verlangt von Verkäufern vor allem nachvollziehbare Abläufe für Plattformexporte, Zahlungsabstimmung und Buchhaltung. Wir prüfen deine steuerliche Ausgangssituation, gleichen Plattform- und Zahlungsdaten mit der Buchhaltung ab und zeigen dir, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht.

Im Mittelpunkt steht deine konkrete Verkaufsstruktur: Marktplätze, eigener Shop, Zahlungsanbieter, Warenbewegungen, Umsatzsteuer und Jahresabschluss.

Wenn du mehrere Accounts nutzt oder deine bisherige Buchhaltung Plattformdaten nicht vollständig abbildet, solltest du zunächst die vorhandenen Exporte, Buchungen und Steueranmeldungen strukturiert zusammenführen. So lässt sich erkennen, ob tatsächlich Abweichungen bestehen und wodurch sie verursacht werden.

Plattformdaten vor der nächsten Meldung prüfen

Deine Plattformberichte, Zahlungsdaten und Buchhaltung passen nicht eindeutig zusammen? Wir prüfen deine Datenstruktur und zeigen dir, welche Abweichungen du vor der nächsten PStTG-Meldung klären solltest.

Fazit: PStTG-Daten müssen zu deiner Buchhaltung passen

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz führt nicht automatisch zu einer zusätzlichen Steuerbelastung. Es sorgt aber dafür, dass Tätigkeiten und Vergütungen auf digitalen Plattformen für die Finanzverwaltung leichter nachvollziehbar werden.

Für Händler, Creator und Multichannel-Verkäufer ist deshalb vor allem die Datenqualität entscheidend. Plattformberichte, Auszahlungen, Retouren, Gebühren und die in der Buchhaltung erfassten Umsätze sollten sich nachvollziehbar abstimmen lassen. Die PStTG-Meldegrenzen ersetzen dabei keine steuerliche Prüfung.

Je mehr Plattformen, Accounts und Zahlungsanbieter du nutzt, desto wichtiger wird ein fester Abstimmungsprozess. So kannst du Abweichungen erkennen und erklären, bevor daraus umfangreiche Rückfragen im Rahmen einer Steuererklärung oder Prüfung entstehen.

Häufige Fragen zum Plattformsteuertransparenzgesetz für Verkäufer

Unter das PStTG können digitale Plattformen fallen, die Anbieter und Nutzer zusammenführen und relevante Tätigkeiten vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Warenverkäufe, persönliche Dienstleistungen oder bestimmte Vermietungen. Ob eine konkrete Plattform meldepflichtig ist, hängt von ihrer Funktionsweise und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Beim Warenverkauf greift die Ausnahme für geringfügige Anbieter nur, wenn du im Meldezeitraum weniger als 30 Verkäufe tätigst und insgesamt höchstens 2.000 Euro Vergütung über die betreffende Plattform erhältst. Diese Werte sind Meldegrenzen nach dem PStTG und kein steuerlicher Freibetrag.

Das Gesetz verpflichtet in erster Linie Plattformbetreiber zur Erhebung, Überprüfung und Meldung bestimmter Daten. Als Verkäufer bist du mittelbar betroffen, weil deine Daten und Vergütungen Bestandteil dieser Meldung sein können und von der Finanzverwaltung mit deinen steuerlichen Angaben abgeglichen werden können.

PayPal ist als reine Zahlungsabwicklung nicht allein deshalb eine Verkaufsplattform nach dem PStTG. Zahlungsdaten bleiben für deine Buchhaltung dennoch wichtig, weil sie Auszahlungen, Gebühren und Zahlungsströme dokumentieren und damit bei der Abstimmung von Plattformumsätzen helfen.

Nein. Die PStTG-Meldung enthält Daten über Anbieter und relevante Tätigkeiten. Ob daraus tatsächlich eine steuerliche Belastung entsteht, hängt von der steuerlichen Einordnung der Verkäufe oder Leistungen ab.

Plattformdaten und Buchhaltung müssen stärker miteinander abgestimmt werden. Vergütungen, Gebühren, Retouren, Erstattungen und Auszahlungen sollten sich aus deinen Unterlagen nachvollziehen lassen. Der PStTG-Datensatz kann der Finanzverwaltung als Kontrollinformation dienen, ersetzt aber keine ordnungsgemäße Buchhaltung.

Vergleiche die gemeldeten Angaben zunächst mit deinen eigenen Plattformexporten, Zahlungsdaten und Buchungen. Dokumentiere konkrete Abweichungen und wende dich mit diesen Informationen an den jeweiligen Plattformbetreiber. Bewahre die dazugehörigen Nachweise auf. Bevor du gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung zu unklaren oder fehlerhaften Plattformdaten abgibst, sollte der Sachverhalt steuerlich eingeordnet werden.

Felix Böckmann

Felix Böckmann ist ein renommierter Steuerberater und Partner in der Kanzlei SKULD. Nach seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten in einer mittelständischen Cloppenburger Steuerkanzlei absolvierte er ein duales Studium in Rechnungswesen, Steuerrecht und Wirtschaftsrecht an der DHBW in Mannheim. Bevor er SKULD gründete, sammelte er wertvolle Erfahrungen in einer führenden E-Commerce-Steuerkanzlei. Seine Expertise wurde durch das erfolgreiche Ablegen des Steuerberaterexamens bestätigt. Darüber hinaus hat er eine Zusatzqualifikation als Tax Specialist für E-Commerce und Onlinehändler erworben. In seiner Freizeit findet er Ausgleich beim Tennisspielen und an der deutschen Nordseeküste.